Ludwigshafen Ermittlungen zur BASF-Explosion vor dem Abschluss
Die Ermittlungen zum BASF-Explosionsunglück im Nordhafen stehen vor dem Abschluss. Die Staatsanwaltschaft Frankenthal will in den kommenden Wochen über eine Anklage gegen den Mitarbeiter einer Fremdfirma entscheiden, der bei Wartungsarbeiten ein falsches Rohr angeschnitten und so einen Brand mit Folgeexplosionen ausgelöst haben soll.
In Folge des Unglücks am 17. Oktober 2016 sind fünf Menschen ums Leben gekommen, es gab zahlreiche Verletzte und ein Millionenschaden entstand. Gegen den Arbeiter, der die Katastrophe ausgelöst haben soll, wird wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässigem Herbeiführen einer Explosion und fahrlässiger Brandstiftung ermittelt. Der Arbeiter hat sich gegenüber den Ermittlern bisher noch nicht zu den Vorwürfen geäußert. Ein von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenes Brandgutachten eines Sachverständigen belastet den Mitarbeiter einer Fremdfirma (wir berichteten). Der Mann hat demnach mit einem Winkelschleifer das falsche Rohr angeschnitten und so eine Kettenreaktion ausgelöst. Der Arbeiter schnitt anstelle einer geleerten und gespülten Pipeline eine mit Raffinat gefüllte Leitung daneben an. Die Staatsanwaltschaft schließt einen Vorsatz dabei aus und geht von Fahrlässigkeit aus. Mit dem Winkelschleifer wurde ein zirka 15 Zentimeter langer gerader Schnitt an der Seite der gefüllten Pipeline gesetzt. Das brennbare Raffinat lief aus, entzündete sich vermutlich durch Funkenflug und befeuerte weitere daneben liegende Leitungen in dem Rohrgraben. Daraufhin kam es zu einem Großbrand mit Folgexplosionen. „Aufgrund unserer Prüfungen gehen wir davon aus, dass kein strafbares Verhalten anderer Personen vorliegt“, sagte Leitender Oberstaatsanwalt Hubert Ströber. Es gebe auch keine Erkenntnisse über Pflichtverletzungen von Seiten der BASF. Die Ermittlungen umfassen nach Ströbers Angaben mittlerweile über 30 Aktenbände. Auch Videos, die den Ausbruch des Brands zeigen, gehören dazu. „Ich gehe davon aus, dass wir in wenigen Wochen unsere Ermittlungen abgeschlossen haben – und dann werden wir über eine Anklage gegen den Mitarbeiter der Fremdfirma entscheiden“, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt. Beobachter rechnen damit, dass sich der Mann in einem Strafprozess verantworten muss.