Insheim / Mainz
Wie transparent macht das Landestransparenzgesetz?
Seit 2016 gibt es in Rheinland-Pfalz ein Landestransparenzgesetz. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit feiert es auf seiner Homepage als fundamentalen Kulturwandel in der öffentlichen Verwaltung: Transparenz und Offenheit träten an die Stelle des Jahrzehnte lang gehüteten Prinzips des Amtsgeheimnisses. Doch die Wirklichkeit sieht bisweilen anders aus.
Die Initiative Pfalz Parterre, die sich kritisch mit der Erdwärme-Nutzung in der Region auseinandersetzt, hat Akteneinsicht in Betriebsunterlagen des Geothermiekraftwerks Insheim beantragt. Das war schon im September 2017. Die Interessengemeinschaft besteht aus den Ehepaaren Hauptmann (heute Mutterstadt, früher Landau) und Bauer (Insheim), die sich nach einem internen Streit von der Landauer Bürgerinitiative Geothermie abgespalten hatten und versuchen, in einem mehr oder minder konstruktiven Dialog Verbesserungen an den Kraftwerken zu erreichen.
Dokumente fast komplett geschwärzt
Die IG hat nach eigenen Angaben von der Kraftwerkseigentümerin, der Pfalzwerke-Geofuture GmbH, nach drei Jahren eine CD mit 104 Dokumenten bekommen, die „im Wesentlichen pechschwarz“ gewesen seien, schildert Thomas Hauptmann. Offenbar werde versucht, das gesetzlich verbriefte Auskunftsrecht auszuhebeln. Die Initiative hat sich daher beim Leiter des Landesamtes für Geologie und Bergbau in Mainz, Professor Georg Wieber, beschwert und sogar mit Klage gedroht. Das Landesamt muss die Akteneinsicht zwischen Bürgern und Kraftwerkbetreiber moderieren.
Der Kraftwerksbetreiber Pfalzwerke Geofuture GmbH stellt seine Rolle ganz anders dar: „Anfragen nach dem Informationsfreiheits- und Landestransparenzgesetz beantworten wir gerne und Informationen, die wir frei- oder weitergeben können, teilen wir mit größter Sorgfalt.“ Doch in der Praxis hat das nicht gut funktioniert. Auch das Landesamt bestätigte kürzlich noch: „Die bisher zur Verfügung gestellten drei Teillieferungen enthielten in erheblichem Umfang geschwärzte Passagen.“
Manche Infos müssen geschützt werden
Der Kraftwerksbetreiber widerspricht: Personenbezogene Daten, geistiges Eigentum Dritter sowie Inhalte, über die Geofuture mit Dritten Vertraulichkeitsvereinbarungen geschlossen habe, dürften von Rechts wegen nicht weitergegeben werden. Auch Betriebsinterna wie Firmengeheimnisse, finanzielle Belange oder externe Geschäftsverbindungen müssten geschwärzt werden. Und auch sicherheitsrelevante Informationen seien zu schützen.
Außerdem habe das Unternehmen die IG Pfalz Parterre mehrmals persönlich ins Kraftwerk in Insheim eingeladen und „teils sehr weitreichende“ Informationen unter dem Vorbehalt der Vertraulichkeit angeboten. Doch davon habe die IG keinen Gebrauch gemacht.
Grundsätzlich muss das Landesamt zwischen Auskunftsfordernden und Auskunftspflichtigen vermitteln. Es muss in jedem Einzelfall entscheiden, ob es eine Information weiterreicht, oder ob es auf Antrag Passagen schwärzt. Beide Seiten können Widerspruch gegen oder für eine Schwärzung einlegen. Darüber entscheidet das Landesamt. Wenn es zu keiner Einigung kommt, können beide Seiten klagen. Das Verfahren ist aufwendig und nimmt entsprechend viel Zeit in Anspruch, erklärt Wieber auf einen Fragenkatalog der RHEINPFALZ.
Pumpenschmierung ein Problem?
Auch Geofuture schreibt, bei knapp 1900 Seiten – wie im aktuellen Fall – erfordere das dreistufige Verfahren einen Prüfaufwand von nahezu 5700 Seiten. Trotzdem habe man nach jeweils etwa zwei bis drei Monaten Antworten an die Behörde übermittelt.
Die Geothermie-Kritiker interessieren sich unter anderem für die Schmierung der Förderpumpe mit Öl. Vermutlich, so die IG, verklappe der Betreiber das Öl „über die Injektionsbohrung (Schluckbrunnen) des Kraftwerks in den Untergrund“. Dem widersprechen das Landesamt und die Pfalzwerke Geofuture. Wieber erläutert, dass wegen der hohen Temperaturen des Thermalwassers die eigentliche Förderpumpe zwar in mehreren Hundert oder Tausend Meter Tiefe im Bohrloch sitzt, aber der sie antreibende Elektromotor an der Erdoberfläche. Damit die lange Antriebswelle nicht zu schnell verschleißt, werde ständig Schmierstoff zugeführt. Der sammele sich im Bohrloch getrennt vom geförderten Thermalwasser und werde regelmäßig entfernt. So schildert es auch der Betreiber.
Gefahren für die Umwelt sieht das Landesamt auch deshalb nicht, weil auch das Thermalwasser stark mit Schadstoffen belastet sei und folglich ebenfalls nicht ins Grundwasser gelangen darf, aus dem Trinkwasser gewonnen wird.
Mit Staatsanwaltschaft gedroht
Das Thema Schmierung ist laut Wieber auch nicht neu. Es sei im Betriebsplan des Kraftwerks beschrieben und genehmigt, und es sei auch schon beim Mediationsverfahren Tiefe Geothermie behandelt worden. Dass die Akten dennoch geschwärzt wurden, begründet die Pfalzwerke Geofuture mit Vertraulichkeitsvereinbarungen mit dem Hersteller und dem Schutz von dessen geistigem Eigentum.
Eigentlich hatte die Interessengemeinschaft eine Antwort Wiebers bis zum 26. Juli verlangt. Bis dahin wollte sie einen Antrag an die Staatsanwaltschaft in Landau formulieren. Die sollte dem Anfangsverdacht nachgehen, dass in Insheim eine Umweltverschmutzung begangen werde.
Doch davon ist inzwischen keine Rede mehr. Zuerst war die Interessengemeinschaft kurz vor dem Aufgeben. „Wir sind an einem Punkt angelangt, an dem wir uns im Kreis drehen“, sagte Hauptmann. Das Landesamt sitze am längeren Hebel „und lässt uns verhungern“. Wehren könne man sich als private Interessengemeinschaft nicht, zumindest nicht ohne Rechtsanwalt, „sonst werden wir von der Rechtsabteilung der Pfalzwerke plattgemacht“. Das damit verbundene finanzielle Risiko sei für sie als Ruheständler zu hoch. Allein schon die laut Gesetz zulässigen Gebühren für das Bereitstellen von Akten könnten zum Problem werden, weil es rasch um vierstellige Summen gehen könne – eine perfekte Möglichkeit, unliebsame Fragesteller loszuwerden.
Landesamt liefert und verlangt wenig Geld
Doch jetzt hat das Landesamt doch noch geholfen: Eine für August angekündigte weitere Lieferung von Unterlagen fällt nun erstmals sehr zur Freude der Interessengemeinschaft aus. Jetzt sei noch maximal ein Prozent geschwärzt, lobt Hauptmann. Das Landesamt habe den Hauptbetriebsplan für das Kraftwerk zur Verfügung gestellt. „Das Bergamt hat sich bewegt“, frohlockt er. Und an Gebühren verlange es nur 200 Euro. Jedenfalls könne sich die Interessengemeinschaft nun mit einer Vielzahl von Fragen befassen, unter anderem mit den Mikrobeben, die durch das Insheimer Kraftwerk ausgelöst wurden und werden.
Also am Ende alles doch noch gut? Nicht ganz. Die Behörde habe sich jetzt auf das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes berufen, nicht mehr auf das Landestransparenzgesetz. Das bezeichnet Hauptmann als unpraktikable Mogelpackung.