Landau Zur Sache: Ein Feuer und die Folgen

Am 10. Juli 2015 wird das zweistöckige Gebäude in der Paul-von-Denis-Straße an der Queichheimer Brücke ein Raub der Flammen. Die Disco Voodoo Club, die Praxis Perry und das Institut für Weiterbildung (IWB) hatten dort ihren Sitz. Sechs Wochen nach dem Brand steht die Ursache fest: ein technischer Defekt in Büroräumen im ersten Obergeschoss. Der Schaden wird auf mindestens eine Million Euro beziffert. Am 19. August 2015 beginnt der Abriss, gerät dann aber ins Stocken, weil die Versicherung der Eigentümer nicht zahlt. Günter Göhring (Neustadt) und Wolfgang Buschlinger (Haßloch) verklagen die Basler Sachversicherungs AG Ende 2015. Am 18. Januar 2017 schließen die Parteien vor dem Landgericht Frankenthal einen Vergleich. Die Basler trägt die Abrisskosten und zahlt 775.000 Euro Entschädigung. Am 13. März 2017 reichen die Eigentümer beim Landgericht Landau Klage gegen die DSK als Treuhänderin der Stadt ein. Sie fordern die Löschung der Auflassungsvormerkung zugunsten der Stadt im Grundbuch, denn diese sichert der Stadt das Geschäft. Außerdem klagen sie auf Rückabwicklung des Kaufvertrags. Der Streit dreht sich um den Kaufpreis. Die Stadt hätte Grundstück und Anwesen zum 1. Januar 2016 übernehmen wollen, um das Areal städtebaulich zu entwickeln, sie wollte abreißen. 990.000 Euro waren als Preis ausgehandelt worden, 90.000 Euro wurden bezahlt. Nach dem Brand war dies alles hinfällig. Am 25. August 2017 brennt der Voodoo wieder. Die Staatsanwaltschaft geht von Brandstiftung aus. Am 4. Dezember 2017 scheitert ein Vergleich vor der 4. Zivilkammer des Landgerichts Landau. Das Urteil vom 1. Februar 2018 sieht die Stadt im Recht. Sie soll den Eigentümern noch 125.000 Euro zahlen. Dagegen legen die beiden Männer Berufung vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken ein. Dort heißt es, mit einem Verhandlungstermin wird frühestens für Juni 2018 gerechnet.
