Ludwigshafen Briefe an die Lokalredaktion:

Als direkter Anwohner im Aschantidorf kenne ich keinen Bewohner des Aschantidorfs, welcher aktuell einen Garagenplatz für sein Fahrzeug haben möchte. Dies wurde auch bei den bisher stattgefundenen Anwohnerversammlungen so festgestellt. Wie Frau Rapp (Sprecherin der BASF Wohnen und Bauen) dazu kommt, diese Aussage nun zum wiederholten Male so zu formulieren, erschließt sich mir nicht. „Die Garagen werden begrünt und man hat weiterhin den Eindruck einer Grünfläche“ – diese Aussage von Frau Rapp kann man als Anwohner nur als Hohn verstehen. Ein begrüntes Garagendach ersetzt eine Naturfläche. Diese Meinung hat Frau Rapp sicherlich exklusiv für sich. Die Aussage von Frau Rapp „hält sich die Planung an alle Vorschriften“ kann ich nur verneinen, denn mir ist nicht bekannt, wie im Bebauungsplan dem Schutz der in diesem Areal nistenden Fledermauspopulation Rechnung getragen wurde. Hier stehen verschiedene Gesetze und Rechtsverordnungen zum Schutz von Fledermäusen dem Bau der Garagen entgegen. Beim Bauamt der Stadt Ludwigshafen wurde auch schon Einspruch gegen den Bebauungsplan eingelegt. Gespannt darf man sein, inwieweit die Stadt die Konfrontation mit der BASF-Tochter sucht. Wir als Anwohner und auch als Mieter der BASF Wohnen und Bauen werden weiterhin für die grüne Oase kämpfen. Es ist erfreulich zu sehen, dass es Mitmenschen gibt, die verantwortlich mit der deutschen Sprache umgehen. Dennoch: Die Schreibweise „Spaß- und Kombibad“ ist korrekt. Begründung: Das Zeichen „-“ (typografische Bezeichnung: Viertelgeviertstrich, einfach ausgedrückt: kurzer Strich) findet in folgenden Fällen Verwendung: als Trennstrich, als Bindestrich und als Ergänzungsstrich. Zudem findet das Zeichen als Halbgeviertstrich (einfach ausgedrückt: längerer Strich) Verwendung, und zwar als Bis-Zeichen, als Gedankenstrich und als Streckenstrich. Im vorliegenden Fall ist der Strich nach „Spaß-“ nicht als Bindestrich, sondern als Ergänzungsstrich zu sehen: Dieser ist Platzhalter für das Grundwort des nachfolgenden Kompositums „Kombibad“, also „bad“. Die Schreibweise „Spaß- und Kombibad“ bedeutet somit „Spaßbad und Kombibad“. Im Grunde bin ich kein sehr aufs Wort versessener Mensch. Allerdings möchte ich gerne zu dem Artikel etwas loswerden: Der Name der Vorband war Tonbandgerät (nicht Tonträger, Anm. d. Redaktion). Eine tolle Gruppe, die sich bereits als Pate der Kika-Sendung „Dein Song“ einen Namen gemacht hat. Wäre professionell gewesen, die 15 Minuten zum richtigen Vermerk zu nutzen. Viele Grüße und Danke für den trotzdem gelungenen Artikel und den damit verbundenen Erinnerungen. Liebe Redaktion der RHEINPFALZ, ich habe am Samstag den Artikel gelesen über den Parkplatz Messplatz und teile Ihnen mit, dass nicht alle Dauerparker mit der Situation zufrieden sind. Ich war auch Dauerparker dort, und mir wurde gekündigt. Es wurde mir ein Parkplatz in 1,2 Kilometer weiter Entfernung angeboten, und somit werde ich wohl meinen Job kündigen müssen, da ich nach 22 Uhr keinen Parkplatz mehr finden werde. Im Stadtgebiet sind die Anwohnerparkplatzzonen sehr kurz und somit wenig Parkplätze vorhanden. Die Parkplätze an der Jaegerstraße hat man bestimmt nur den Mitarbeitern der Stadt Ludwigshafen angeboten. Mein Anliegen zum Thema Park- und Spielplatzsituation liegen der Stadtverwaltung seit einem Jahr vor, doch Antworten bekomme ich nicht. Ist ja auch nicht nötig, den braven Steuerzahlern Rechenschaft abzulegen. (…) Am 18. April vormittags gegen 10.35 Uhr fuhr ich von der Hagelochstraße kommend in die Nietzschestraße ein, um eine Filmrolle bei meinem Sohn abzuholen. An der Straßenseite, wo sein Haus mit Einfahrt steht, ist nur Parken mit Ausweis erlaubt. Diese Straßenseite war zu dieser Zeit zum Parken fast frei. Die Einfahrt seines Hauses ist zur Hälfte zum Halten frei. Die andere Hälfte hat der Enkel zugeparkt. Ich stieg aus und klingelte, um die Ware abzuholen. Über die Sprechanlage verständigte ich mich mit dem Enkel. In diesem Moment kamen eine Politesse und ein Ordnungshüter auf mich zu und fragten nach den Autos vorm Haus. Sie wurden von mir aufgeklärt, mit dem Hinweis, dass ich etwas abholen will und auf meinen Enkel warte. Ich sagte ihnen, dass ich gleich wieder wegfahren werde. Im gleichen Moment erschien mein Enkel. Er wurde gefragt, ob das andere Auto sein Fahrzeug wäre. Er bejahte dies und wurde angeherrscht und mit barschem Ton belehrt, dass sein Fahrzeug nicht direkt vor der Einfahrt steht und ein Bußgeld fällig würde. Mein Enkel fuhr reumütig auf die andere Straßenseite. Zwischenzeitlich brachte mein Sohn aus dem gegenüberliegenden Haus die Filmrolle. Inzwischen waren die Ordnungshüter bis zur Friesenstraße weitergegangen. Ich stieg in meinen Wagen und wollte wegfahren. Der Anlasser funktionierte nicht mehr. Sohn und Enkel versuchten es mit Anschieben. Auch dies half nicht (Kurzschluss der Elektronik). Zwischenzeitlich waren die beiden Ordnungshüter von der Einmündung der Friesenstraße auf die andere Seite der Nietzschestraße zurückgegangen und beobachteten, ob ich wegfahren würde. Da ich nicht konnte, versuchte ich mich mit Gesten zu verständigen. Zornig kam die Politesse zurück und sagte: „Sie parken jetzt schon sieben Minuten, da wird ein Bußgeld fällig“, und prompt klemmte sie die Verwarnung unter den Scheibenwischer. Mein Einwand, sie möge sich überzeugen, dass ich nicht wegfahren könne, wurde beantwortet mit: „Ich bin kein Kfz-Monteur.“ Daraufhin verschwand sie. Ich wartete auf den Pannendienst des ADAC und auf den Abschleppwagen. Die Stadtverwaltung kann froh sein, mit welchem Elan ihre Hilfspolizeibeamten ihre Pflichten erfüllen. Die Bevölkerung bedauert, welche Zuneigung für die Verwaltung aufgebaut und unter welchem Frust die Hoheitsgewalt ausgeführt wird. Das Zusammenleben wird nicht gefördert, im Gegenteil. Ist dies gewollt? Jede Verkäuferin würde entlassen, wenn sie sich so benimmt. Die Politessen repräsentieren die Verwaltung, oder? Der Auffassung von Herrn Wünschel in seinem Leserbrief ist zu widersprechen. Die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsentscheidungen muss sich an geltenden Vorschriften ausrichten, kann und darf also jedenfalls nicht davon abhängen, welche Partei gerade am Ruder ist beziehungsweise ein Ministerium leitet. Die Entscheidung der Landauer Behörde mag für den Betroffenen hart sein, jedoch ist die Zuerkennung des Merkzeichens „aG“, für das aus guten Gründen strenge Voraussetzungen gelten (ortsnaher Parkraum ist ja nicht beliebig verfügbar), auf Ausnahmefälle zu beschränken. Im Übrigen zeichnet sich ein gewissenhaftes, pflichtbewusstes, letztendlich rechtmäßiges Verwaltungshandeln einer Behörde auch dadurch aus, öffentlichem Druck aufgrund einer vermeintlich negativen Berichterstattung zum Beispiel seitens der Presse standzuhalten.