Ludwigshafen Dreieinhalb Jahre Haft für tödliche Messerstiche

Zu einer Jugendhaftstrafe von dreieinhalb Jahren wegen Totschlags hat die Erste Strafkammer des Frankenthaler Landgerichts gestern einen 20-Jährigen aus Eritrea verurteilt. Am Rande einer Tauf-Feier in der Pfingstweide hatte er am 19. Juni 2016 einen Mann tödlich mit dem Messer verletzt.
Das Gericht kam nach der Rekonstruktion des Tathergangs zu dem Schluss, dass keine Notwehrsituation vorgelegen habe. Der Angeklagte hatte, wie berichtet, beteuert, vor dem Gemeinschaftshaus aus Angst zugestochen zu haben. Der 20-Jährige und das spätere Opfer waren zu der Tauf-Feier eines ebenfalls eritreischen Asylbewerbers ins Gemeinschaftshaus eingeladen. Im Laufe des Abends eskalierte ein Streit der beiden. Das Gericht folgte der Darstellung des Angeklagten, wonach sich das spätere Opfer durch einen Wortwechsel zu Beginn der Feier von ihm beleidigt gefühlt habe und den 20-Jährigen im Verlauf der Partynacht mehrmals und zunehmend aggressiv zu einer handgreiflichen „Klärung“ vor dem Haus aufgefordert habe. Eine Beziehung zwischen den Männern vor der Feier konnte das Gericht nicht feststellen. Schließlich folgte der Angeklagte nach Mitternacht der Aufforderung des späteren Opfers. Der ebenfalls aus Eritrea stammende Kontrahent überragte den Angeklagten um elf Zentimeter und war ihm mit 22 Kilogramm Gewichtsvorteil körperlich deutlich überlegen. Wie der 20-Jährige angab, hatte er aus Angst ein Küchenmesser mit einer Klinge von 10,7 Zentimetern eingesteckt und mit nach draußen genommen. Die Verteidigung sah in dieser erheblichen Angst einen Beleg für eine Notwehrsituation und forderte Freispruch, im Fall einer Verurteilung höchstens drei Jahre Jugendhaft, da es keinen Tötungsvorsatz gegeben habe. In einer vom Dolmetscher übersetzten Erklärung beteuerte der Angeklagte, dass er nicht aggressiv sei und noch nie jemanden verletzt habe. „Ich wurde christlich erzogen, es tut mir sehr leid und ich bitte die Familie um Verzeihung“, sagte er unter Tränen. Dagegen bezweifelte die Staatsanwältin den geschilderten Hergang des Streits ebenso wie das Vorliegen einer Notwehrsituation. Auch wenn kein direkter Tötungsvorsatz unterstellt werde, sei bei den beiden Stichen in die Brust der Tod des Mannes in Kauf genommen worden. Wegen des Alters des Angeklagten sei eine Jugendstrafe von vier Jahren wegen Totschlags angemessen. In ihrem Urteil folgte die Erste Strafkammer weitgehend den Argumenten der Staatsanwaltschaft und erkannte auf drei Jahre und sechs Monate Jugendhaft wegen Totschlags. Anstatt einem Kampf auszuweichen und im Haus zu bleiben, habe sich der Angeklagte darauf eingelassen und das Messer mitgenommen. Für eine echte Notwehrsituation gebe es laut rechtsmedizinischem Gutachten keine Belege. So hatte der Angeklagte angegeben, er sei vom Opfer am Hals gepackt worden. Nachweisbar waren jedoch nur kleinere Schürfwunden. Dagegen wies das Opfer eine Reihe von Schnitt- und Stichverletzungen aus dem Kampf auf. Der Angeklagte sitzt bereits seit sechs Monaten in der Jugendstrafanstalt in Schifferstadt. |büg