Ludwigshafen
Drei Jahre Haft für Drogenkurier: Landgericht verurteilt 32-Jährigen aus Ludwigshafen
Die Kriminellen haben offenbar auf Bestellung ein Kiosk am Berliner Platz in Ludwigshafen mit harten Drogen oder verschreibungspflichtigen Medikamenten versorgt. Der Angeklagte sei nicht Täter, sondern Gehilfe gewesen, führte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung aus. Demnach haben zwei gesondert Verfolgte zunächst die Bestellung unter sich ausgemacht, der 32-Jährige hat dann das angeforderte Kokain von seiner Wohnung, die einem der beiden Haupttäter gehörte, in knapp zehn Minuten an den Berliner Platz gebracht. Ein Vorwurf, den die Richter nach zwei Verhandlungstagen als erwiesen ansahen.
Diese Vorwürfe hatte der 32-Jährige gleich zu Beginn der Verhandlung eingeräumt, was sich auch mit den Ermittlungen der Polizei deckte. Deren Ergebnisse sahen die Richter ebenfalls als erwiesen an. Er habe am 21. Mai und am 3. Juni jeweils knapp ein Gramm Kokain zum Kiosk gebracht, berichtete der Angeklagte. Was die Dealer nicht wussten: Im Anschluss verkauften sie die Drogen an verdeckte Ermittler der Polizei.
Strittig blieb allerdings der Vorwurf, dass der 32-Jährige auch Drogen und verschreibungspflichtige Medikamente in „nicht geringer Menge“ in seinem Besitz gehabt haben soll. Mehr als 150 Gramm Haschisch, 3,1 Kilogramm Marihuana, 77 Gramm Kokain, sechseinhalb Ecstasytabletten, 2325 Tabletten des Schmerzmittels Pregabatin und Bargeld in Höhe von fast 3000 Euro wurden von der Polizei bei einer Wohnungsdurchsuchung im Ludwigshafener Stadtteil Mitte gefunden.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft seien insbesondere die aufgefundenen Drogen dem Beschuldigten zuzuordnen, vor allem das Kokain, das in seiner Sporttasche aufgefunden worden war. „Er war nicht nur Gehilfe, sondern auch eigeninitiativ tätig“, befand die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, die in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe über dreieinhalb Jahre für den Mann forderte.
Übergaben unstrittig
Das sah Verteidiger Alexander Kiefer naturgemäß anders. Zwar seien die beiden Übergaben von jeweils knapp einem Gramm Kokain unstrittig, die „durchaus beachtlichen Mengen“ an Drogen und Medikamenten in der Wohnung seien dagegen nicht zweifelsfrei zuzuordnen, sagte Kiefer. „Diese Drogen haben ja auch Geld gekostet. Und das hatte der Angeklagte nicht.“ Vielmehr habe sich der 32-Jährige durch die Kurierdienste genügend Geld verschaffen wollen, um Deutschland noch vor seiner angeordneten Abschiebung verlassen zu können. Sein Mandant und ein Mitbewohner hätten lediglich die Funktion von „Erntehelfern“ gehabt, während der eigentliche Besitzer der Drogen, der Wohnungseigentümer, gar nicht selbst vor Ort gewesen sei. Dementsprechend sei sein Mandant für den Drogenbesitz, die schwerwiegendste der Straftaten, freizusprechen, sodass allenfalls eine Haftstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung, in Betracht käme, so Kiefer.
Dem folgten die Richter nicht, obwohl der 32-Jährige pauschal um Entschuldigung für seine Taten bat – verbunden mit einem Aufschub der Strafe um einen Monat, um Deutschland verlassen zu können. Dem kamen die Richter nicht nach. „Der Angeklagte wusste zumindest von den Drogenmengen in der Wohnung“, sagte der Vorsitzende Richter. Das habe für eine Verurteilung ausgereicht.