Ludwigshafen RHEINPFALZ Plus Artikel Prozess wegen versuchten Mordes: Angeklagter aus Untersuchungshaft entlassen

Hier soll sich die Tat ereignet haben.
Hier soll sich die Tat ereignet haben.

Wende im Prozess um den Messerangriff vor der Ludwigshafener Stadtbibliothek: Der Hauptangeklagte, ein 19-Jähriger, wurde aus der U-Haft entlassen.

Im Prozess, in dem sich ein 19-Jähriger vor dem Frankenthaler Landgericht wegen versuchten Mordes an einem 32-jährigen Syrer im November 2024 direkt vor der Ludwigshafener Stadtbibliothek verantworten muss, hat es eine neue Wendung gegeben. Der 19-Jährige wurde aus der Untersuchungshaft entlassen. Wie sich bei der Überprüfung von Aussagen eines Hauptbelastungszeugen, auf den sich die Anklage gegen den 19-Jährigen wesentlich stützt, ergeben hat, machte dieser offenbar falsche Darstellungen über den Zeitablauf am Tatabend. Nun gibt es Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit.

Die offizielle Begründung des Gerichts für die Aufhebung des Haftbefehls war jedoch nicht das Fehlen eines „dringenden Tatverdachts“, wie von Verteidiger Rechtsanwalt Kayahan Aydin aus Mannheim gefordert. Genannt wurde vom Gericht das Gebot der Verhältnismäßigkeit angesichts von fast elf Monaten U-Haft seit dem 4. Februar 2024.

Tatwaffe nicht gefunden

Die von der Anklage vorgebrachte Beweislage erschien von Beginn an eher dürftig. Es gibt für den Messerangriff vor der Stadtbibliothek am 4. November 2024 keine Augenzeugen, die zu einer Aussage bei der Polizei bereit gewesen wären. Passiert ist die Tat offenbar bei einem Angriff einer Gruppe junger Männer mit Migrationshintergrund auf einen 32-Jährigen aus Syrien. Nach den Ermittlungen ist er dabei von mehreren Personen geschlagen und getreten worden.

Vor dem Landgericht waren ursprünglich sechs junge Männer angeklagt. Zwei von ihnen haben gleich zu Prozessbeginn ein Geständnis dazu abgelegt und sind wegen gefährlicher Körperverletzung bereits zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Andere Verfahren wurden abgetrennt. Die Anklage wegen versuchten Mordes mit neun Messerstichen richtet sich allein gegen den 19-Jährigen, dessen Eltern vor einigen Jahren aus Afghanistan in die Pfalz geflüchtet sind. Objektive Beweise für seine Täterschaft gebe es nicht, musste ein leitender Polizeiermittler gegenüber dem Gericht einräumen. Die Tatwaffe wurde nie gefunden. Auch an der bei der Tat getragenen Kleidung und den Schuhen des 19-Jährigen fanden sich bei einer späteren kriminaltechnischen Untersuchung keine Blutspuren. Angeklagter und Opfer kannten sich zuvor offenbar nicht.

Die Anklage gegen den 19-Jährigen hat sich nur auf Aussagen aus der Gruppe der Angreifer und ihren Freundeskreis gestützt, die sich nach der Flucht vom Tatort in dem nahegelegenen Appartement eines Gruppenmitglieds in der Wredestraße versammelt hatten. Der 19-Jährige habe dort ein blutiges Messer aus der Tasche geholt, behauptete ein Gruppenmitglied gegenüber der Polizei. Zunächst hatte ein 21-Jähriger für die Polizei als Hauptverdächtiger gegolten. Wie der geschädigte Syrer einräumte, habe er dem 21-Jährigen Tage zuvor für 20 Euro Drogen abgekauft, aber mit einem gefälschten Hundert-Euro-Schein bezahlt. Das zufällige Zusammentreffen des Syrers mit dem 21-Jährigen am Abend vor dem Dönerlokal neben der Stadtbibliothek soll laut Anklage der Auslöser für den Angriff aus der Gruppe gewesen sein.

Für Verteidiger Rechtsanwalt Kayahan Aydin ist anhand von Zeugenaussagen jedoch erwiesen, dass jener Mann, der behauptete, das blutige Messer gesehen zu haben, selbst in der Gruppe mitgeschlagen und getreten hat und nicht, wie von ihm behauptet, erst danach zum Tatort gekommen ist. Anwalt Aydin hatte gefordert, den geschilderten zeitlichen Ablauf noch einmal genau zu prüfen. Der Mann hatte behauptet, einen Freund im Bus Nr. 96 angerufen zu haben, damit dieser aussteigen und zu ihm zurückkehren solle. Wie ein für Kontrollsysteme zuständiger Mitarbeiter der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (RNV) im Zeugenstand sagte, gebe es an Bord der Busse ein System, das alle Abfahrtszeiten sekundengenau aufzeichne. „Der Bus Nr. 96 war an diesem Abend zwei Minuten verspätet und ist erst 22.02 Uhr abgefahren“, sagte der RNV-Mitarbeiter. Wie der Anwalt folgerte, habe der Freund nicht zu dem Zeitpunkt, wie behauptet, im Bus sitzen können, weil dieser noch nicht am Berliner Platz angekommen war.

War alles abgesprochen?

„Beide haben sich per Telefon nach der Tat auf der Flucht abgesprochen. Da war nichts mit Bus. Diese Aussagen sind gelogen. Damit steht auch die Glaubwürdigkeit anderer Behauptungen infrage“, äußerte der Anwalt Zweifel an der Aussage. Auf einer so unklaren Beweislage könne kein „dringender Tatverdacht“ abgeleitet werden, wie er laut Gesetz für eine Untersuchungshaft Voraussetzung sei, betonte Aydin. Mit der Entscheidung, die U-Haft wegen „überlanger Dauer“ aufzuheben, ging das Gericht dieser Bewertung aus dem Weg. Der Prozess wird am 8. Januar mit den Plädoyers fortgesetzt.

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