Landau RHEINPFALZ Plus Artikel Witwe hat Zweifel an Unfallschilderung

Die Unfallstelle in der Horststraße.
Die Unfallstelle in der Horststraße.

Der tödliche Unfall in der Horststraße, bei dem am 25. Januar ein Lastwagen einen Fahrradfahrer überrollt hat, kann sich nicht so zugetragen haben, wie es die Polizei am Nachmittag des Unfalltages mitgeteilt hatte. Davon ist die Witwe des Mannes fest überzeugt, und sie nennt dafür plausible Gründe.

Ihr Mann sei ein äußerst routinierter, sicherer und korrekter Fahrradfahrer gewesen, sagt die Frau im Gespräch mit der RHEINPFALZ. „Er hat in der Fußgängerzone jeden angesprochen, der dort Rad gefahren ist.“ Mit diesem Hinweis untermauert sie, wie verantwortungsvoll sich ihr Mann selbst im Straßenverkehr verhalten habe. „Regeln sind dazu da, dass sie eingehalten werden“, sei seine feste Überzeugung gewesen. Daher sei es völlig unvorstellbar, dass ihr Mann den nördlichen Radweg in der Horststraße in der falschen Fahrtrichtung benutzt habe, wie es die Polizei am Tag des Unfalls mitgeteilt hatte.

Wie berichtet, war die Polizei zur Auffassung gelangt, dass der 70-Jährige auf seinem Rad den Radweg in Richtung Horstbrücke benutzt habe, als er in Höhe des Norma-Parkplatzes von einem Lastwagen der Wichern-Werkstätten erfasst und getötet worden ist. Die Werkstätten sind Anlieger in der Albrecht-Dürer-Straße; der von einem 60-Jährigen gesteuerte Lkw war von dort gekommen und nach rechts in die Horststraße eingebogen – an einer Stelle, an der eine Zusatztafel unter dem Vorfahrt-achten-Schild vor kreuzenden Radfahrern warnt. Dabei habe er den von rechts kommenden Radler übersehen. So hatte die Polizei am Nachmittag des Unfalls den mutmaßlichen Unfallhergang geschildert.

Radfahrer nicht selbst schuld

Die Polizei habe sich ebenso wie die Notfallseelsorge sehr gut um sie gekümmert und sei auch mit ihr am Unfallort gewesen, berichtet die Frau. Dort habe eine Passantin die Polizisten angesprochen und sich abfällig über Radfahrer geäußert, die angeblich ständig Regeln brechen und „selber schuld“ seien. Diese und ähnliche Rückmeldungen, aber auch die offizielle Darstellung des Unfalls hätten sie sehr verletzt. Sie habe aber auch etliche Rückmeldungen aus dem großen Freundes- und Bekanntenkreis ihres Mannes bekommen – stets mit der Aussage: „Da kann was nicht stimmen. Dein Mann ist nie und nimmer auf der falschen Seite gefahren.“ Dazu sei er viel zu versiert, routiniert und korrekt gewesen.

Sie schildert, dass ihr Mann nahezu alle seine Wege mit dem Fahrrad erledigt habe, sowohl im Alltag, als auch im Urlaub, in dem er zusammen mit einem Freund lange Touren mit dem Rad gemacht habe, beispielsweise von Landau nach Leipzig oder das komplette Grüne Band entlang, das ist ein Radweg entlang der ehemaligen deutsch-deutschen Grenze. Für dieses Jahr hätten sie den Oder-Neiße-Radweg geplant gehabt. Und er habe touristische Radtouren in der Region begleitet und dabei immer sehr auf das vorschriftsmäßige und sichere Verhalten der Teilnehmer geachtet.

Weg akribisch rekonstruiert

Die Witwe hat den Weg rekonstruiert, den ihr Mann an jenem Vormittag genommen hat und den sie mit ihm zuvor auch schon gefahren war. Er habe in seiner Stamm-Apotheke ein Medikament abholen und die FFP2-Masken-Gutscheine der Krankenversicherung einlösen wollen. Er sei dazu seit etwa zehn Jahren den stets gleichen Weg gefahren: vom Wohnhaus im Landauer Südwesten durch den Wohnpark am Ebenberg über die neue Radfahrer-Brücke über die Bahngleise ins Gewerbegebiet am neuen Messegelände und von dort weiter nach Queichheim in die Hauptstraße. Die Inhaberin der Apotheke habe nicht nur den Besuch bestätigt, sondern ihn auch anhand des Kassenausdrucks sehr genau zeitlich einordnen können: Es war 10.44 Uhr und 58 Sekunden.

Zudem habe sich die Apothekerin noch mit ihrem Mann unterhalten. Und mehr noch: Während des Gesprächs mit der Inhaberin betrat eine weitere Kundin die Apotheke, die auch eine Bekannte des Fahrradfahrers war. Und mit der hat er nachweislich nach deren Einkauf noch vor der Tür der Apotheke geplaudert. Auch diese Frau ist namentlich bekannt; sie habe den Ablauf so bestätigt. Der Kassenbon dieser Frau war um 10.53 Uhr ausgedruckt worden, und als Zeitpunkt für das Ende des Gesprächs habe sie 11 Uhr genannt.

Keine Zeit für Umwege

Demnach muss der Radfahrer auf direktem Weg zum Unfallort gefahren sein. Seine übliche Route führte nicht über die Queichheimer Brücke, weil er dann die stark befahrene Rheinstraße nach Hause hätte benutzen müssen, sondern immer durch die Schneiderstraße, wegen der Tempo-30-Zone, dann über die Horstbrücke und die Horststraße. Von dort wäre er vermutlich bei seinem Radler-Freund in An 44 auf einen Espresso vorbeigefahren und nach Hause gekommen. Doch schon um 11.12 Uhr ist er laut Unfallmeldung bei der Polizei von dem Lastwagen erfasst und tödlich verletzt worden.

Für die Witwe steht somit zweifelsfrei fest, dass die Aussage nicht stimmen kann, ihr Mann sei auf dem Radweg in Richtung der Horstbrücke unterwegs gewesen. „Das genannte Zeitfenster zwischen 11 Uhr und 11.12 Uhr lässt keine andere Route zu.“ Zu einem Umweg oder gar einem Umkehren habe er weder eine Veranlassung noch die Zeit gehabt, und dazu würden auch die Beschädigungen am Fahrrad – hinten rechts – nicht passen. Ihre feste Überzeugung ist, dass ihr Mann in der richtigen Richtung auf dem Radweg unterwegs war und von dem Lastwagen von hinten erfasst worden ist. Und das möchte sie auch offiziell geklärt wissen. Die Witwe hat daher angekündigt, gegen ein Unfallgutachten vorzugehen, wenn darin von einem Fehlverhalten ihres Mannes die Rede sein sollte. Sie will selbst ein Gutachten in Auftrag geben. In das soll, neben ihren anderen Beweisen, auch eine Untersuchung des Rades einfließen, das ihr kürzlich von der Polizei ausgehändigt worden sei.

Staatsanwaltschaft ermittelt

Die Landauer Polizei möchte sich zu dem Unfallhergang und zu den von der Witwe angemeldeten Zweifeln nicht mehr äußern: Es handele sich um ein laufendes Verfahren und die Akten lägen bereits bei der Staatsanwaltschaft Landau. Die Leitende Oberstaatsanwältin Angelika Möhlig versichert, dass der Unfallhergang aus Sicht ihrer Behörde noch völlig offen ist. Es sei zwar ein öffentlich bestellter Gutachter zur Rekonstruktion des Unfallhergangs beauftragt worden, und dieser Mann sei auch sehr erfahren, doch sein Gutachten liege noch nicht vor. Erfahrungsgemäß könne das auch noch etwa drei Monate dauern. Möhlig versichert, dass alles in die Ermittlungen einfließen werde – auch die Erkenntnisse der Witwe.

Mahnmal an Unfallstelle

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) Landau-Südliche Weinstraße hat unterdessen in Absprache mit den meisten Stadtratsfraktionen in Landau ein weißes Fahrrad an den Unfallort gebracht. Er greift damit die aus den USA stammende und inzwischen nahezu weltweite vertretene Praxis auf, weiß gestrichene Räder als Mahnmale an Unfallorten aufzustellen. Die Idee sei aus den Reihen des Stadtrates gekommen, sagt Felix Gerig, der Mitglied im Mobilitätsausschuss und ADFC-Mitglied ist und die Aktion umgesetzt hat. Mit dem Rad soll auch an Jürgen Strantz erinnert werden, Landtagskandidat der Linken und Vorstandsmitglied des Landesverbandes des ADFC, der am 15. Februar in der Nähe des Bahnhofes in Lingenfeld tödlich mit dem Rad verunglückt ist.

Vorstandsmitglied Michael Schindler kündigte an, mit der Stadt das Gespräch darüber zu suchen, wie die Unfallgefahr auf Radwegen weiter verringert werden kann.

Der ADFC ist mit mehr als 200.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der Radfahrer in Deutschland und weltweit. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik und Tourismus und engagiert sich politisch für die konsequente Förderung des Radverkehrs.

Hartmann: Kein Unfallschwerpunkt

Verkehrsdezernent Lukas Hartmann (Grüne) sagte auf Anfrage, dass die Stadt und er selbst den Unfall sehr bedauern. Er habe sich aber bewusst nicht öffentlich dazu geäußert, weil er den Eindruck vermeiden wollte, den Unfall für politische Zwecke zu instrumentalisieren. Der Stadt sei es ein großes Anliegen, die Sicherheit für Radfahrer zu verbessern. Baulich und verkehrstechnisch gebe es allerdings an der Unfallstelle in der Horststraße nichts zu bemängeln; sie sei kein Unfallschwerpunkt.

Der ADFC hat am Unfallort ein sogenanntes Geisterfahrrad als Mahnmal für das Unfallopfer aufgestellt.
Der ADFC hat am Unfallort ein sogenanntes Geisterfahrrad als Mahnmal für das Unfallopfer aufgestellt.
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