Ludwigshafen Bluttat bei Tauf-Feier

Der 20-Jährige aus Eritrea, der im Juni 2016 bei einer Feier in Ludwigshafen einen anderen Asylbewerber erstochen haben soll und deshalb wegen Totschlags angeklagt ist, hat die Tat gestern in der Prozess-Fortsetzung am Frankenthaler Landgericht eingeräumt. Er sagte, er habe das Messer aus Angst und zur Verteidigung eingesetzt. Seit der Tat sitzt er in Haft.
Laut Anklage waren der 20-Jährige und das spätere Opfer am 19. Juni zu einer Tauf-Feier eines eritreischen Asylbewerbers ins Gemeinschaftshaus Pfingstweide eingeladen. Dort eskalierte ein Streit zwischen den Männern. Vor dem Haus kam es zu einer Auseinandersetzung, in deren Verlauf der Angeklagte mit einem Küchenmesser zustach. Zwei seitliche Stiche in die Brust seines Kontrahenten waren tödlich. Zeugen zufolge befanden sich früh morgens noch rund 15 Feiernde im Gemeinschaftshaus, während sich draußen der tödliche Kampf abspielte. Direkte Augenzeugen gab es offenbar nicht. Der Gastgeber sagte aus, nach draußen gegangen zu sein und dort die Männer gesehen zu haben, wie sie miteinander kämpften. Einer schrie, er sei verletzt. Eine abgebrochene Messerklinge steckte noch in seiner Brust. Daraufhin habe er die Polizei alarmiert. Ein vor Ort eingesetzter Beamter sagte gestern, er habe den Angeklagten mithilfe eines dolmetschenden Gastes aufgefordert zu schildern, was passiert sei. Dieser habe gesagt, das spätere Opfer habe ihn mehrmals zum Duell herausgefordert. Er habe sich nicht schlagen wollen, sei aber am Ende doch mit ihm hinausgegangen. In einer von Rechtsbeistand Sebastian Göthlich verlesenen Erklärung stellte der Angeklagte das Geschehen so dar: Der Getötete, den er zuvor nur vom Sehen kannte, habe ihm bei der Feier vorgeworfen, er hätte ihn beleidigt. Obwohl er dies bestritt, sei der andere im Verlauf des Abends immer aggressiver geworden. Da dieser größer und stärker war als er selbst, habe er große Angst gehabt, zusammengeschlagen zu werden. Zum Schutz habe er das Küchenmesser eingesteckt, als er schließlich doch mit nach draußen ging. „Ich zeigte ihm das Messer und sagte, er soll mich in Ruhe lassen“, las der Rechtsanwalt aus der Erklärung des Angeklagten vor. Trotzdem sei der andere auf ihn losgegangen und habe ihn am Hals gepackt. Er habe in größter Angst zugestochen und könne noch immer nicht fassen, was passiert sei, so der Angeklagte weiter. Laut Gutachterin Dorothea Hatz vom Rechtsmedizinischen Institut in Mainz wiegt der Angeklagte 60 Kilogramm bei 1,78 Metern Körpergröße. Der Getötete überragte ihn um elf Zentimeter und brachte es auf 82 Kilo. Die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung sowie das Urteil sollen heute folgen. |büg