Ludwigshafen
Berliner Platz: Ab April wieder Alkoholverbot
Mit der 2008 eingeführten Verordnung soll der Kriminalitätsschwerpunkt Berliner Platz in der Innenstadt in den besonders ereignisreichen Sommermonaten weiter entschärft werden. Denn bei vielen Vergehen ist nach wie vor Alkohol im Spiel. Die bis 31. Oktober datierte Regelung hat sich nach Einschätzung der Stadtverwaltung und der Polizei ausgezahlt, hieß es am Montag in der Sitzung des Hauptausschusses, der die Empfehlung mit zwölf Ja-Stimmen (eine Enthaltung, eine Nein-Stimme) verabschiedete.
Die Verordnung gilt ab 1. April für die Nächte von Donnerstag auf Freitag, von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag, jeweils ab 21 bis 7 Uhr. Gleiches gilt für die Nacht auf einen gesetzlichen Feiertag. Die Zustimmung der Trierer Aufsichtsbehörde ADD liege bereits vor.
Weil das Vorjahr wegen der Corona-Pandemie am Berliner Platz ruhiger verlaufen sei als sonst, unter anderem ist die beliebte Großraumdiskothek Musikpark seit über einem Jahr geschlossen, hat sich die Verwaltung mit der Polizei und der ADD dahingehend verständigt, zur Begründung für den Erlass einer neuerlichen Verordnung die Zahlen aus dem „normalen“ Jahr 2019 zugrundezulegen. 2020er-Zahlen der Polizei lägen noch nicht vor, erklärte Ordnungsdezernent Andreas Schwarz (SPD). Heinz Zell (Grünes Forum und Piraten) sowie Peter Uebel (CDU) hatten diese für die nächste Stadtratssitzung eingefordert.
Linke: Ausnahmeregelung nicht überstrapazieren
Zell kritisierte die „mauen Zahlen“ in der Vorlage und bemängelte deren „zweifelhafte Semantik“. Zudem müsse der zuständige Ortsbeirat Süd in seiner Sitzung am Mittwoch informiert werden. Das Thema stehe nicht auf der Tagesordnung. Liborio Ciccarello (Linke) wies darauf hin, dass das Alkoholverbot eine Ausnahmeregelung sei. Sie dürfe weder überstrapaziert noch exzessiv von ihr Gebrauch gemacht werden. Schon gar nicht, wenn die Zahlen das nicht hergeben würden.
235 Straftaten im Jahr 2019
Auslöser für ein Alkoholverbot war, dass es speziell während der wärmeren Jahreszeit eine Vielzahl von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten am und auf dem Berliner Platz gegeben hat, bei denen Polizei und Vollzugsdienst einschreiten mussten. Viele dieser Zwischenfälle waren der Polizeistatistik zufolge auf übermäßigen Alkoholkonsum zurückzuführen und ereigneten sich in der Nachtzeit an Wochenenden sowie vor Feiertagen. Nachdem es 2017 zu einem starken Anstieg der Straftaten im Bereich des Berliner Platzes gekommen war, wurden die Einsatzzeiten bei Polizei und Vollzugsdienst deutlich erhöht. Im Jahr 2019 hätten sich die registrierten Straftaten im Vergleich zu den Vorjahren verringert. Diese Entwicklung sei auf die hohe Präsenz und Kontrolldichte zurückzuführen. „Das ist eine gute Geschichte“, sagte Dezernent Schwarz. Die Gesamtzahl der Delikte sei auf 235 zurückgegangen (2018: 353). Im Schnitt sind das 0,64 Straftaten pro Tag.
„Unverzichtbares Mittel zur Prävention“
Während des Verordnungszeitraums sei allerdings nur ein marginaler Rückgang von drei Prozent auf 62 Straftaten verzeichnet worden. Infolge von gemeinsamen Aktionen der Behörden seien im Laufe des Jahres hingegen deutliche Erfolge zu verbuchen gewesen. Bei Körperverletzungsdelikten liege der Schwerpunkt weiter in der Geltungszeit der Verordnung, speziell zwischen Mitternacht und 7 Uhr (mit rückläufiger Tendenz). Der Einfluss von Alkohol und Drogen bleibe „weiterhin signifikant feststellbar“. So stand im gesamten Jahr 2019 bei 13 Prozent der registrierten Körperverletzungen mindestens ein Beteiligter unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. In der Zeit der Gefahrenabwehrverordnung lag der Anteil sogar bei 16 Prozent.
Für Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck (SPD) ist die Verordnung „ein unverzichtbares Mittel zur Prävention“. Die Verordnung habe sich über Jahre bewährt, betonten die meisten Fraktionsvertreter. Diese Linie vertritt auch die Polizeiführung. „Insbesondere wenn die coronabedingten Beschränkungen wieder wegfallen, stellt sie ein geeignetes und effektives Instrument dar, um mögliche Straftaten zu verhindern. Wir wollen, dass die Bürger sicher sind und sich auch sicher fühlen. Mit der Gefahrenabwehrverordnung schaffen wir klare Regeln und Handlungssicherheit für die Einsatzkräfte“, sagte Polizeidirektor Uwe Giertzsch am Montag auf Anfrage. Er leitet die zuständige Polizeiinspektion 1.
Zu Beginn wird nicht sofort sanktioniert
Der räumliche Geltungsbereich der Verordnung bleibe im Wesentlichen unverändert. Es ist allerdings vorgesehen, die Geltungsdauer erneut mit einer sanfteren Einführungsphase zu beginnen, während der die Aufklärung ohne eine sofortige Sanktion im Vordergrund stehe.