Landau „Wir haben funktionierendes Klinikum“

Am Ende steht nun doch ein Vergleich: Die 27-jährige Arzthelferin, die Missstände bei der Sterilisation von Operationsbesteck angeprangert hat und gerichtlich gegen die Kündigung des Klinikums Landau-Südliche Weinstraße vorgegangen ist, einigte sich vor dem Landauer Arbeitsgericht mit ihrem bisherigen Arbeitgeber.
Sie akzeptierte die Kündigung zum 30. September 2015, erhält eine Abfindung von 8000 Euro und ein gutes Zeugnis. Der Fall war von öffentlichem Interesse, da die junge Frau mit ihren Schilderungen das Vertrauen in die einwandfreie Hygiene des Klinikums an den Standorten Landau und Bad Bergzabern erschüttert hatte (wir berichteten am 10. und 17. Dezember). Im einen Fall hatte die angehende Sterilisationsassistentin von einer an der Innenseite korrodierten Darmklemme berichtet, im anderen Fall gar von blutigem Gewebe in Fingernagelgröße an einem Wirbelsäulenimplantat. Die von der Arzthelferin monierten Missstände beim Transport des Sterilisationsguts durch den OP-Saal aufgrund baulicher Widrigkeiten sollen behoben sein, wie Personalchef Till Schneider bereits beim Gütetermin im Dezember betont hatte. Klinikum-Geschäftsführer Guido Gehendges hatte auf RHEINPFALZ-Anfrage Bescheide des Gesundheitsamtes Landau vom Dezember 2014 und März 2015 zitiert, wonach die Anforderungen an eine sachgerechte Hygienequalität erfüllt gewesen seien. Auf die Einzelfälle war er nicht eingegangen. Der Anwalt des Klinikums, Christian Wäldele von der Kanzlei WSW in Offenburg, bestritt am Dienstag vor Gericht alle Vorwürfe vehement. „Wir haben ein funktionierendes Klinikum und eine Arzthelferin in der Probezeit, die es besser weiß als die Ingenieure des Gesundheitsamtes.“ Sich über das Gesundheitsamt zu stellen, sei eine Anmaßung, wetterte der Anwalt. Dagegen verwahrte sich der Vertreter der Klägerin, Michael Heintz von der Kandeler Kanzlei Luppert. Das Gericht hatte nur die arbeitsrechtliche Komponente zu beurteilen. Weil das Klinikum den Betriebsrat nicht ordentlich gehört hatte, wies Richter Kai-Uwe Paulsen die Arbeitgeberseite in die Schranken und empfahl erneut eine gütliche Einigung. Kraft Gesetzes müssten Gründe für eine Kündigung genannt werden, das sei versäumt und vom Betriebsrat auch deutlich reklamiert worden. Der Arbeitgeber führte lediglich Werturteile an: Die Frau habe ein langsames, zögerliches Arbeitsverhalten an den Tag gelegt und sei ständig durch unnötiges Nachfragen aufgefallen. (sas)