Ludwigshafen
Messerattacke vor Bibliothek: Der Falsche auf der Anklagebank?
Wegen eines brutalen Angriffs auf einen 22-Jährigen Syrer vor der Ludwigshafener Stadtbibliothek im November 2024 hat vor dem Landgericht Frankenthal vor wenigen Wochen der Prozess gegen eine Gruppe von sechs jungen Männern mit Migrationshintergrund begonnen. Derzeit konzentriert sich das Verfahren auf einen 19-Jährigen, dem die Messerattacke mit zwölf Stichen vorgeworfen wird. Doch sein Verteidiger geht davon aus, dass mit ihm der Falsche auf der Anklagebank sitzt.
Am letzten Verhandlungstag vor zehn Tagen war das Gericht zunächst von einer gemeinschaftlichen schweren Körperverletzung der Gruppe gegen den Geschädigten ausgegangen. Es kam zu einer Verständigung mit zwei der Angeklagten und ihrem Rechtsbeistand. Der zur Tatzeit 17-jährige Ibrahim J. legte ein Geständnis ab und erhielt danach im Gegenzug eine Jugendstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Der 21-jährige Hasan H. räumte pauschal eine Mittäterschaft ein und wurde dafür zu einem Jahr und elf Monaten Haft verurteilt. Das Verfahren gegen den 22-jährigen Dindar M., der am vorigen Verhandlungstag als einziger eine umfangreiche Aussage zum Tatablauf gemacht hatte, wurde ebenso vom Hauptverfahren abgetrennt wie die Verfahren gegen die beiden übrigen jungen Männer, die einer Verständigung mit einem Geständnis nicht zustimmen wollten. Diese Verfahren sollen gesondert weitergeführt werden.
Nur der Prozess gegen Ali Y. geht weiter
Fortgesetzt wurde deshalb nur der Prozess gegen den 19-jährigen Ali Y., dessen Anklage auf versuchten Mord lautet. Er soll ohne Absprache mit den anderen der Urheber der Messerstiche gewesen sein. Am zurückliegenden Verhandlungstag hatte Dindar M. den Vorfall so geschildert: Die Gruppe sei am Tatabend vor dem Dönerladen neben der Stadtbibliothek gestanden, als das spätere Opfer zufällig vorbeiging. Weil der Mann eine Zeit zuvor seinem Freund Hasan H. einen gefälschten 100-Euro-Schein gegeben hatte, habe ihn dieser „angetippt“. Der Mann habe sofort in den Hosenbund gegriffen und aus einer Dose Pfefferspray versprüht. Daraufhin habe es Schläge von der Gruppe gegeben. Nach der Flucht habe er beim späteren Treffen mit den anderen in einer Wohnung von Hasan H. gehört, dass Ali Y. den Mann mit dem Messer gestochen haben soll.
Am Verhandlungstag zeigte sich Rechtsanwalt Kayahan Aydin, Verteidiger des 19-jährigen Ali Y., über die Prozessführung und das Vorgehen des Gerichts empört. Es gebe weder einen dringenden noch einen hinreichenden Tatverdacht als Grundlage für eine Untersuchungshaft seines Mandanten, kritisierte Aydin und kündigte eine Haftbeschwerde an. Gericht und Staatsanwaltschaft warf er mangelnde Sorgfalt vor. Nicht Ali Y., sondern Hasan H. sei der Kopf einer kriminellen Bande, der mit Drogen handele, Schlägertrupps befehlige und Angst und Schrecken verbreite. Er habe dem geschädigten Syrer Drogen verkauft und sei mit Falschgeld bezahlt worden, was für ihn eine Demütigung gewesen sei. Während der Ermittlungen habe er die Polizei gezielt mit Informationen gefüttert und auf die falsche Fährte gelockt. Sein Mandant habe kein Motiv für die Tat gehabt. Es gebe keine Zeugen für die Tat, nur teils konträre Zeugenaussagen über ein angebliches Messer in der Wohnung.
Beamter schildert schwierige Ermittlungen
Im Zeugenstand schilderte ein 35-jähriger Polizeibeamter aus Ludwigshafen die schwierigen Ermittlungen. Als die Polizei am Tatabend kam, sei die Tätergruppe schon weg gewesen. Angestellte in Geschäften vor Ort hätten sich nicht mehr erinnern wollen, auch später habe sich niemand als Zeuge gemeldet. Schließlich konnten nach mühevoller Kleinarbeit der Polizei erste Namen ermittelt werden. Wie der Geschädigte zugab, hat er Drogen mit Falschgeld gekauft. Hasan H. soll am Pfalzbau gedealt haben. Die Spur führte zu einen kleinen Appartement, in dem sich nach der Flucht vom Tatort eine Gruppe von elf Personen, darunter drei junge Frauen, getroffen hat. Eine Überwachungskamera lieferte der Polizei Bilder der Teilnehmer.
Wie der Polizeiermittler einräumte, sei die Tatwaffe, das Messer nicht gefunden worden. Eine kriminaltechnische Untersuchung der zur Tatzeit getragenen Kleidung und Schuhe des Angeklagten hätten keinerlei Blutspuren erbracht. Wie er auf Nachfrage des Richters sagte, gebe es gegen ihn keine objektiven Beweise. Der Prozess wird fortgesetzt, terminiert sind zehn weitere Verhandlungstage.