Landau Landau: Voodoo-Ruine soll weg
Auch wenn sich die Eigentümer und die Stadt Landau weiterhin vor Gericht streiten, darf die Voodoo-Brandruine nun doch abgerissen werden. Seit dem Feuer am 10. Juni 2015 ist sie ein Schandfleck, außerdem asbestbelastet. Das Verwaltungsgericht Neustadt gab jetzt der Stadt recht.
Die fünfte Kammer des Verwaltungsgerichts Neustadt bezieht sich in ihrem Beschluss vom Mittwoch vor allem auf die Asbestbelastung der Brandruine. Wie berichtet, war bei einem zweiten Brand im August 2017 öffentlich bekannt geworden, dass 20 Säcke mit asbesthaltigem Bauschutt auf dem Gelände herumstanden. Es komme nicht darauf an, so das Gericht, in welchem Ausmaß das Gebäude belastet sei, sondern allein darauf, dass Asbestprodukte nachgewiesen worden seien. Deshalb muss eine Fachfirma ran. Am vergangenen Wochenende seien wieder Bauteile eingestürzt, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Die Landauer Stadtverwaltung stimmt derzeit mit den Eigentümern Günter Göhring aus Neustadt und Wolfgang Buschlinger aus Haßloch sowie deren Versicherung die weiteren Schritte ab, heißt es auf Anfrage im Rathaus. In der nächsten Woche werde sich entscheiden, wer den Auftrag zum Abbruch erteile. „Der Abriss erfolgt dann unmittelbar und wird von Behördenseite wie auch gutachterlich begleitet.“ Göhring und Buschlinger haben keine Eile. Sie kündigten gegenüber der RHEINPFALZ an, der Stadt Landau in der kommenden Woche erneut die Gelegenheit für eine gütliche Einigung zu geben. Ins Detail gingen sie nicht. Schon zweimal hätten sie Einigungsvorschläge gemacht, auf die nicht reagiert worden sei. Gegen das jüngste Urteil kann Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Koblenz eingelegt werden. Mit einer Verfügung auf Abriss wegen der Asbestproblematik hatte die Stadtverwaltung das Verfahren im März wieder ins Rollen gebracht. Während das Gericht dem folgte, behielten die Eigentümer in einem anderen Punkt recht: Sie müssen die Kosten von rund 400.000 Euro für den Abriss nicht vorab zahlen.