Ludwigshafen RHEINPFALZ Plus Artikel Ärger um Parkstrafen auf Kaufland-Gelände

Auf dem Parkplatz des Kaufland-Supermarktes in Oggersheim ist Kunden das Parken nur für die Dauer von zwei Stunden erlaubt.
Auf dem Parkplatz des Kaufland-Supermarktes in Oggersheim ist Kunden das Parken nur für die Dauer von zwei Stunden erlaubt.

Technischer Fehler oder Abzocke? 40 Euro Strafe soll Holger Winter zahlen, weil er die erlaubte Parkzeit auf dem Kaufland-Gelände in Oggersheim überschritten haben soll.

Ein moderner Überwachungsdienst, der auf Kennzeichenerfassung mittels Kameras setzt, registrierte Holger Winters Fahrzeug am 20. September von 8.40 bis 15.24 Uhr auf dem Kaufland-Parkplatz. Fotos dokumentierten sowohl die Ein- als auch die Ausfahrt zu den genannten Zeiten. Die Firma German Service Group, die von Kaufland mit der Parkplatzüberwachung beauftragt wurde, forderte daraufhin die Zahlung einer Vertragsstrafe über 40 Euro.

„Zwei Supermarkt-Besuche“

Winter bestreitet jedoch, sein Auto fast sieben Stunden lang auf dem Parkplatz abgestellt zu haben. „Tatsächlich habe ich dort morgens Brötchen geholt und bin am Nachmittag erneut zum Einkaufen auf den Parkplatz gefahren“, berichtet der RHEINPFALZ-Leser. Aufgrund eines technischen Fehlers seien die beiden Besuche zu einem einzigen langen Parkvorgang zusammengefasst worden.

Sein Versuch, den Vorfall telefonisch mit der German Service Group zu klären, sei erfolglos geblieben. Ein Mitarbeiter der Firma habe ihn aufgefordert, das Gegenteil zu beweisen. „Ich habe versucht, normal mit den Leuten zu reden, bin damit aber aufgelaufen. Die Mitarbeiter waren total unfreundlich“, sagt Winter. Auch eine erste Beschwerde-E-Mail an Kaufland sei zunächst unbeantwortet geblieben. Wegen eines ähnlichen Erlebnisses seiner Ehefrau wenige Wochen zuvor sei der Vorfall für ihn besonders ärgerlich, schildert Winter. Auch seine Frau habe wegen zweier Besuche an einem Tag eine Vertragsstrafe erhalten, berichtet er. Die Strafe habe sie damals jedoch direkt bezahlt.

Winter, der nach eigener Aussage trotz des Aufwands bereit gewesen wäre, den Rechtsweg mit einem Anwalt zu beschreiten, erhielt nach langem Warten schließlich doch noch einen Anruf aus der Oggersheimer Kaufland-Filiale. „Ich war sehr überrascht, als mir ein Mitarbeiter von Kaufland gesagt hat, dass meine Vertragsstrafe storniert sei“, berichtet Winter. In dem Gespräch habe er festgestellt, „dass sie bei Kaufland das Thema kennen, ich bin dort nicht der einzige Fall gewesen“.

Parkplätze freihalten

Wie ein Sprecher von Kaufland auf RHEINPFALZ-Anfrage erklärt, dient die Parkregelung dazu, ausreichend Stellplätze für die eigene Kundschaft freizuhalten. Das Unternehmen habe jedoch kein Interesse daran, seine Kunden zu verärgern. Für Holger Winter bleibt der Vorfall trotz der Stornierung der Strafe ein Ärgernis. Seinen Verdacht, dass bei der Parkplatzüberwachung nicht alles korrekt läuft, sieht er durch die Erlebnisse seiner Frau bestätigt.

Die German Service Group erbringt ähnliche Dienstleistungen für weitere Einzelhandelsunternehmen wie Edeka und Rewe. Schilder auf dem Parkplatz des Kaufland-Supermarktes in Oggersheim weisen auf eine Höchstparkdauer von zwei Stunden hin. Wer länger bleibt, muss mit einer Vertragsstrafe von 40 Euro rechnen. Die RHEINPFALZ hat eine schriftliche Anfrage an die German Service Group gestellt, um mehr über die Möglichkeit eines technischen Fehlers zu erfahren, hat darauf jedoch auch nach zehn Tagen keine Antwort erhalten.

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