Ludwigshafen
Nach illegalem Böllerfund an Realschule: So reagieren Polizei und Schulleitung
„Man darf diesen Vorfall auf keinen Fall verharmlosen“, sagt eine Sprecherin des Polizeipräsidiums in Ludwigshafen: „So etwas hat in Kinderhänden nichts zu suchen.“ Der Appell ist deutlich und veranschaulicht, dass die Polizei den Vorfall ernst nimmt, der sich am Dienstag in der Adolf-Diesterweg-Realschule plus in Ludwigshafen-Oggersheim ereignet hat. Bei einem zwölfjährigen Schüler waren im Rucksack zunächst 19 Feuerwerkskörper gefunden worden, für deren Erwerb eine Genehmigung erforderlich ist. Später waren bei einer Durchsuchung des Kinderzimmers eines 13-Jährigen 150 weitere Böller gefunden worden.
„Der Schüler hat zugegeben, dass er die Feuerwerkskörper gelagert und verkauft hat“, berichtet Steffen Grobs, Konrektor der Adolf-Diesterweg-Schule. Grobs hat derzeit die Rolle des Schulleiters inne, nachdem Volker Knörr seine Stelle als Landrat des Rhein-Pfalz-Kreises angetreten hat. Im ersten Schritt wurden zwei Schüler ausfindig gemacht, beide gehören der Klassenstufe 6 an, die Böller bei dem Mitschüler gekauft haben. Welche Rolle ein weiterer Schüler der Jahrgangsstufe 8 spielt, in dessen Spind leere Verpackungen der Feuerwerkskörper gefunden wurden, sei noch nicht abschließend geklärt. Die Polizei ging zunächst davon aus, dass er nicht an dem Handel beteiligt gewesen ist.
Wer hat den Schülern die Böller verkauft?
Die Polizei wird die Schüler nochmals im Beisein der Eltern befragen und erhofft sich dadurch weitere Erkenntnisse. Es gilt unter anderem herauszufinden, ob weitere Schüler Feuerwerkskörper erworben haben. Schließlich sei deren Gebrauch gefährlich. „Wir wollen präventiv handeln“, sagt die Polizeisprecherin.
Weil die Zwölf- und 13-Jährigen strafunmündig sind, werden sie als Zeugen und nicht als Beschuldigte befragt. „Wir möchten herausfinden, wo und bei wem die Schüler die Feuerwerkskörper gekauft haben“, sagt die Polizeisprecherin. Bei den gefundenen Böllern handelt es sich um Feuerwerk der Klassifizierung F3 und F4 – weshalb sie nur erworben werden dürfen, wenn ein Nachweis der Sachkunde vorliegt. Silvesterfeuerwerk beispielsweise unterliegt der Klassifizierung zwei.
Schule will richtiges Strafmaß finden
Wer den Schülern die Böller illegal verkauft hat, hat sich strafbar gemacht. Dem Verkäufer oder den Verkäufern droht eine harte Strafe. „Das kann zwischen Geld- und Freiheitsstrafe liegen“, heißt es von Seiten der Polizei: Es geht um Straftaten nach dem Sprengstoffgesetz. Es ist davon auszugehen, dass nicht nur ein Schüler der Adolf-Diesterweg-Realschule plus Feuerwerkskörper erworben hat.
Welche Sanktionen den Schüler drohen, ist noch unklar. Juristisch können sie nicht belangt werden, aber in der Schule droht eine Bestrafung. „In welchem Ausmaß das sein wird, lässt sich jetzt noch nicht abschätzen“, sagt Konrektor Grobs, der dem Schüler, bei dem die Böller gefunden wurden, zugutehält, dass dieser sich kooperativ verhalten habe. „Wir werden eine Klassenkonferenz einberufen, Rücksprache mit der ADD halten und uns beraten“, sagt Grobs. Wichtig sei, eine pädagogisch angemessene Sanktion zu finden. Das Ziel sei es, weder mit Kanonen auf Spatzen zu schießen, noch zu milde zu reagieren. Der disziplinarische Rahmen ergibt sich aus Paragraf 97 der übergreifenden Schulordnung. Daraus ergeben sich mögliche Strafen von einem schriftlichen Verweis bis hin zu einem Schulausschluss.
