Landau Teststation schränkt PCR-Tests ein

Die Mitarbeiterin eines Testzentrums ist zur Abnahme eines Abstrichs bereit.
Die Mitarbeiterin eines Testzentrums ist zur Abnahme eines Abstrichs bereit.

In der gemeinsamen Diagnosestation der Stadt Landau und des Landkreises Südliche Weinstraße ist der Andrang nicht mehr zu bewältigen. Es gibt dort daher Änderungen im Angebot.

In der Teststation werden künftig nur noch enge Kontaktpersonen von Corona-Positiven mittels PCR-Test getestet, wenn sie einen Berechtigungsschein des Gesundheitsamts und einen Termin haben. Wer unangemeldet kommt, wird abgewiesen. Darüber informieren jetzt Stadt und Kreis. Eine PCR-Testung aufgrund einer Laborüberweisung durch einen Arzt ist dort ab sofort nicht mehr möglich. Dabei habe es sich um eine freiwillige Leistung gehandelt, die in der aktuellen Lage nicht mehr möglich sei.

Möglich ist der PCR-Test demnach für enge Kontaktpersonen mit und ohne Symptome, um bei diesen eine Infektion nachzuweisen oder auszuschließen. Das Gesundheitsamt lässt dazu allen Corona-Positiven ein Merkblatt zukommen, welches diese an ihre engen Kontaktpersonen weitergeben sollen. Darin wird diesem Personenkreis ein interner Link zur Terminvergabe für einen PCR-Test übermittelt. Die Diagnosestation ist montags und donnerstags von 17 Uhr bis 20 Uhr geöffnet.

14 Tage auf Symptome achten

Stadt und Kreis weisen darauf hin, dass enge Kontaktpersonen von Corona-Positiven auch andernorts einen PCR-Test durchführen lassen können, beispielsweise über die Hausärzte.

Für enge Kontaktpersonen, die vollständig geimpft oder genesen sind, besteht in der Regel keine Pflicht zur Absonderung, solange sie keine Symptome haben. Sie sind auch nicht zur Testung verpflichtet, sollten jedoch zum eigenen Schutz einen professionellen Schnelltest auf das Coronavirus durchführen lassen und 14 Tage auf Symptome achten.

Auch nach einem positiven Selbsttest kann in der Diagnosestation von Stadt und Kreis kein PCR-Tests gemacht werden. Positive Selbsttests könnten entweder in einer Schnelltest-Station überprüft werden, oder, wenn dort möglich, auch mittels (kostenpflichtigem) PCR-Test, oder aber über die Hausärzte.

Keine PCR-Tests mehr für Selbstzahler

Auch kostenpflichtige PCR-Tests für Reisen oder aus privaten Gründen können in der gemeinsamen Diagnosestation von Stadt und Kreis nicht durchgeführt werden. Dazu müsse man sich an private Dienstleister wenden.

Das Gesundheitsamt weist auch noch darauf hin, dass automatisch ans Gesundheitsamt gemeldet wird, wer in einer Teststation positiv auf Corona getestet wurde. Die Betroffenen sind sofort zur häuslichen Quarantäne verpflichtet. Das Gesundheitsamt nimmt mit ihnen Kontakt auf, was aktuell aber etwas dauern kann.

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