Landau RHEINPFALZ Plus Artikel Weihnachtsmarkt: Glühwein nur für Geimpfte und Genesene

Ungeimpfte bekommen auf dem Weihnachtsmarkt unter anderem keinen Glühwein.
Ungeimpfte bekommen auf dem Weihnachtsmarkt unter anderem keinen Glühwein.

Kurz vor Beginn des Nikolausmarkts am Donnerstag verkündet die Stadt, dass die 2G-Regel gelten wird. Sollte es schief gehen, stehen weitere Verschärfungen bis zur Absage im Raum. So wird der Weihnachtsmarkt ablaufen.

Auf dem Landauer Thomas-Nast-Nikolausmarkt gilt ab der Eröffnung am Donnerstag die 2G-Regel. Das teilte Oberbürgermeister Thomas Hirsch (CDU) am Dienstag mit. Wer vor Ort essen möchte, wer etwas trinken will, wer ein Fahrgeschäft nutzen oder die Eisbahn oder den Kunsthandwerkermarkt in der Marktstraße 29 – früher war dort Kik – besuchen möchte, muss ein Bändchen haben. Das gibt es an verschiedenen Check-in-Stationen in der Innenstadt oder über das Ausgabefenster des Büros für Tourismus im Rathaus. Die Bändchen erhalten Geimpfte oder Genesene gegen Vorlage ihres Nachweises. Sie kosten einen Euro und sind an mehreren Tagen nutzbar. Weiterhin gilt Maskenpflicht.

Kein Bändchen brauchen Menschen, die sich auf dem Weihnachtsmarkt Speisen zum Mitnehmen holen wollen oder die an den Verkaufsständen einkaufen wollen. Diese Ausnahmeregelung für Verkaufsstände sei sinnvoll, damit diese den Ladengeschäften gleichgestellt werden, erläuterte Hirsch. „Alles andere wäre unlogisch.“ Denn dort kann man weiterhin ohne Nachweise einkaufen. Die Speisen zum Mitnehmen müssen verpackt werden – eine Bratwurst auf die Hand gebe es ohne Bändchen nicht. So will die Stadt verhindern, dass Ungeimpfte doch vor Ort essen. Um zu verhindern, dass die 2G-Regel unterlaufen wird, erhält nur je eine Person mit Bändchen je ein Getränk.

Stadt fürchtet Regressforderungen

Die Schausteller seien sehr daran interessiert, die Regelung mitzutragen, sagte der Chef des Büros für Tourismus, Bernd Wichmann. Zudem werde kontrolliert. „Wenn es nicht funktioniert, werden wir die Regeln verschärfen“, betonte Hirsch. Beispielsweise, indem die Stadt den To-go-Verkauf von Speisen untersagt.

Eine Absage des Marktes habe die Stadt aus mehreren Gründen nicht in Erwägung gezogen: Da ist zum einen die Situation der Schausteller, die arbeiten wollen. Zum anderen gebe es keine Grundlage durch die neue Corona-Verordnung des Landes, die Veranstaltungen im Freien nicht untersagt. Das sei einerseits eine gute Regel, sagt Hirsch, da sich Menschen so unter kontrollierten Bedingungen treffen können und die Treffen nicht in geschlossene Privaträume verlagert werden. Andererseits aber erhalten die Schausteller keine Wirtschaftshilfen, wenn die Kommune absagt. Zudem befürchtet die Verwaltung, dass die Marktbeschicker Regressforderungen gegen die Kommune geltend machen könnten. Die Schausteller hätten Personal eingeplant, sie hätten Ware eingekauft und ihre Stände und Geschäfte aufgebaut – es seien also bereits Kosten angefallen, sagt Marktmeisterin Sonja Brunner-Hagedorn.

Verschärfungen bis Absage möglich

Doch wie reagiert die Stadt, wenn sich die Corona-Lage verschärft? Das sei noch offen, sagt Hirsch. Von der Ausweitung der 2G-Regel auf die 2G-plus-Regel (Geimpft oder Genesen plus negativer Corona-Test) bis zur Absage des Marktes auch im laufenden Betrieb liege alles auf dem Tisch. Der Oberbürgermeister verweist auf die Absage des Stuttgarter Weihnachtsmarktes. Dort habe der Oberbürgermeister auf die Absagen der Märkte um Stuttgart herum reagiert und den Weihnachtsmarkt ebenfalls gestoppt – weil zu befürchten war, dass das Umland nach Stuttgart reist und zu viele Personen den Markt besuchen.

„Angebot für die Menschen“

Um diesen Druck zu verringern, hat die Stadt den Markt entzerrt – auf dem Rathausplatz sind das Karussell, die Kindereisenbahn, Essen und Getränke sowie Verkaufsstände. Auf dem Stiftsplatz gibt es Verkaufsstände, Imbisse und Getränke. Der Obertorplatz lockt mit dem Riesenrad und Verkaufsständen, das Restaurant Mio bietet Glühwein im Ausschank an. In der Marktstraße 25 residieren die Kunsthandwerker und auf dem Untertorplatz die Eisbahn. Letztere gelten als Innenräume – zur 2G-Regel kommen Maskenpflicht und die Pflicht zum Einchecken per Luca-App.

Der Nikolausmarkt sei „ein vorweihnachtliches Angebot für die Menschen“, sagt Hirsch, das „mit erheblichem Aufwand verbunden ist und mit dem wir kein Geld verdienen. Von einer schwarzen Null sind wir weit entfernt.“

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