Ludwigshafen RHEINPFALZ Plus Artikel Heroinfund in Ludwigshafen: Gericht verhängt mehrjährige Haftstrafen

Das Gericht verurteilte die Angeklagten zu Haftstrafen und blieb dabei etwas unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft.
Das Gericht verurteilte die Angeklagten zu Haftstrafen und blieb dabei etwas unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft.

Geständnisse, keine Vorstrafen, viel Heroin: Das Gericht zieht Konsequenzen. Zwei Männer aus Ludwigshafen gehen für Jahre in Haft.

Im Prozess wegen bewaffneten Handels mit über 1,5 Kilogramm Heroin gegen zwei zuletzt in Ludwigshafen wohnende Albaner hat das Frankenthaler Landgericht nun die Urteile gesprochen. Wegen Handels mit Drogen in nicht geringer Menge erhielt der Haupttäter eine Haftstrafe von fünf Jahren und acht Monaten. Sein Landsmann und Mitbewohner wurde wegen Beihilfe zum Drogenhandel in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft war in ihrer Anklage ursprünglich von bewaffnetem Drogenhandel – Mindeststrafe fünf Jahre Haft - ausgegangen, weil in der gemeinsam bewohnten Wohnung eine Schreckschusswaffe und ein Einhandmesser gefunden wurden. Da es jedoch zur Pistole keine passende Munition gab und es sich bei dem Messer um einen frei verkäuflichen Gegenstand handelte sowie beide Waffen nicht in konkretem Bezug zum Drogenhandel standen, reduzierte die Staatsanwältin im Laufe des Prozesses ihren Anklagevorwurf auf Drogenhandel, allerdings in „nicht geringer Menge“.

1,5 Kilo gestrecktes Heroin

Dafür gab es handfeste Beweise: Bei einer Durchsuchung der Wohnung durch die Polizei wurden 180 Gramm Heroin und 47 Gramm Kokain gefunden, in einem angemieteten Lagerraum in Ludwigshafen später weitere 1,5 Kilogramm Heroin. Wie Staatsanwältin Gabriele Werner sagte, habe es sich Laboruntersuchungen zufolge bei der im Lagerraum gefundenen Menge um 845 Gramm Heroin gehandelt, der Rest seien Streckmittel wie Koffein, Paracetamol und anderes gewesen.

Wie die Staatsanwältin nach dem Ende der Beweisaufnahme vortrug, sei die Täterschaft anhand der Ergebnisse der Durchsuchung und Geständnisse geklärt und bewiesen. Der 51-jährige Ned L. habe eingeräumt, Besitzer der Drogen und verantwortlich für den Handel gewesen zu sein. Der 58-jährige Adrian K. habe angegeben, bei seinem Aufenthalt in der Wohnung in das Ganze „hineingerutscht“ zu sein und beim Verpacken der Drogen und anderem geholfen zu haben. In der Frage des Strafmaßes sei bei beiden positiv zu werten, dass sie keine Vorstrafen besäßen und geständig gewesen seien. Negativ sei dagegen die große Menge harter Drogen sowie die professionelle Vorgehensweise beim Handel, als Teil einer organisierten, kriminellen Struktur.

Geld für behinderten Sohn

Die Staatsanwältin forderte für den Haupttäter L. daher sechs Jahre Haft wegen Drogenhandels in nicht geringer Menge, für K. wegen Beihilfe zum Drogenhandel vier Jahre und drei Monate Haft. Angesichts des Geständnisses und der geringen Helfertätigkeit von K. seien zwei Jahre und sechs Monate ausreichend, meinte dagegen sein Verteidiger Davut Yildiz. In seinem Plädoyer für L. betonte Strafverteidiger Mehmet Okur, dass dieser mit dem Geld aus dem Drogenhandel kein Luxusleben geführt, sondern die Rund-um-die-Uhr-Betreuung seines behinderten Sohns in Albanien finanziert habe. Er sei nicht vorbestraft und habe ein volles Geständnis abgelegt, daher sei eine Strafe von fünf Jahren und sechs Monaten ausreichend.

In seinem Urteil folgte das Gericht den Ausführungen der Anklägerin, blieb jedoch in den ausgesprochenen Strafen etwas darunter. Für den Drogenhandel erhielt Haupttäter L. eine Haftstrafe von fünf Jahren und acht Monaten, wegen Beihilfe muss K. für drei Jahre und acht Monate ins Gefängnis. Dazu wurden in der Wohnung gefundene 4615 Euro eingezogen. Wie der Vorsitzende Richter Jürgen Häbe in seiner Urteilsbegründung sagte, sei die Beweislage klar. Ein bewaffneter Drogenhandel werde nicht mehr angenommen. Es bleibe der Handel mit erheblichen Mengen harter Drogen, beim Heroin sei der Grenzwert der „nicht geringen Menge“ um das 74-fache überschritten worden. Weil man die in der Nähe der Drogen gefundenen 4615 Euro in gestückelten Scheinen für Drogengeld halte, werde es eingezogen.

Bei weiteren im Reisegepäck von K. gefundenen 2500 Euro sei dies nicht so naheliegend, daher werde der Betrag nicht eingezogen, erläuterte der Richter. In ihren Schlussworten entschuldigten sich beide Angeklagte und versicherten, dass sie ihre Tat aufrichtig bereuten. Noch im Gerichtssaal nahmen sie mit ihren Verteidigern die Urteile an und erklärten den Verzicht auf Revision, ebenso die Staatsanwaltschaft. Die Urteile sind damit rechtskräftig.

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