Ludwigshafen RHEINPFALZ Plus Artikel BASF-Prozess: Angeklagter bricht sein Schweigen

Flankiert: Der Angeklagte (Mitte) wird im Prozess von seinem Verteidiger (rechts) und einem Dolmetscher begleitet.
Flankiert: Der Angeklagte (Mitte) wird im Prozess von seinem Verteidiger (rechts) und einem Dolmetscher begleitet.

Genau 900 Tage nach dem verheerenden Explosionsunglück im BASF-Hafen wird gestern vor Gericht zum ersten Mal der Mann vernommen, der für die Katastrophe verantwortlich sein soll. Der 63-Jährige Arbeiter soll mit einer Flex die falsche Leitung angeschnitten haben. Bisher hat er darauf verzichtet, etwas zu sagen. Nun bricht er sein Schweigen.

„Mir geht es gesundheitlich ganz schlecht. Ich habe physische und psychische Probleme nach dem Unfall“, sagt der schmächtige Angeklagte mit leiser Stimme. Er hat bei dem Unglück schwere Verbrennungen erlitten, zweimal wurde ihm an den Beinen Haut transplantiert. Der 63-Jährige klagt über massive Schlafstörungen und schwere Depressionen. „Ich kann nachts nicht länger als eineinhalb Stunden schlafen“, berichtet er dem Gericht. Er leide unter Albträumen, Schwindel, Ängsten und Panikattacken.

Angeklagter ist gelernter Handwerker

Das Unglück vom 17. Oktober 2016 hat den Monteur aus der Bahn geworfen. Fünf Menschen starben dabei, 40 wurden verletzt, und es entstand ein Millionenschaden. Vor Gericht schildert er seinen Lebenslauf: Er ist in Bosnien-Herzegowina geboren. Dort hat er nach der Schule eine Ausbildung zum Schlosser und Rohrschlosser gemacht. Er hat neben seiner Ausbildung auch eine Prüfung als Schweißer, ist also ein gelernter Handwerker. Er kann Rohrleitungspläne lesen. Zunächst ging er auf Montage nach Deutschland. 1992 zog er mit seiner Frau vom krisengeschüttelten Balkan in die Bundesrepublik um. Mittlerweile ist das Paar geschieden, das zwei erwachsene Kinder hat. Vor dem Unglück war der in Mannheim lebende Angeklagte bei einer Leihfirma fest angestellt. Zwei Jahre lang arbeitete er auch im Kernforschungszentrum Karlsruhe. In den letzten zehn Jahren arbeitete er als Leiharbeiter für ein Rohrleitungsunternehmen, das in der BASF als Fremdfirma dauerhaft tätig ist: „Ich habe an Rohrleitungen gearbeitet, Flansche montiert, gemessen, geflext und geschweißt – alles, was gebraucht wurde.“ Er verdiente zwischen 1900 und 2200 Euro netto im Monat. Er lebt schon 27 Jahre in Deutschland. Er spricht nicht fehlerfrei Deutsch. Er hat einen Akzent. Aber in der Verhandlung wird deutlich, dass er gut deutsch lesen kann und auch versteht – etwa, als ihn das Gericht nach den Arbeitserlaubnisscheinen in der BASF fragt, auf denen auch der Name des Angeklagten steht. Im Wesentlichen habe sich sein Vorarbeiter um den Papierkram gekümmert, sagt er.

Aufeinandertreffen mit Opfern der Katastrophe

Die Verständigung zwischen dem Gericht und dem 63-Jährigen ist dennoch nicht einfach. Es gibt teils sprachliche, aber auch inhaltliche Verständnisprobleme beim Angeklagten. Die Fragen der Juristen scheinen für ihn zu kompliziert zu sein, etwa wenn nach einem „Scheinberechtigten“ gefragt wird. Der Dolmetscher, dem ihm das Gericht zur Seite stellt, hilft gelegentlich aus. Der Angeklagte antwortet auf die Fragen aber auf Deutsch. Erschwert wird die Vernehmung durch Hörprobleme, weil er seit dem Unglück unter einem Tinnitus leidet. Die Fragen strengen den 63-Jährige an, er braucht zwei Verhandlungspausen, um wieder weitermachen zu können. Länger als einen halben Tag kann er nach Ansicht des Gerichts nicht vernommen werden. Er nimmt Beruhigungsmittel, eine Psychologin begleitet ihn. Sie sitzt im Saal in der ersten Reihe. Dem Angeklagten gegenüber sitzen Opfer der Katastrophe: die Eltern eines getöteten Feuerwehrmanns, die Witwe eines seiner Kollegen und zwei durch Brandverletzungen gezeichnete Werksfeuerwehrmänner. Sie hören mit verschränkten Armen zu, während der Angeklagte erzählt. Auch die Zuschauerreihen im Gerichtssaal sind gut gefüllt. Alle warten darauf, dass der Mann etwas zum Geschehen am Unglückstag sagt.

Weitere Vernehmung wird vertagt

Doch das Gericht fragt neben dem Lebenslauf zunächst einmal allgemein nach Arbeitsabläufen. Der Monteur berichtet, dass er in den vergangenen zehn Jahren ohne Unterbrechung „jeden Tag“ in der BASF gearbeitet habe. Er hat dort an Sicherheitsunterweisungen etwa zum Brandschutz teilgenommen und nach einer Schulung ein Zertifikat als Verschraubungsmonteur bekommen. „Wir haben überall im Werk gearbeitet“, sagt er. Im Rohrgraben im Hafen, wo sich das Unglück ereignete, war der Angeklagte bereits im Juni/Juli 2016 im Einsatz. Damals wurden vor Ort Ersatzteile für den Austausch einer Rohrleitung montiert, der dann aber erst im Oktober erfolgte – mit fatalen Folgen. Doch für die Geschehnisse am Unglückstag reicht am 16. Verhandlungstag die Zeit nicht aus. Das Gericht vertagt sich. Am Mittwoch werden sich wieder alle Augen auf den schmächtigen Mann richten. Doch ob er eine Erklärung für den Unfall geben kann, ist fraglich. Laut Prozessbeteiligten hat der 63-Jährige an den entscheidenden Moment keine Erinnerung mehr.

Unglücksort: In diesem Rohrgraben kam es im Oktober 2016 zu der Katastrophe.
Unglücksort: In diesem Rohrgraben kam es im Oktober 2016 zu der Katastrophe.
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