Landau RHEINPFALZ Plus Artikel Wann fällt die Bahn die Bäume?

Der Blick auf den Goethepark könnte bald frei werden.
Der Blick auf den Goethepark könnte bald frei werden.

Die Deutsche Bahn wollte eigentlich 280 Bäume in Landau fällen. Wegen der Verkehrssicherheit, wie es heißt. In einigen Baumkronen nistet auch Landaus Lieblingsvogel – die Saatkrähe. Der Vogel steht unter Schutz. Aber er ist nicht der Grund, warum bislang nichts passiert ist.

Es ist das Argument schlechthin: Verkehrssicherheit. Fallen Äste oder gar Bäume auf Bahngleise und es passiert ein Unglück, ist der Schaden immens. Es könnten Menschen verletzt werden. Deshalb hatte die Bahn im Oktober beantragt, 280 Bäume in Landau, grob zwischen dem Ebenberg und dem Westbahnhof, fällen zu dürfen. Passiert ist jedoch wenig bis nichts.

Karin Engelbrecht wohnt mit Blick auf den Goethepark. Die Bahn habe im November das Unterholz auf mehreren Metern „radikal ausgeräumt“, berichtet die Landauerin. Doch an circa 15 Bäumen am Park sind jetzt neue Markierungen angebracht worden. Sie sollen wohl gefällt werden. „Damit verliert der Park einen Teil seines Gesichts“, sagt sie, „es droht ein Kahlschlag.“ Die Baumfällungen seien sowohl optisch, als auch wegen des Umweltgedankens und des Klimaschutzes eine Katastrophe. „Das nimmt dem Park doch seinen Charme.“

„Wir wissen es nicht“

Dazu kommt noch ein weiterer Aspekt: Auf einigen Bäumen nisten Saatkrähen. Die Vögel, die so mancher Landauer gerne loswerden würde, stehen unter besonderem Schutz. Es ist gar nicht so einfach, Nistplätze dieser Tiere zu fällen.

„Es gibt einen genehmigten Antrag der Bahn“, teilt die Stadt mit. Dieser war von Januar bis 10. Februar gültig. In diesem Zeitraum hätte die Bahn fällen dürfen. Passiert sei jedoch nichts. Warum? „Wir wissen es nicht“, sagt Diehl. Da müsse man die Bahn fragen. Und: Die Erlaubnis, Saatkrähen-Nistplätze zu entfernen, könne die Stadt nicht erteilen. Die Untere Naturschutzbehörde, die bei den Kommunen angesiedelt ist, sei dafür nicht zuständig, sondern die Obere Naturschutzbehörde. Diese sitzt bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd in Neustadt.

SGD genehmigt Fällungen

Diese hat der Bahn im Oktober 2020 eine bis 10. Februar befristete Ausnahmegenehmigung für die Beseitigung von 26 Saatkrähennestern erteilt, teilt die SGD auf Anfrage mit. Die Bahn habe als Grund „erforderliche Verkehrssicherungsmaßnahmen“ angegeben. „Zur Herstellung des erforderlichen Lichtraumprofils sowie zur Beseitigung potenzieller Gefahrenbäume, muss von der Gleismitte sechs Meter gemessen ein U-Profil vegetationsfrei gehalten werden.“ Die SGD darf aus „zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses eine Ausnahmegenehmigung“ erteilen. Zwei Bedingungen müssen erfüllt sein: Es gibt keine zumutbaren Alternativen und der Erhaltungszustand der Population nicht verschlechtert. Die Bahn habe laut SGD nachgewiesen, dass es für die Krähen ausreichend Ersatznistplätze in anderen Bäumen gibt. Auch deshalb gab es eine Ausnahmegenehmigung der SGD. Die Verkehrssicherheit und die Betriebssicherheit des Öffentlichen Nahverkehrs gehen vor.

Bahn beantwortet Fragen nicht

Die Deutsche Bahn hat auf Anfragen der RHEINPFALZ reagiert. Um den Fachdienst nicht „kontinuierlich in Recherchen mit einbeziehen zu müssen“ gebe es ein Medienpaket, hieß es sowohl Ende Januar auf die Frage, wann denn nun die Bäume gefällt werden sollen, als auch Anfang März auf die Frage, warum die Bäume nicht gefällt wurden. In den Medienpaketen werden die Fragen zu den Vorgängen vor Ort naturgemäß nicht beantwortet. Weitere Nachfragen hat die Bahn auch nicht beantwortet – unter anderem die nach den Auswirkungen der ausgebliebenen Fällungen auf die Verkehrssicherheit.

Sollte die Bahn die Bäume nun nach der Schutzperiode ab Oktober fällen wollen, sei ein neuer Antrag notwendig, teilt die SGD mit. Dann geht es wieder um die Verkehrssicherheit.

In einigen Bäumen nisten Saatkrähen.
In einigen Bäumen nisten Saatkrähen.
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