Ludwigshafen Feuerwerksverkauf: Verstöße gegen den Jugendschutz
Vier Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz und zwei Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz sind das Ergebnis einer Testkaufaktion, die das Polizeipräsidium Rheinpfalz zusammen mit Schülern der Höheren Berufsfachschule (Bildungsgang Polizei und Verwaltung), der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd und dem Kommunalen Vollzugsdienst der Stadt am Montag in Ludwigshafen vorgenommen hat. Um die Einhaltung der Gesetze zu überprüfen, haben die jugendlichen Testkäufer zwischen 12.30 und 16 Uhr in acht Geschäften versucht, Feuerwerkskörper, alkoholische Getränke und Tabakwaren zu erstehen. In fünf Läden haben sich die Mitarbeiter der Pressemitteilung zufolge nicht an die gesetzlichen Vorschriften zur Abgabe von Silvesterfeuerwerk, Alkohol oder Tabak gehalten. An einen 17-Jährigen wurde hochprozentiger Alkohol verkauft, an einen weiteren Minderjährigen wurden Zigaretten abgegeben.
Wie die Polizei weiter informiert, dürfen Feuerwerkskörper wie Kanonenschläge, Batterien oder Raketen vom 29. bis 31. Dezember nur an Menschen verkauft werden, die mindestens 18 Jahre alt sind. Feuerwerkskörper dürfen lediglich im Freien gezündet werden, und das auch nur am 31. Dezember und am 1. Januar.
Tipps zum sicheren Umgang mit Silvesterfeuerwerk gibt das Landeskriminalamt im Internet unter www.s.rlp.de/i81FIhq.