Ludwigshafen
Berliner Platz: Mehrheit im Stadtrat für Alkoholverbot
Von 2008 bis 2019 hat der Stadtrat jedes Jahr eine sogenannte Gefahrenabwehrverordnung für den Bereich am und um den Berliner Platz erlassen, die ein Alkoholverbot beinhaltet. Hintergrund war, dass es während der Sommermonate eine Vielzahl von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten gegeben hat, bei denen die Polizei und der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) einschreiten mussten. Mit Beginn der Corona-Pandemie und den Einschränkungen wurde der Erlass einer weiteren Verordnung überflüssig.
Im April dieses Jahres diskutierte der Hauptausschuss des Stadtrats die Frage, ob ein erneutes Alkoholverbot möglich ist. Die Stadtverwaltung zeigte sich zunächst skeptisch. Die Polizei ist aber weiterhin der Auffassung, dass es sich beim Berliner Platz nach wie vor um einen Ort handelt, an dem immer wieder Straftaten auch unter Alkoholeinfluss begangen werden. Nach Einschätzung der Polizei bewegt sich die Anzahl der erfassten Straftaten auf dem Niveau der Vor-Corona-Jahre 2018/19. 4,2 Prozent dieser Zwischenfälle in diesem Bereich seien auf übermäßigen Alkoholkonsum zurückzuführen. Die Polizei hält daher ein weiteres Alkoholverbot für sinnvoll – insbesondere wegen der Anzahl der Körperverletzungsdelikte sowie den Möglichkeiten für die Beamten, einschreiten zu können.
Ab August gültig
Die Mehrheit des Stadtrats schloss sich der Auffassung von Polizei und auch des Ortsbeirats Süd an und befürwortete eine Neuauflage des Alkoholverbots. Es soll ab 1. August bis Ende Oktober gelten. Noch ist diese Verordnung allerdings nicht rechtskräftig, denn die Landesaufsichtsbehörde ADD muss noch zustimmen. Ordnungsdezernent Andreas Schwarz (SPD) wies darauf hin, dass die Behörde anhand der Kriminalitätsstatistik aber Zustimmung signalisiert habe.
Während sich die CDU, SPD und die FWG klar für eine Neuauflage des Alkoholverbots aussprachen, lehnten AfD und BSW die Verordnung ab, die Grünen enthielten sich. „Der Berliner Platz ist abends und nachts für viele Bürger ein Angstraum, da können wir nicht einfach zuschauen. Eine neue Verordnung ist dringend nötig“, meinte Peter Uebel (CDU). „Wir sind es der Gesellschaft schuldig, dass die subjektive und objektive Sicherheit verbessert wird“, sagte auch Julia May (SPD). „Die Verordnung hat sich bewährt und ist sinnvoll. Das Verbot ist zudem nur auf das verlängerte Wochenende beschränkt“, betonte Rainer Metz (FWG).
AfD und BSW dagegen
Eine andere Auffassung vertrat Johannes Thiedig (AfD). Laut Polizeistatistik seien nur 4,2 Prozent der Straftaten unter Alkoholeinfluss begangen worden. Ein Verbot schränke aber die Freiheit für die ganze Allgemeinheit ein. Auch Liborio Ciccarello (BSW) sprach sich gegen eine neue Verordnung aus: „Das Ziel, Straftaten zu verhindern, wird dadurch nicht erreicht.“ Das Problem werde allenfalls verlagert. Sinnvoller seien mehr Polizeipräsenz und eine Anti-Alkohol-Kampagne, die zu einer freiwilligen Verhaltensänderung führe.
Begrüßt wurde die von der Stadt angekündigte zusätzliche Präsenz von Streifen des Ordnungsamts in der gesamten Innenstadt. „Das ist eine tolle Idee“, meinte Ortsvorsteher Christoph Heller (CDU). „Wir haben das schon lange gefordert. Sicherheit muss sichtbar sein“, sagte CDU-Fraktionschef Peter Uebel. Es gehe dabei nicht nur um Straftaten, sondern um viele Ereignisse am Berliner Platz und in der City, die gar nicht in einer Kriminalitätsstatistik erfasst würden. Auch die Sozialarbeit von Streetworkern in der Innenstadt sei als Baustein des Konzepts wichtig. Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende May betonte, dass es um ein ganzes „Maßnahmenbündel“ gehe, zu dem unter anderem eben auch die Gefahrenabwehrverordnung am Berliner Platz gehöre.