Ludwigshafen „Schulpflicht problematisch“
Das rheinland-pfälzische Bildungsministerium hält eine generelle Ausweitung der Schulpflicht für junge Flüchtlinge für „problematisch“. Das geht aus einer Stellungnahme zu Briefen des protestantischen Kirchenbezirks Ludwigshafen und des Vereins „Respekt: Menschen!“ ans Ministerium hervor. Diese hatten wie berichtet gefordert, junge Flüchtlinge nicht nach kurzer Zeit an einer Berufsbildenden Schule auf die Straße zu entlassen. In Ludwigshafen geht es um mehrere Hundert junger Menschen.
Das Bildungsministerium betont in seiner Stellungnahme, dass gute Bildungsangebote – insbesondere auch Sprachfördermaßnahmen – der Schlüssel für eine gelingende Integration Geflüchteter seien. Die finanziellen und personellen Ressourcen dafür seien auch bereitgestellt worden, erläutert ein Sprecher. „Alleine für die Sprachförderung an Schulen hat das Land in diesem Jahr 31,6 Millionen Euro im Haushalt eingestellt.“ Mit dem Berufsorientierungsprojekt „Ü 18“ gebe es zudem in Edenkoben, Trier und Saarburg bereits neue Angebote mit Modellcharakter, weitere Standorte seien in Planung. Hier besuchen die Jugendlichen dem Ministerium zufolge neben ihrem Sprachkurs an einem Tag in der Woche eine Berufsschule und absolvieren in verschiedenen Betrieben Praktika. „Eine generelle Ausweitung der Schulpflicht für geflüchtete Personen ist aber unter verschiedenen Aspekten problematisch.“ Der Sprecher des Ministeriums erläutert, dass bei einer längeren Schulpflicht eine Abgrenzung des Personenkreises vorgenommen und ein Höchstalter der neuen Pflicht festgelegt werden müssten. Die Durchsetzung der Schulpflicht wäre zu gewährleisten. Dabei stellten sich insbesondere auch verfassungsrechtliche Fragen (Gleichbehandlungsgrundsatz, Persönlichkeitsrechte). „Aus der Erfahrung der letzten beiden Schuljahre wissen wir außerdem, dass ein Teil der Betroffenen es vorzieht, arbeiten zu gehen und Geld zu verdienen, andere wollen in eine Ausbildung und absolvieren dazu Einstiegsqualifizierungen.“ Die momentane Situation für junge Geflüchtete an Schulen beschreibt das Ministerium wie folgt: Die Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren würden in den Berufsbildenden Schulen aufgenommen. Da sie die deutsche Sprache meist nicht beherrschten und keinen Schulabschluss hätten, besuchten sie in der Regel das Berufsvorbereitungsjahr Sprache, lernten dort intensiv Deutsch und erhielten Unterricht in allgemeinbildenden und beruflichen Fächern. Der Bildungsgang dauere ein Jahr und könne einmal wiederholt werden. Diese Regelung werde von den Schulen sehr häufig und großzügig angewandt, insbesondere, wenn Schüler unterjährig aufgenommen wurden und wenn sie mehr Zeit zum Lernen brauchen, fasst das Bildungsministerium die Lage zusammen. Ein Übergang in andere Bildungsgänge der Berufsbildenden Schule sei möglich, wenn es von den jungen Menschen gewünscht sei und „wenn die individuellen Voraussetzungen für den erfolgreichen Übergang vorliegen“. Mit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes im Sommer 2016 seien viele aufenthaltsrechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen für eine Integration von Geflüchteten in die Berufsvorbereitung und Berufsausbildung verbessert worden, betont das Ministerium weiter. Es sei mehr Rechtssicherheit für Flüchtlinge und Ausbildungsbetriebe im Zusammenhang mit einer Berufsausbildung geschaffen worden, die Zugänge zur betrieblichen Ausbildung seien nun leichter. Außerdem sei die Altersgrenze von 21 Jahren für die Erteilung einer Duldung aufgrund einer Berufsausbildung aufgehoben worden. Verschiedene Instrumente zur Ausbildungsförderung seien für Asylbewerber mit einer guten Bleibeperspektive und für Geduldete weiter geöffnet, erklärt das Ministerium abschließend seinen Standpunkt.