Edenkoben RHEINPFALZ Plus Artikel Streit um Fernseher endet vor dem Amtsgericht

Der junge Mann musste sich vor dem Amtsgericht verantworten.
Der junge Mann musste sich vor dem Amtsgericht verantworten.

Das Landauer Amtsgericht hat einen Mann verurteilt, dessen Treffen mit seiner Verflossenen in Blaulicht und Verletzungen endete. Er gab sich in der Verhandlung zerknirscht.

Körperverletzung, Bedrohung, Nötigung, schwerer Raub, erpresserischer Raub – die Anklagepunkte, die bei einem Prozess am Strafgericht im Raum stehen, sind nicht ohne. Ebensowenig die Schilderungen vom Staatsanwalt in der Anklageschrift: Der heute 23-jährige Angeklagte habe seine Ex-Freundin am Neujahr 2024 mit einer üblen Botschaft gegrüßt: „Du klärst es mit mir, oder ich werde dich vernichten.“

Es war nicht die einzige Drohnachricht in diesem Zeitraum. So schrieb er der jungen Frau auch, sie solle künftig besser über die Schulter schauen, denn sie wisse nicht, wie es sei, vor ihm Angst zu haben. Der Grund für den Chatterror ist banal: Der Angeklagte wollte seinen Fernseher zurück haben, der noch in ihrer Wohnung stand. Dazu verabredeten sich beide einige Wochen später, doch die Übergabe lief aus dem Ruder.

Zu Boden geworfen und Finger verdreht

Ein Wortgefecht sei so eskaliert, dass er seine Ex-Partnerin gepackt, zu Boden geworfen und ihr schmerzhaft die Finger verdreht habe, um ihr den Wohnungsschlüssel zu entreißen. Dabei wurde er von einem Kumpel unterstützt, der den Schlüssel an sich nahm und die Tür aufschloss. Als das Opfer um Hilfe schrie, habe der Angeklagte ihr den Mund zugehalten und ihr geboten, still zu sein. Vor der Eskalation soll er ihr außerdem das Handy entrissen haben und es erst wieder rausrücken wollen, wenn er den Fernseher habe.

Der Angeklagte räumt die Anschuldigungen großteils ein, sagt aber: „Das war so nicht geplant, ich wollte niemandem weh tun.“ Natürlich bereue er die Tat, angesichts des Rattenschwanzes, die sie nach sich zog. Die Drohnachrichten seien „scheiße“ von ihm gewesen. Er habe sich zum Tatzeitpunkt in einer schwierigen Lebensphase befunden. Mit seiner Ex-Freundin sei er etwa neun Monate zusammen gewesen, zeitweise aber bei ihr untergekommen, als es Stress mit dem eigenen Vermieter gab. Die Beziehung habe im beidseitigen Einvernehmen geendet.

Fernseher soll ein Geschenk gewesen sein

Den Fernseher sieht er als sein Eigentum, er wollte ihn für sein neues WG-Zimmer zurück haben. Die körperliche Auseinandersetzung sei eine Rangelei gewesen, bei der beide zusammen stolperten. Und an die Finger der Frau sei er nur gegangen, weil die ihn mit dem Schlüssel gekratzt habe. Verdutzt reagiert er auf die Nachfrage des Staatsanwalts, ob er seiner Ex-Freundin nicht noch Geld schulde. „Davon höre ich zum ersten Mal“, so der Angeklagte.

Die Geschädigte zeichnet auf dem Zeugenstand ein deutlich anderes Bild. Statt einer einvernehmlichen Trennung sei es so abgelaufen, dass sich ihr Ex einfach nicht mehr gemeldet habe, nachdem sie für einige Tage auf Fortbildung war. Der Fernseher sei ein Geschenk gewesen. Und es stünde durchaus noch eine Forderung offen: Weil er einen Tagestrip nicht mit dem Zug zurücklegen wollte, habe er sie einmal dazu gedrängt, einen Mietwagen zu holen, mit dem sie dann einen Unfall baute. Sie hätten sich danach darauf verständigt, den Eigenanteil der Schadenssumme zu teilen. Es sei um 600 Euro gegangen, die sie noch von ihm erwarte.

Der Geschädigten geht es ums Prinzip

„Es geht mir dabei mehr ums Prinzip als um das Geld“, sagte sie. „Der Fernseher war geschenkt, die Teilung der Unfallkosten abgemacht. Er hat hier sowieso monatelang auf meine Kosten gelebt, dann hat er sich verpisst und sich nicht mehr gemeldet.“ Sie sei nicht bereit gewesen, den Fernseher einfach herzugeben und auf allen Kosten sitzen zu bleiben.

Von der Auseinandersetzung trug die Geschädigte Kratzer, Hämatome und eine geschwollene Hand davon. Zwar habe sich der Angeklagte im Anschluss gemeldet, um sich für die Eskalation zu entschuldigen, habe dabei aber nicht sehr aufrichtig geklungen. Einen zweiten Versuch im Gerichtssaal lässt sie auch nicht mehr gelten. Der Vorstoß des Verteidigers, das Verfahren gegen Zahlung eines Schmerzensgeldes einzustellen, prallt bereits beim Staatsanwalt ab.

Staatsanwalt fordert Bewährungsstrafe

„Wir dürfen hier nicht den Fehler begehen, den Fall als eine Verkettung von vermeintlich kleineren Delikten abzutun“, sagt der später im Plädoyer. Eine unschöne Nachricht, eine kleine Rangelei. Das Geschehene sei näher am Tatbestand der räuberischen Erpressung als an der Körperverletzung, Drohung oder Nötigung. Zudem sei es sehr aufschlussreich, dass der Angeklagte vom „Rattenschwanz“, den die Tat für ihn nach sich zog, gesprochen habe. „Er bereut offensichtlich nicht die Tat an sich, sondern den Umstand, dass er heute hier sitzen muss.“

Mit einer Geldstrafe sei es hier nicht getan, so Hage. „Zur Verteidigung der Rechtsordnung“ und um dem jungen Angeklagten den „Ernst der Strafdrohung bewusst zu machen“, solle das Gericht „rechtsstaatlich nachhelfen“ und eine Haftstrafe von fünf Monaten zur Bewährung aussprechen.

Ganz so weit will die Richterin in ihrem Urteil nicht gehen. Sie spricht den Angeklagten wegen versuchter Nötigung, Nötigung und Körperverletzung für schuldig. Er muss 120 Tagessätze zu je 30 Euro zahlen. Sein Teilgeständnis lasse, obgleich „schnoddrig“ vorgebracht, durchaus Reue erkennen. Auch den Versuch einer Entschuldigung direkt im Tatanschluss rechnete sie dem Täter positiv an.

x