Rhein-Pfalz-Kreis Schulsozialarbeit: Kreis beschließt Vereinbarung mit vier Gemeinden

Mit der Vereinbarung soll Geld vom Land an die Gemeinden für die Schulsozialarbeit fließen.
Mit der Vereinbarung soll Geld vom Land an die Gemeinden für die Schulsozialarbeit fließen.

Im Rhein-Pfalz-Kreis wird an vier Grundschulen die Sozialarbeit künftig vom Land gefördert. Dafür möchten Kreis und Gemeinden zusammenarbeiten. Dennoch bleibt viel zu tun.

Landrat Volker Knörr (CDU), die zuständige Kreisbeigeordnete Bianca Staßen (SPD) sowie die Bürgermeister der Gemeinden Bobenheim-Roxheim, Mutterstadt und Maxdorf sowie der Stadt Schifferstadt haben eine Fördervereinbarung unterzeichnet. Ziel ist es, die Schulsozialarbeit an vier Grundschulstandorten im Rhein-Pfalz-Kreis finanziell zu stärken. Mit der Vereinbarung soll sichergestellt werden, dass die Fördermittel vom Land über den Kreis den Schulträgern bereitgestellt werden. Grundlage ist eine geänderte Förderrichtlinie des Landes Rheinland-Pfalz, die Ende 2025 in Kraft getreten ist.

An den vier Grundschulstandorten ist Schulsozialarbeit nicht neu. Wie der Kreis mitteilt, finanzieren die jeweiligen Gemeinden als Schulträger je eine halbe Stelle, meist über freie Träger. Die neue Fördervereinbarung sichert nun, dass Landesmittel fließen, und eröffnet den Trägern die Möglichkeit, die Stellen aufzustocken. Solche Veränderungen seien unmittelbar möglich – unabhängig vom Schuljahresbeginn. Denn: Für dieses Jahr habe das Land die Förderung bereits bewilligt.

Nur ein Teil gefördert

Das Förderverfahren ist mehrstufig: Der Rhein-Pfalz-Kreis stellt den Förderantrag beim Land, erhält die Mittel und leitet sie an die vier Gemeinden weiter. Pro anerkannter halber Stelle schießt das Land 15.300 Euro zu. Wie der Kreis vorrechnet, betragen Personalkosten für eine Vollzeitkraft im Jahr durchschnittlich rund 60.000 Euro. Gefördert wird also nur ein Teil der Kosten. Den anderen Teil der Personalkosten sowie die Sachkosten tragen die Gemeinden selbst.

Immerhin erhalten vier Grundschulen im Kreis diese Zuschüsse. Wie die Kreisverwaltung mitteilt, habe das Land nur für vier Grundschulen die Förderung der Stellenanteile in Aussicht gestellt. Die Auswahl der Grundschulstandorte erfolgte durch das Jugendamt. Dabei sind laut Verwaltung verschiedene Kriterien berücksichtigt worden, zum Beispiel, ob die Schule Schwerpunkt- oder Ganztagsschule ist, wie hoch die Schülerzahlen sind oder ob sich die Schule in einem sozialen Einzugsbereich befindet.

Weitere Förderung nötig

Der Landrat und die Bürgermeister betonen, wie wichtig Schulsozialarbeit an Grundschulen ist, insbesondere in Hinblick auf den gestiegenen Bedarf, resultierend aus den wachsenden sozialen Herausforderungen an allen Schulen. Als professionelles sozialpädagogisches Angebot gehöre Schulsozialarbeit zur Kinder- und Jugendhilfe und sei eng in den Schulalltag eingebunden. Diese unterstütze die Schule dort, wo Unterricht allein nicht weiterkommt.

„Die Förderung der Schulsozialarbeit ist eine Investition in die Zukunft unserer Kinder. Wir freuen uns daher sehr über die Vereinbarung“, sagte Landrat Knörr bei der Unterzeichnung, Er betonte aber auch, dass die Träger weiter auf Unterstützung angewiesen seien. „Das Land muss hierfür flächendeckende Lösungen auf den Weg bringen.“ Auch die Kreisbeigeordnete Bianca Staßen hob hervor, wir unerlässlich Schulsozialarbeit sei. „Nur so können wir den sozialen Zusammenhalt in unseren Schulen sicherstellen und gleichzeitig dafür sorgen, dass jedes Kind die Chance und notwendige Unterstützung erhält, um sein volles Potenzial zu entfalten.“

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