Neuhofen RHEINPFALZ Plus Artikel Neuhofen gründet eigene Energie-AöR für Windkraft, Photovoltaik und Wärmenetz

Insgesamt fünf Windräder sollen auf Neuhofener Gemarkung gebaut werden.
Insgesamt fünf Windräder sollen auf Neuhofener Gemarkung gebaut werden.

Neuhofen will Energieprojekte auslagern und gründet dafür eine Anstalt öffentlichen Rechts. So sollen Windräder, Photovoltaik und Wärmenetz finanziert werden.

Die Wunschliste des Ortsgemeinderats Neuhofen in Sachen erneuerbarer Energie ist lang. Die Projekte selbst werden zum Teil von der neuen Energie Rheinauen GmbH umgesetzt, doch deren Gesellschafter – also die Verbandsgemeinde Rheinauen und die vier Ortsgemeinden – müssen Eigenkapital einbringen. Allein für den Bau der ersten beiden von insgesamt fünf Windrädern auf Neuhofener Gemarkung muss die Ortsgemeinde etwa 180.000 bis 200.000 Euro zahlen.

Das ist jedoch nicht das einzige Projekt im Bereich erneuerbarer Energien. Im Gemeinderat wird auch der Bau einer Freiflächen-Photovoltaikanlage diskutiert, und vor Kurzem ist noch ein weiteres Großprojekt hinzugekommen: Von der geplanten Tiefengeothermieanlage bei Waldsee kann auch Neuhofen profitieren und damit ein Wärmenetz für einen Teil des Ortes betreiben. Anstatt einen Investor zu suchen, möchte die Gemeinde das Wärmenetz und die Anschlussleitung zur Bohrstelle selbst bauen lassen. Den Antrag auf Förderung einer Machbarkeitsstudie hat der Gemeinderat kürzlich beschlossen.

Zukunftweisendes Projekt, aber große Investition

Es sind zukunftsweisende Projekte, zunächst aber sehr kostenintensive Investitionen. Angesichts der klammen Haushaltslage, des von allen Fraktionen geforderten Sparzwangs und der hohen Schulden wäre es kaum möglich, diese Ausgaben im Haushalt der Ortsgemeinde abzubilden. Doch Ortsbürgermeister Ralf Marohn (FDP) hat einen Vorschlag gemacht, mit dem er alle Ratsmitglieder überzeugen konnte: Er möchte diese Aufgaben auslagern und dafür eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) für Energieprojekte in Neuhofen gründen: die „Regenerative Energie Neuhofen AöR“ (REN).

Wie das funktioniert, hatte Stefan Meiborg vom Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz dem Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Neuhofen zuvor erläutert. Bekannte AöR sind beispielsweise die Sparkassen oder das ZDF. Auch die Stadtwerke vieler Großstädte in Rheinland-Pfalz sind als AöR organisiert. 2009 wurde in Rheinland-Pfalz die erste AöR von der Verbandsgemeinde Winnweiler gegründet, um Photovoltaikprojekte zu verwirklichen. Inzwischen haben rund 75 Kommunen im Land eine AöR gegründet, um sich wirtschaftlich betätigen zu können – durchaus mit Erfolg, wie Meiborg erklärte.

Keine Kontrolle durch Kommunalaufsicht

Der größte Vorteil für Gemeinden liegt darin, dass die AöR nicht der Kontrolle durch die Kommunalaufsicht unterliegt und keine Genehmigung für die Aufnahme von Krediten benötigt. An diese Darlehen kommt die AöR jedoch zu vergleichbaren Konditionen wie eine Kommune. Die Gemeinde selbst muss lediglich ein geringes Stammkapital einbringen. Für Neuhofen sind das 1000 Euro.

Die AöR ist sowohl organisatorisch als auch rechtlich unabhängig. Sie wird ähnlich wie ein kommunaler Eigenbetrieb geführt, hat einen Verwaltungsrat, der im Fall von Neuhofen aus dem Ortsbürgermeister (Vorsitz), den beiden Beigeordneten und zwei weiteren Vertretern aus dem Ortsgemeinderat besteht. Der Verwaltungsrat überwacht die Geschäftsführung durch den Vorstand, der vom Verwaltungsrat bestellt wird. Für die Aufgabenerledigung sind ausschließlich wirtschaftliche Erwägungen relevant.

Die Verwaltung der AöR übernimmt die Verbandsgemeinde. Sie kann dafür jedoch Gebühren verlangen, sofern die AöR wirtschaftlich erfolgreich ist.

In die AöR können nachträglich weitere Aufgabenfelder aufgenommen werden, machte Meiborg deutlich. Das sei vor allem dann sinnvoll, wenn die AöR Gewinne erzielt, die sie versteuern muss. In diesem Fall könnten etwa der Bauhof oder andere verlustbringende Bereiche integriert werden. Bürger können sich nicht direkt an einer AöR beteiligen, die AöR könnte aber beispielsweise Trägerin einer Bürgergenossenschaft sein, wenn dies politisch gewünscht ist.

x