Landau Zur Sache: Nach der Geburt

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Das Verfahren der vertraulichen Geburt kann auf zwei Arten eingeleitet werden: Die Schwangere wird unter einem Pseudonym von einer Beratungsstelle in der Klinik angemeldet oder die Frau kommt anonym ins Krankenhaus und eine Beraterin wird nachträglich eingeschaltet. Nur sie kennt die Identität der Mutter. Der Herkunftsnachweis mit den Personalien der Frau geht verschlossen an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) in Köln. Auf dem Umschlag sind Pseudonym, die Geburtsdaten und die Beratungsstelle vermerkt. Das Jugendamt nimmt das Baby in Obhut. Bis ein rechtskräftiger Adoptionsbeschluss vorliegt – in der Regel nach einem Jahr – kann sich die Mutter noch für ein Leben mit dem Kind entscheiden und es selbst großziehen. Voraussetzung ist, dass sie ihre Anonymität aufgibt und das Kindeswohl durch die Rücknahme nicht beeinträchtigt ist. Ab dem 16. Geburtstag kann das Kind Einsicht in den Herkunftsnachweis verlangen. Möchte die Mutter ihre Identität nicht preisgeben, kann das Kind sein Recht vor dem Familiengericht geltend machen. An diesem Verfahren sind das Kind, die Vertrauensperson der Muter und das BAFzA beteiligt. Verliert es vor Gericht, kann das Kind nach drei Jahren einen neuen Antrag stellen. Das „Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt“ gilt seit 1. Mai 2014. Seither wurden beim BAFzA 270 vertrauliche Geburten registriert. „Von den 270 Fällen wurden von uns 17 Herkunftsnachweise wieder zurück an die Beratungsstellen gesandt, da die Mütter nachträglich auf ihre Anonymität verzichtet haben“, teilt ein Sprecher des Bundesamts mit. Info —Weitere Informationen im Internet: www.geburt-vertraulich.de —Hilfetelefon „Schwangere in Not“, Hotline 0800 4040020. —Schwangerschaftsberatung vor Ort: Caritas Germersheim, Daniela Ball-Schotthöfer, Telefon 07274 9491114; Haus der Diakonie Germersheim, Telefon 07274 6300 |naf

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