Landau / SÜW RHEINPFALZ Plus Artikel Unerwünschte Werbe-E-Mails nach Corona-Test

Ein Mann trainiert in einem Fitnessstudio.
Ein Mann trainiert in einem Fitnessstudio.

Wer an einer Corona-Teststation seine E-Mail-Adresse hinterlegt, um das Ergebnis bequem aufs Handy zu bekommen, verlässt sich auf den Datenschutz. Ein Test-Anbieter in der Region hat es damit jedoch nicht ganz so genau genommen.

Den Datenschutz und Deutschland verbindet eine innige Hassliebe. Besonders in Bezug auf sensible Gesundheitsdaten ist er jedoch sicher berechtigt. Umso mehr hat sich ein RHEINPFALZ-Leser zuletzt über eine E-Mail der Weber Dienstleistung Pfalz GmbH geärgert, die unter anderem am Alten und Neuen Messplatz in Landau sowie in Edenkoben Corona-Testzentren betreibt.

Vordergründig kündigt die E-Mail, die unserer Redaktion vorliegt, geänderte Öffnungszeiten an. Im weiteren Verlauf wird dann ein US-amerikanischer Sportmediziner zitiert: Körperliche Betätigung senke das Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf. Das Fitnessstudio Bella Vitalis biete den Kunden des Testzentrums als Partnerunternehmen daher einen kostenlosen Fitness-Kurs an.

Verdacht auf Werbung

Der betroffene Leser hat nach eigenen Angaben nie eine Einwilligung zur Nutzung seiner E-Mail-Adresse zu Werbezwecken gegeben. Dass er nun Monate nach seiner letzten Testung kontaktiert werde, finde er „unverschämt“. Der Verdacht, dass es sich um Neukunden-Werbung handelt, liegt tatsächlich nahe: Lina Weber, Geschäftsführerin des Test-Unternehmens, ist die Tochter von Bella Vitalis-Chef Frank Weber. Und der Gutschein gilt nur für Neukunden, wie das Kleingedruckte verrät.

Auf Anfrage erklärt die Geschäftsführerin das Vorgehen so: „Der Hinweis am Ende der Mail ist zum einen natürlich durch die Nähe der beiden Firmen begründet, aber vor allem dem eigentlich positiv gemeinten Gedanken entsprungen, den Kunden des Testzentrums etwas Gutes zu tun.“ Zuletzt habe es viele Beschwerden über lange Wartezeiten gegeben, daher habe man etwas zurückgeben wollen. Auch andere Partner in der Region seien angefragt worden, dafür Gutscheine zu spenden. Aufgrund des fehlenden Gegenwertes hätten sie jedoch abgelehnt. Von welchen Partnern die Rede sei, das bleibe intern.

Einwilligung zwingend notwendig

Laut Katja Kötterheinrich, Referentin beim Datenschutzbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz, muss zwingend eine Einwilligung eingeholt werden, um E-Mails fernab des eigentlichen Erhebungszwecks – also der Übermittlung des Testergebnisses – zu versenden. „Das kann auch nicht in den AGB oder den Datenschutzhinweisen abgefrühstückt werden“, sagt sie. Zwar sei der Zusammenhang zwischen körperlicher Fitness und Immunabwehr sicher nicht von der Hand zu weisen. „Datenschutzrechtlich ist das Vorgehen trotzdem problematisch.“ Werde ein Unternehmen wiederholt wegen solcher Verfehlungen gemeldet, drohe ein Bußgeld.

Geschäftsführerin Weber entschuldigt sich dafür, mit der E-Mail für Verärgerung gesorgt zu haben. Die Besorgnis bezüglich der Datennutzung könne sie verstehen. Die Daten der Getesteten seien jedoch zu keinem Zeitpunkt an Dritte weitergegeben worden, auch nicht an Bella Vitalis. „Wir werden in Zukunft von solchen Dingen selbstverständlich absehen“, versichert sie.

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