Mannheim
Mord und Wahnvorstellungen: Wiederholungstäter muss dauerhaft in Klinik
Nach Feststellungen des Gerichts klingelte der 43-Jährige am Vormittag des 22. Dezembers 2023 morgens an der Tür der eine Etage über ihm wohnenden 73-jährigen Mitbewohnerin seines Wohnhauses in der Mannheimer Neckarstadt. Als die Frau die Tür öffnete, soll er im Flur ihrer Wohnung sofort auf sie eingestochen und die Frau mit mehr als 20 Messerstichen getötet haben.
Diese Tat hatte der 43-Jährige bereits am ersten Verhandlungstag eingeräumt. Er habe nicht gewusst, wer über ihm wohne, er habe die Bewohnerin nicht gekannt, sagte er dem Gericht. Er habe die Monate zuvor und auch vor der Tat täglich große Mengen Amphetamin konsumiert. „Ich wollte jemanden töten“, sagte er. Auf die Frage nach dem Motiv meinte der in Eritrea geborene und in Deutschland aufgewachsene Mann, der Grund sei das Gefühl von erlittener Ungerechtigkeit gewesen. Dafür habe er Genugtuung gesucht.
Er habe mit 15 Jahren begonnen, Alkohol, Haschisch und Marihuana zu konsumieren. Später sei Amphetamin dazugekommen. Seit 2021 habe er täglich ein bis eineinhalb Gramm Speed konsumiert.
Am Nachmittag des 22. Dezembers zog er dann erneut durch sein Wohnhaus, um aus derselben Wahnvorstellung heraus zu töten. Weil niemand die Tür öffnete, drang er durch ein Küchenfenster in die Wohnung eines türkischen Paars ein. Es kam zum Kampf, wobei er den Wohnungsbesitzer mit dem Messer verletzte. Die Schreie der Frau hörte ein weiterer Hausbewohner und kam zu Hilfe. Gemeinsam gelang es, den 43-Jährigen zu überwältigen.
Wie das Gericht feststellte, ist der Mann bereits 2015 durch eine Tat am Wasserturm aktenkundig geworden. Hier hatte er grundlos einen Passanten angegriffen und ihm eine Flasche auf den Kopf geschlagen. Schon damals wurde bei ihm eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert. Durch die Drogen habe er eine Psychose entwickelt: das Gefühl, tot zu sein und einen anderen Menschen töten zu müssen, um selbst wieder lebendig zu werden, erläutert das Gericht.
Vom Landgericht Mannheim wurde er 2015 als nicht schuldfähig für die Tat angesehen und zur Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung verurteilt. Dort galt er nach ein paar Jahren offenbar als so stabil und ungefährlich, dass man ihn aus der Klinik entließ.
Der 43-jährige Angeklagte hat in Deutschland Abitur und eine Ausbildung gemacht und galt als sehr gut integriert. Doch nach Abbruch des Studiums und zunehmendem Drogenkonsum habe er seit 2007 einen Realitätsverlust und Verfolgungswahn entwickelt, stellt der psychiatrische Sachverständige in seinem Gutachten vor dem Landgericht fest.
Er sei schuldunfähig für die angeklagten Taten, müsse jedoch dauerhaft in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden. Die Rückfallgefahr bei einer Freilassung sei hoch, so der Gutachter. Der 43-Jährige müsse daher in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht werden. Dieser Auffassung schloss sich das Gericht in seinem Urteil an.