Ludwigshafen Corona: Diese Lockerungen gelten in der Stadt
Ausgangssperre: Die nächtliche Ausgangsbeschränkung von 22 bis 5 Uhr ist aufgehoben.
Testpflicht: Die Testpflicht entfällt für Personen, die durch Corona-Impfungen bereits eine abgeschlossene Immunisierung oder als Genesene eine überstandene Covid-Erkrankung nachweisen können.
Private Treffen: Maximal fünf Personen aus verschiedenen Haushalten können sich treffen. Kinder bis zum Alter von 14 Jahren sowie geimpfte und von einer Corona-Erkrankung genesene Personen zählen nicht mit.
Gastronomie: Die Gastronomie darf öffnen – im Außenbereich ohne, im Innenbereich mit Testpflicht. Eine Kontaktnachverfolgung ist notwendig.
Einkaufen: Der Einzelhandel öffnet wieder regulär für Kunden – Terminshopping entfällt. In den Geschäften darf sich auf zehn Quadratmetern Fläche maximal eine Person aufhalten und die verschärfte Maskenpflicht ist einzuhalten.
Freizeit: Theater, Kinos und Konzerthäuser können sowohl im Freien als auch im Innenbereich 100 Zuschauer empfangen, falls diese feste Sitzplätze haben und die Kontakterfassung gewährleistet ist. Bei Aufführungen im Innenbereich besteht Testpflicht.
Maskenpflicht: Es besteht keine Maskenpflicht mehr für Mitfahrer in privaten Kraftfahrzeugen. Körpernahe Dienstleistungen wie beispielsweise Friseurbesuche oder Fußpflegetermine sind möglich. Es besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske. Die Testpflicht entfällt.
Alkohol: Das Alkoholverbot im öffentlichen Raum entfällt. Die Gefahrenabwehrverordnung für den Berliner Platz bleibt davon unberührt.
Kitas: Die Kitas bleiben im Regelbetrieb unter Coronabedingungen. Das bedeutet, dass alle Kinder wieder kommen dürfen. Allerdings arbeiten die Einrichtungen weiterhin in getrennten Gruppen, um mögliche Infektionsketten zu unterbrechen.
Schulen: In den Schulen findet nach den Pfingstferien aufgrund der bestehenden Landesregelung zunächst noch Wechselunterricht statt. Ab 14. Juni beginnt in allen Schulen wieder der Präsenzunterricht, vorausgesetzt, die Inzidenzzahlen bleiben stabil unter 100.
Bibliothek: Die Stadtbibliothek in der Bismarckstraße und die Zweigstellen in den Stadtteilen werden ab Dienstag, 8. Juni, wieder öffnen.
Freibad: Voraussichtlich in der kommenden Woche startet das Freibad am Willersinnweiher in die Saison. Der Besuch ist auch nur mit vorheriger Terminbuchung möglich. Der Link zum Ticketsystem wird auf der Homepage der Stadt zu finden sein.
Wildpark: Der Einlass in den Wildpark Rheingönheim ist nur nach vorheriger Buchung möglich. Auch Besitzer einer Jahreskarte müssen sich anmelden. Eine Testpflicht für die Besucher besteht nicht mehr.
Veranstaltungen: In Innenräumen mit bis zu 100 Personen zulässig. Voraussetzungen sind Kontakterfassung, feste Sitzplätze und Testpflicht. Befinden sich die Teilnehmer am Platz, besteht keine Maskenpflicht. Veranstaltungen im Freien sind auf 250 Personen begrenzt, es entfällt die Testpflicht.
Kirche: In der Kirche sind Musik und Gesang durch kleinere Ensembles zulässig. Ebenfalls erlaubt ist Kommunions-, Konfirmations- und Firmunterricht mit Abstandsgebot, Maskenpflicht und Kontakterfassung. Gemeinsames Singen ist nur im Freien zulässig.
Sport: Im Freien ist Sport in Gruppen mit maximal zehn Personen aus verschiedenen Haushalten mit Trainern möglich. Vollständig Geimpfte und Genesene zählen dabei nicht mit. Für Kinder bis 14 Jahre ist Sport im Freien in einer bis zu 25-köpfigen Gruppe zulässig. Training in allen Sportarten ist in Hallen mit Abstand möglich. Voraussetzung ist die Testpflicht. Ferner darf sich auf einer Fläche von 40 Quadratmetern maximal eine Person befinden.
Im Netz
Weitere Informationen auf der städtischen Homepage.