Ludwigshafen Neunmal zugestochen

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Gestern hat am Landgericht Frankenthal der Prozess gegen einen 20-jährigen Angeklagten aus Eritrea wegen des Vorwurfs des Totschlags begonnen. Ihm wird vorgeworfen, im Juni bei einem Familienfest in der Pfingstweide einen anderen Asylbewerber erstochen zu haben. Seit der Tat sitzt der 20-Jährige in Untersuchungshaft. Der erste von drei Prozesstagen widmete sich der Vernehmung von Zeugen.

Laut der Anklageschrift waren der Beschuldigte und das spätere Opfer am 19. Juni von einem Landsmann aus Eritrea zur Feier einer Taufe in das Gemeinschaftshaus Pfingstweide eingeladen. Dort eskalierte der Streit zwischen beiden Männern, es kam vor dem Gemeinschaftshaus zu einer tätlichen Auseinandersetzung. Dabei soll der Angeklagte neunmal mit einem Messer zugestochen haben. Zwei Stiche gingen in die Brust, das Opfer konnte auch durch eine Not-OP nicht mehr gerettet werden. Zum Prozessauftakt ließ der Angeklagte gestern über seinen Rechtsanwalt erklären, derzeit keine Angaben zur Sache machen zu wollen und nur Fragen zu seiner Person zu beantworten. Eingehend beleuchtete das Gericht in zahlreichen Fragen die bisherige Lebensgeschichte des angeklagten 20-jährigen Afrikaners. Er sei mit 16 oder 17 Jahren zwangsweise zum Militärdienst in Eritrea eingezogen worden, teilte der Angeklagte über einen vereidigten Dolmetscher mit. Nach einem Fluchtversuch sei er im Gefängnis misshandelt worden. Dann habe er Strafarbeit im Hafen leisten müssen. Schließlich sei ihm doch die Flucht gelungen. Sein Weg führte durch mehrere afrikanische Staaten bis nach Libyen, von wo aus die Überfahrt über das Mittelmeer nach Europa stattfand. Seine Familie habe an Schleuser einige Tausend Dollar bezahlt, ihr letztes Geld gegeben, schilderte der Angeklagte. Nach seiner Ankunft in Deutschland ging es von Frankfurt, Gießen und Trier schließlich im November 2014 nach Ludwigshafen, wo er im Rampenweg in Rheingönheim wohnte. Dort lernte er den 29-jährigen Flüchtling aus Eritrea kennen, der ihn und rund 40 weitere Afrikaner im Juni 2016 zu eine Kindstaufe in die Pfingstweide einlud. Der Gastgeber sagte als Zeuge der Tat gestern aus. Er habe sich am Abend noch mit rund 15 anderen Gästen im Gemeinschaftshaus aufgehalten. Als er ins Freie ging, habe er die zwei jungen Männer aufeinander losgehen sehen. Er habe zunächst gedacht, es handele sich um einen „normalen“ Streit, und versucht, die beiden Kontrahenten zu trennen. Einer schrie, er sei verletzt. Ein Messer habe in dessen Brust gesteckt. Der Gastgeber rief die anderen Gäste herbei und alarmierte die Polizei. Während der Aussage hielt der Angeklagte den Kopf gesenkt, schaute kaum auf. Das Gericht versuchte, Details der Tat zu erforschen, die wichtig für eine juristische Bewertung sind. Verlesen wurden Aussageprotokolle der Polizei. Bei Unstimmigkeiten wurde bei Zeugen nachgefragt. Die Tatwaffe, ein Küchenmesser, diente wohl für die Festvorbereitungen. Dem Gericht fiel es schwer, das Motiv für die Tat und den genauen Ablauf zu rekonstruieren. Der Prozess wird Anfang Januar fortgesetzt. |büg

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