Ludwigshafen
Ludwigshafener Jahresrückblick 2019: Das Urteil zum BASF-Unglück
Der Prozess des Jahres dreht sich ums BASF-Unglück. Ein Schlosser erhält eine Bewährungsstrafe. Das Gericht sieht auch eine Mitverantwortung des Konzerns.
Zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilen Frankenthaler Richter Ende August den Angeklagten im Verfahren um das BASF-Explosionsunglück. Seit Februar haben sie im Prozess noch einmal akribisch alle denkbaren Ursachen eines Infernos überprüft, durch das fünf Menschen starben und Dutzende weitere verletzt wurden. Zu Wort kommen im Gerichtssaal auch überlebende Opfer und Hinterbliebene: In beklemmenden Berichten schildern sie, was im Oktober 2016 geschah und welche Folgen die Katastrophe für sie hatte.
Am Ende steht für die Kammer fest, dass der angeklagte Leiharbeiter im Rohrgraben am Ludwigshafener Nordhafen versehentlich in eine falsche Leitung schnitt und so eine fatale Kettenreaktion auslöste. Mit ihrem Urteil halten sich die Richter an den Vorschlag der Staatsanwaltschaft. Die Anwälte überlebender Opfer und Hinterbliebener haben hingegen gefordert, dass der 63-jährige Mannheimer zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt werden solle, weil er einen so großen Schaden angerichtet hat.
„Kausale Mitverantwortung der BASF“
In seiner Urteilsbegründung entgegnet der Vorsitzende Richter Uwe Gau ihnen nun: Diese Folgen dürften nicht alleine auf den Schultern des Angeklagten abgeladen werden, denn es gebe eine „kausale Mitverantwortung der BASF“. Kritik am Konzern macht der Jurist vor allem an zwei Punkten fest. Im ersten geht es um eine Entdeckung im Jahr 2011: Da war in der Nähe der späteren Unglücksstelle ein offenbar falsch gesetzter Schnitt an einer Ammoniak-Leitung bemerkt worden.
Gau sagt: Der blieb zwar glücklicherweise folgenlos, hätte das Unternehmen aber schon auf die Verwechslungsgefahr bei Arbeiten an den vielen nebeneinander verlaufenden Pipelines aufmerksam machen können. Außerdem greift der Richter eine Übung aus dem Jahr 2015 auf. Sie hatte das spätere Unglücksszenario schon in etwa vorweggenommen und unter anderem gezeigt, dass Rettungskräfte die Lage aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nur schwer einschätzen konnten.
„Lehren aus dem Unfall gezogen“
Gau kritisiert: „Das hätte in einer neuen Gefährdungsbeurteilung aufgegriffen werden müssen. Wir wissen nicht, ob es solche Überlegungen gegeben hat. Wenn es sie gab, sind sie nicht in der Praxis angekommen.“ In einer anschließend veröffentlichten Erklärung zum Urteil geht die BASF auf diese Richter-Kritik nicht weiter ein. Der Ludwigshafener Standort-Chef Uwe Liebelt wird in der Stellungnahme so zitiert: „Wir werden alles dafür tun, dass sich so ein Unglück nicht wiederholt. Wir haben Lehren aus dem Unfall gezogen.“