RHEINPFALZ-Expertentelefon RHEINPFALZ Plus Artikel Betreuungsrecht: Notfalls muss es schnell gehen

Beim Betreuungsrecht geht es um den Schutz von Menschen, die ihre Rechte wegen psychischer Krankheit, geistiger Behinderung oder
Beim Betreuungsrecht geht es um den Schutz von Menschen, die ihre Rechte wegen psychischer Krankheit, geistiger Behinderung oder anderen Erkrankungen/Behinderungen nicht selbst vertreten können.

Ein Schlaganfall oder ein Unfall kann das ganze Leben auf den Kopf stellen. Das kann jeden treffen. Doch wer ist verantwortlich, wenn der Betroffene nicht mehr geschäftsfähig ist? Eine Frage, die sich viele zu spät stellen. Was sich durch die Reform des Betreuungsrechts im Januar ändert, haben regionale Experten Anrufern erklärt.

Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung sind einfache Möglichkeiten, um auf den Ernstfall vorbereitet zu sein. Dazu raten auch die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft (AG) der Betreuungsvereine. Der Zusammenschluss besteht aus den ortsansässigen Vereinen in Ludwigshafen, Frankenthal und dem Rhein-Pfalz-Kreis. Sie beraten kostenlos in allen Anliegen. So auch bei einer Telefonsprechstunde der RHEINPFALZ. Zwischen 12 und 14 konnten Interessierte diese Woche über eine Hotline Fragen an die Fachleute richten. Denn es herrsche viel Unsicherheit in der Bevölkerung, weiß Ralph Sattler vom Betreuungsverein Ludwigshafen im Diakonischen Werk Pfalz. „Das ganze Thema hängt in der öffentlichen Aufmerksamkeit weit hinter seiner eigentlichen Bedeutung“, bedauert er.

Verantwortung in der Ehe

Die Betreuungsrechtsreform, die ab 1. Januar in Kraft tritt, sei Anlass, weiter auf die Thematik aufmerksam zu machen. „In der Reform wird der Fokus auf Selbstbestimmung der Betroffenen gelegt. Und es wird explizit festgehalten, dass ein Betreuer in erster Linie eine Unterstützung und kein Vertreter ist“, erläutert Martin Schoeneberger vom Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer (SKFM) im Betreuungsverein Ludwigshafen.

Eine besondere Änderung ist das Ehegattenvertretungsrecht. Damit wird erstmals festgelegt, dass ein Ehepartner in Sachen Gesundheit für den anderen Partner entscheiden darf, sobald dieser dazu nicht mehr in der Lage ist. Bisher hatten Ehepartner ohne Vollmacht oder Betreuungsauftrag dieses Recht nicht. Es ist auf sechs Monate begrenzt. „Es ist ein riesiger Irrglaube, dass man, sobald man verheiratet ist, für den anderen entscheiden kann“, führt Sattler aus.

Das zeigt sich auch in einem Anruf während der Sprechstunde. Denn am anderen Ende der Leitung herrschte große Verwunderung, als Christina Pawellek vom Lebenshilfe-Betreuungsverein Frankenthal/Ludwigshafen erklärt, dass der Ehemann nicht für seine Frau, die im Krankenhaus liegt, entscheiden darf. „Ohne Vollmacht ist dann erst ein Betreuungsverfahren vor Gericht nötig“, sagt sie.

Verfahren können sich lange hinziehen

Und solche Verfahren können sich über Monate ziehen. „Es dauert alles wahnsinnig lange. Mit einer Vollmacht hat man dieses Problem nicht“, sagt Sattler. Aber auch andere Komplikationen können vermieden werden, wenn im Vorfeld ein entsprechendes Papier vorliegt. „Es sammeln sich Rechnungen und oft auch Schulden an, wenn das niemand verwaltet. Das wiederum darf man nicht, solange es keine Entscheidung seitens des Gerichts gibt“, weiß Vera Rosisko vom Betreuungsverein Vorderpfalz der Arbeiterwohlfahrt.

 Experten für Betreuung und Vorsorge im Pressezentrum der RHEINPFALZ (von links): Jerry Schackert, Christina Pawellek, Ralph Sat
Experten für Betreuung und Vorsorge im Pressezentrum der RHEINPFALZ (von links): Jerry Schackert, Christina Pawellek, Ralph Sattler, Vera Rosisko und Martin Schoeneberger.

Selbstbestimmter Weg

Auch bei Institutionen gebe es Wissenslücken, meint Jerry Schackert vom Betreuungsverein Frankenthal der Arbeiterwohlfahrt. Das bestätigt der Anruf einer Frau, deren Mutter in einem Altenheim lebt und nun ein Bettgitter will. Um das umzusetzen, ist laut der Einrichtung eine Betreuungsverfügung notwendig. „Dabei ist die Frau voll geschäftsfähig und kann selbst entscheiden. Hier greift weder die Vollmacht der Tochter, noch ist ein Betreuungsverfahren notwendig“, erläutert Pawellek. Die Gründe für Fehlinformationen sieht sie in der Unsicherheit der Mitarbeiter und Halbwissen, was schnell durcheinandergeworfen werde.

Umso wichtiger sei Aufklärung und Beratung. Aber diese müsse auch angenommen werden, findet Schackert. Und da sieht er noch Nachholbedarf, sei es im privaten oder seitens der Institutionen. Darin bestätigen ihn auch seine Kollegen. „Unser Hauptanliegen ist es, dass sich jeder zumindest mal mit dem Thema auseinandersetzt. Denn es kann ganz schnell gehen und unerwartet passieren, dass es einen doch betrifft“, merkt Sattler an. Rosisko ergänzt, dass die Verfügungen und Vollmachten der selbstbestimmteste Weg sind, um vorzusorgen. „Nur so kann ich sichergehen, dass in meinem Sinne gehandelt wird“, betont sie.

Zur Sache

Beim Betreuungsrecht geht es um den Schutz von Menschen, die ihre Rechte wegen psychischer Krankheit, geistiger Behinderung oder anderen Erkrankungen/Behinderungen (etwa Demenz) nicht selbst vertreten können. Diesen Schutz stellt der Staat sicher, indem er ihnen einen Unterstützer (rechtlicher Betreuer) zur Seite stellt. Auf die Kritik an der noch bestehenden Regelung hat der Gesetzgeber mit der zum 1. Januar 2023 in Kraft tretenden Reform des Betreuungsrechts reagiert. Es ist die mit Abstand umfassendste Reform.

Das hat auch Folgen für Betreuungsvereine. Deren Aufgabe ist es seit jeher, ehrenamtliche Betreuer und seit der vorletzten Reform 2005 auch Bevollmächtigte zu beraten, zu unterstützen und zu schulen. Diese Angebote der Vereine, die in Ludwigshafen und der Vorderpfalz teilweise gemeinsam in der AG Betreuungsvereine erbracht werden, waren bisher nicht mehr als Angebote, die von Ehrenamtlichen in Anspruch genommen werden konnten, aber nicht mussten. Das ändert sich nun.

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