Ludwigshafen
Bluttat Oggersheim: Spender können widersprechen
Mit einem neuen Verfahrensvorschlag will Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck (SPD) die Irritationen über die Aufteilung der Spenden ausräumen, die nach der Bluttat Mitte Oktober in Oggersheim auf einem städtischen Treuhandkonto eingegangen sind. Um die Familien der beiden getöteten Handwerker und das Opfer, das den Messerangriff in einem Drogeriemarkt schwerverletzt überlebt hatte, zu schonen, hatte sie die Hilfsaktion initiiert und Ende Oktober zu Spenden an die Hinterbliebenen aufgerufen.
In den ersten Februartagen war durchgesickert, dass der Bau- und Grundstücksausschuss in nichtöffentlicher Sitzung einstimmig und ohne Aussprache der Empfehlung der Stadtspitze gefolgt war, die eingegangenen 22.500 Euro in vier Tranchen zu splitten. Sie sollten an die Familien der beiden getöteten Handwerker, den Drogeriemarktkunden und an die frühere Partnerin des geständigen Angeklagten gehen. Ihr hatte der Mann den amputierten Unterarm des jüngeren Opfers auf den Balkon geschleudert. Zu ihrem Schutz und dem ihrer Kinder ist sie an einen unbekannten Ort umgezogen. Sie wird vom Weißen Ring betreut.
Im Sinne aller Spender?
Dass auch sie Betreuung braucht, war von Kritikern der Entscheidung zur Spendenaufteilung weder in sozialen Medien noch in mehreren Zuschriften an die RHEINPFALZ in Abrede gestellt worden. Sie äußerten aber Zweifel, dass sie als Hinterbliebene im Sinne des ursprünglichen Spendenzwecks zu behandeln sei. Diese Auffassung teilten auch die Linksfraktion und die Fraktion Grünes Forum und Piraten, die sich nachträglich von ihrer Zustimmung im Bauausschuss öffentlich distanzierten. Dieser bestimmt in solchen Fällen formal über die Vergabe von Spendengeldern.
Einer der Spender, der Widerspruch gegen diesen Schlüssel eingelegt hat, hat nach eigenen Angaben Anfang März in einem Telefonat mit dem Büro der OB die Auskunft erhalten, dass diese Entscheidung auf der nächsten Ausschusssitzung Anfang dieser Woche revidiert werden solle. Sie solle rückgängig gemacht und der Anteil von der Ex-Partnerin zurückgefordert werden, bekam er mitgeteilt. Steinruck hatte diesen Gesprächsverlauf auf Nachfrage dementiert.
Online-Formular ausfüllen
Auch in der ausführlichen Stellungnahme, die nach der nichtöffentlichen Ausschusssitzung verschickt worden ist, geht sie darauf nicht ein. Darin kündigte Steinruck vielmehr an, auf der städtischen Homepage ein Online-Formular freizuschalten, mit dem Spender aktiv widersprechen können, falls sie die Ex-Partnerin nicht bedenken wollen. Die frei werdende Summe soll auf die anderen drei Parteien aufgeteilt werden. Infos zum Verfahren und das Formular finden sich auf www.ludwigshafen.de.
Der Bauausschuss hat diesem Vorschlag nach RHEINPFALZ-Informationen nach einer teilweise emotionalen Debatte einstimmig zugestimmt. Der weitergehende Antrag des Grünen Forums, den Anteil von der Ex-Partnerin komplett zurückzufordern und ihn umzulegen stand demnach nicht mehr zur Debatte.
„Versachlichen und befrieden“
„Mit unserem Verfahrensvorschlag zur Neuverteilung wollen wir die Tür öffnen, um die öffentliche Debatte wieder zu versachlichen und zu befrieden“, erklärte Steinruck nach der Sitzung. Sie wisse von Spendern, die explizit auch die frühere Lebensgefährtin unterstützen wollten. Nun könnten alle selbst entscheiden, wen sie bedenken wollten. Von den 188 Spendern habe lediglich einer seinen 25-prozentigen Anteil zurückgefordert.
Den modifizierten Antrag will die OB zum Anlass nehmen, „unseren Entscheidungsweg ein Stück weit aufzuarbeiten. Unsere Antwort auf die Frage, wie wir in diesem Fall weiter vorgehen wollen, wirft auch ein Licht auf uns“.
Staatsanwalt eingeschaltet
Vorhaltungen, die Verwaltung habe den Kreis der Bezieher nicht klar genug kommuniziert, wies Steinruck zurück. Es sei mehrfach öffentlich kommuniziert worden, um welche vier Empfänger es sich handele. Wann und in welchen Kanälen das geschehen ist, konnte die Pressestelle bis Redaktionsschluss nicht beantworten. Sie will die Antwort darauf ebenso nachreichen wie den Inhalt des Telefonats zwischen dem Spender und dem Büro der OB.
Die unerträglichsten Hassmails und Drohungen, die die Verwaltung erreicht haben, seien an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet worden, informierte Steinruck weiter. Sie bedauerte, den Ausschussmitgliedern die Beweggründe für den ausgeweiteten Kreis der Empfänger nicht explizit dargelegt zu haben, „auch wenn niemand danach gefragt hat“.
Sie maße sich nicht an, über Schuld oder Unschuld zu richten. „Unser alleiniges Anliegen war es, unmittelbare Härten abzumildern.“ Das habe der Angeklagte auch bei seiner Ex-Partnerin verursacht. „Ihr wurde die Existenzgrundlage genommen, sie musste mit ihren Kindern aus der Wohnung und aus der Stadt fliehen.“ Angesichts dessen wolle sie in der weiteren Debatte einen Lösungsweg diskutieren, um ihr bei einer möglichen Neuverteilung weitere Härten zu ersparen. „Das halte ich für ein Gebot der Menschlichkeit.“