Landau RHEINPFALZ Plus Artikel Verletzt DLRG Sorgfaltspflicht gegenüber den Helfern?

Das Testzentrum der DLRG ist zurückgekehrt ins Foyer der Festhalle. Im Frühjahr waren auch Ulrike Rotert und Nadine Weisschuh un
Das Testzentrum der DLRG ist zurückgekehrt ins Foyer der Festhalle. Im Frühjahr waren auch Ulrike Rotert und Nadine Weisschuh unter den Helfern. Im Testzentrum hat sich noch keiner der 300 Helfer infiziert, sagt der Vorsitzende.

Wer Testhelfer bei der DLRG werden will, muss nicht zwingend geimpft sein. Darüber hat sich ein Landauer geärgert, der helfen wollte. Er wirft der Organisation mangelnde Sorgfaltspflicht vor. Diese wehrt sich dagegen. Gibt es überhaupt Helfer, die nicht geimpft sind?

Das hatte sich Thomas Plonsker ganz anders vorgestellt. Als der Landauer sich neulich auf den Weg zur Info-Veranstaltung der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) für angehende Testhelfer machte, war er fest davon überzeugt, ein solcher Helfer werden zu wollen. Doch es dauerte nicht lange, bis er davon abrückte. Denn gleich zu Beginn der Veranstaltung habe es geheißen, ein Helfer müsse nicht zwingend geimpft sein.

„Die DLRG hat eine Sorgfaltspflicht Beschäftigten und Testpersonen gegenüber, der sie dadurch nicht nachkommt“, ärgert sich der 67-Jährige. Da Testhelfer besonders exponiert seien, sollten diese sich impfen lassen, meint Plonsker. Da müsse nur einmal kurz die Maske verrutschen und schon sei man angesteckt. Was sagt die DLRG? Vorsitzender Simon Nichterlein betont: „Der Gesetzgeber diskutiert gerade über eine Impfpflicht in gewissen Bereichen wie Krankenhäusern oder Altenheimen. Fakt ist aber: Es existiert keine Impfpflicht. Auch nicht bei uns.“

Vor Ansteckung schützen

Plonsker geht es allerdings gar nicht darum, eine rechtliche Vorgabe für Testhelfer zu schaffen. Ihm geht es um die Vernunft: „Der gesunde Menschenverstand muss einem doch sagen, dass ungeimpfte Menschen da nicht rein dürfen. Der DLRG kann sich als freiwillige Einrichtung problemlos aussuchen, wen sie als Testhelfer nehmen und wen nicht.“ Auch dieses Argument lässt Nichterlein nicht gelten: „Mich interessiert der Impfstatus der Helfer nicht. Als Arbeitgeber bin ich verpflichtet, die Leute vor einer Ansteckung zu schützen. Wir halten Schutzmaterialien bereit und unterweisen unsere Mitarbeiter.“

Aktuell seien alle Mitarbeiter des Testzentrums geimpft. Nichterlein sieht keine Notwendigkeit, eine Impfung als Zwang auszusprechen. Wenn sich doch mal jemand bewerben sollte, der nicht geimpft ist, würde die DLRG versuchen, ihn von einer Impfung zu überzeugen. Oder ihn so einsetzen, dass keine Gefahr herrsche – zum Beispiel am Kassenhäuschen oder im Telefondienst, erklärt Nichterlein.

Test vor Schichtbeginn

Für ihn ist die Diskussion eher theoretisch. „Es gibt 10 bis 15 Prozent nicht geimpfte Personen. Diese sind aus unterschiedlichen Gründen nicht geimpft“, sagt er. Da wären zum einen Kinder unter zwölf Jahre. Dann gibt es die Coronaleugner, auch keine potenziellen Helfer. Die dritte Gruppe hat Angst vor Nebenwirkungen. „Jemand, der in Angst lebt, wird nicht an einen Ort kommen, wo wir 1000 Positive im letzten Monat hatten“, sagt Nichterlein.

Schließlich gibt es noch jene, die noch keine Notwendigkeit für die Impfung sehen. Denen, genauso wie allen interessierten Helfern, könne der DLRG anbieten, sich impfen zu lassen, unterstreicht Nichterlein. Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, bewerben sich auch nicht als Helfer.

Ob geimpft oder nicht, jeder Helfer muss sich vor Schichtbeginn testen. Auch das ist für Plonsker keine zusätzliche Sicherheit. In einem Infoblatt der DLRG stehe, ein Testergebnis zeige erst drei bis vier Tage nach Infektion ein positives Ergebnis. Unter den Bedingungen ist ihm seine Sicherheit wichtiger.

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