Landau RHEINPFALZ Plus Artikel Wie geht es mit dem Gehwegparken in Landau weiter?

Gerade Kinder oder Menschen mit Kinderwagen sollten die Gehwege benutzen können, findet der Gesetzgeber. Dafür sind sie da.
Gerade Kinder oder Menschen mit Kinderwagen sollten die Gehwege benutzen können, findet der Gesetzgeber. Dafür sind sie da.

Es wird gemacht, es wird oft toleriert, eigentlich ist es verboten: das Gehwegparken. Aber in Vierteln mit engen Straßen ist es fast unumgänglich. Der Gesetzgeber macht Druck, denn es ist unsicher für Fußgänger. Nun will die Stadt erste Ideen vorstellen, wie man mit dem Parken umgeht.

Man kennt das Problem: Die Straße ist eng, Autos müssen ausweichen können, auch die Feuerwehr muss durchkommen, der Gehweg ist auch nicht sonderlich breit – aber irgendwo muss man eben parken. Früher hat man seinen Wagen auf dem Bordstein abgestellt und gut war. Jedenfalls für den Parkenden. Unangenehm war es schon immer für die Menschen, die den Bürgersteig benutzen mussten und dann auf die Fahrbahn auszuweichen hatten – und im schlimmsten Fall handelte es sich dabei um Senioren mit Rollatoren, Menschen mit Behinderungen, Kinder oder Leute mit Kinderwagen. Diese Personengruppen werden seit einigen Jahren als „vulnerable Gruppen“ bezeichnet – also verletzliche Gruppen.

Nur: Laut der Straßenverkehrsordnung ist das Parken auf dem Gehweg grundsätzlich verboten. Fällig wird entweder ein Verwarngeld von 55 Euro – oder, falls der Fußverkehr behindert wird, 70 Euro plus einen Punkt in Flensburg. Ausnahme: Das Gehwegparken ist nicht verboten, wenn es explizit erlaubt ist. Also durch Schilder oder Markierungen. Erlaubt werden darf es aber nur, wenn eine Restgehwegbreite von 2,20 Metern bleibt. Und wo ist das in Landau der Fall? Höchstens bei den neu sanierten Straßen oder der Ostbahnstraße, meint Verkehrsdezernent Lukas Hartmann (Grüne).

„Kein Dauerzustand“

Gleichzeitig aber gibt es Landauer Stadtteile, in denen man fast nur auf dem Gehweg parken kann, will man die engen Straßen nicht lahmlegen. Wie damit umgehen, fragt sich nicht nur Hartmann, sondern die Verwaltung. Denn: Die Novellierung der Straßenverkehrsordnung und ein Beschluss des Bundesrates sorgen dafür, dass künftig besonders bezüglich der Verkehrswende mehr auf den Schutz der verletzlichen Personengruppen geachtet werden soll. Das oberste Ziel sei Verkehrssicherheit, die „Vision Zero“ (Vision null) soll die Grundlage der verkehrsregelnden Maßnahmen sein. Ziel: keine Todesopfer im Verkehr mehr. Ambitioniert.

Es gibt laut Hartmann nun mehrere Möglichkeiten, mit denen man das Gehwegparken in den Griff bekommen kann. Derzeit wird es in Landau in entsprechenden Vierteln einfach nicht sanktioniert. Das gefällt auch nicht allen, denn es gebe immer wieder Beschwerden von Fußgängern, sagt Hartmann. Diese Tolerierung soll bleiben, wenn auch befristet. „Das kann kein Dauerzustand sein.“

Thema im Mobilitätsausschuss

Regelnde Maßnahmen, die Einzeichnung rechtssicherer Parkplätze und gleichzeitig ein Parkraummanagementsystem (neudeutsch für kostenpflichtiges Parken) können helfen, die Sache mit dem Gehwegparken in den Griff zu bekommen. Das zeigten jedenfalls verschiedene Beispiele aus anderen Städten auf. Welche das sind und welche Möglichkeiten die Verwaltung unter Dezernent Hartmann für die Gehweg-Park-Viertel sieht, wird in der Sitzung des Mobilitätsausschusses am Mittwoch, 12. Juli, Thema sein. Dann wird bestimmt auch klar, wann die befristete Tolerierung endet.

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