Ludwigshafen Fussball: FC Arminia will in die Berufung gehen

LUDWIGSHAFEN. Der Protest des Fußball-Oberligisten FC Arminia Ludwigshafen gegen die Wertung des mit 0:1 verlorenen Heimspiels gegen den SVN Zweibrücken ist von der Spruchkammer des Regionalverbandes kostenpflichtig zurückgewiesen worden.
Die Arminia hatte argumentiert, dass der in den Bestimmungen der Oberliga vom 18. Juni 2015 aufgeführte Passus, dass Nicht-EU-Ausländer unbeschränkt eingesetzt werden können, nichtig sei. Nichtig deswegen, weil es in der Spielordnung des Regionalverbandes vom 4. Juli 2015 heißt, dass höchstens drei Nicht-EU-Ausländer auf dem Spielberichtsbogen aufgeführt werden dürfen. Zweibrücken hatte aber vier im Spiel bei der Arminia auf dem Bogen stehen. In einem solchen Fall würde das Spiel mit 0:2 als verloren gewertet. Das Sportgericht sagt nun, dass bei der Überarbeitung der Spielordnung des Regional-Verbandes auf dem Verbandstag vom 4. Juli 2015 übersehen wurde, dass es die Verpflichtung, „höchstens drei Nicht-EU-Ausländer auf dem Spielbericht aufzuführen“ nach der Spielordnung des DFB nicht mehr gibt. Der entsprechende Passus hätte gestrichen werden müssen. Außerdem habe Klassenleiter Hans Bernd Hemmler in seinen Hinweisen an die Vereine vom 21. Juni 2015 festgehalten, „dass Nicht-EU-Ausländer unbegrenzt auf der Spielberechtigungsliste und dem Spielbericht eingetragen sein dürfen.“ Dies sei den Vereinen auf der Tagung zur neuen Saison mitgeteilt worden. Zudem, so das Gericht, werde von der Arminia übersehen, dass selbst wenn die in der Spielordnung genannten Voraussetzungen vorliegen würden, die vom FCA gewünschte Spielwertung nicht erfolgen könne, da es nach dem letzten Satz im entsprechenden Paragraphen für den Gegner (also für den FCA) „bei dem tatsächlichen Ergebnis bleibt.“ Die Arminia hat Berufung gegen das Urteil angekündigt. Bis zum 15. Januar hat der Klub Zeit. (thl)