SPORTPOLITIK RHEINPFALZ Plus Artikel Land soll sich endlich klar zur Sportförderung bekennen

Karl Heinz Ries lässt nicht locker und fordert die Landesregierung auf, sich endlich klar zu positionieren.
Karl Heinz Ries lässt nicht locker und fordert die Landesregierung auf, sich endlich klar zu positionieren.

Mehr als sechs Jahre nach der Vorlage einer Resolution der Arbeitsgemeinschaft rheinland-pfälzischer Stadtsportverbände zum Thema „Verfassungsauftrag Sport“ hat deren damaliger Initiator und Sprecher Karl Heinz Ries (Ludwigshafen-Rheingönheim) die Mainzer Landesregierung schriftlich aufgefordert, in dieser „Causa“ endlich tätig zu werden.

Grund für den neuerlichen Vorstoß des früheren langjährigen Vorsitzenden des Ludwigshafener Sportverbandes, dem insgesamt etwa 50.000 Mitglieder in rund 150 Vereinen angehören, ist das Ausbleiben einer Reaktion auf diese Resolution vom 29. April 2017. In einem Schreiben an den rheinland-pfälzischen Innen- und Sportminister Michael Ebling (SPD) bittet Ries nun um einen Termin nach den Sommerferien, bei dem eine kleine Delegation der Arbeitsgemeinschaft dem Minister das Anliegen von 2017 erläutern möchte.

In der Resolution wird die Landesregierung aufgefordert, dem Artikel 40, Absatz 4 der Landesverfassung bezüglich der Förderung des Sports durch geeignete gesetzliche Maßnahmen Geltung zu verschaffen: Eventuell durch die Erklärung des Sports zur Pflichtaufgabe oder durch eine spezialgesetzliche Regelung. Auf diese Resolution, die an den damaligen Sportminister Roger Lewentz (SPD) und die Landessportbund-Präsidentin Karin Augustin geschickt wurde, gibt es laut Ries bis heute keine Antwort.

Widerspruch im Verhalten der Aufsichtsbehörden

In einem späteren Schreiben vom 20. Mai 2019 an Michael Hüttner, den Vorsitzenden des Landtagsausschusses für Inneres, Sport und Landesplanung, hatte die Arbeitsgemeinschaft im Verhalten der Aufsichtsbehörden einen Widerspruch zum Verfassungsauftrag und eine Beschneidung der kommunalen Selbstverwaltung beklagt: Wenn Kommunen Projekte der Sportförderung realisieren wollten, verweigerten die Aufsichtsbehörden unter Hinweis auf die Freiwilligkeit solcher Leistungen oft ihre Zustimmung zu den Etatansätzen.

„Über Dritte“ sei er seinerzeit aufgefordert worden, sein Anliegen in einer Landessportkonferenz vorzutragen, erinnert sich Ries. Doch ob es jemals eine solche Konferenz gegeben habe, entziehe sich seiner Kenntnis. Die Antwort bleibe: Wenn die Sportförderung laut Landesverfassung Staatsziel sei, dürfe sie nicht durch die Zustimmungsverweigerung der Aufsichtsbehörden zu einzelnen Projekten „ausgebremst“ werden. Der von Karl Heinz Ries vertretenen Arbeitsgemeinschaft rheinland-pfälzischer Stadtsportverbände gehören die Sport-Dachorganisationen der kreisfreien Städte im Land (bis auf Kaiserslautern und Landau wegen des Fehlens solcher Organisationen) sowie von Ingelheim und Grünstadt an.

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