Landau Stadtbild-Verein: Boardinghouse fügt sich nicht ein
Das ist insofern nicht überraschend, als es personelle Überschneidungen mit der politischen Gruppierung Pfeffer&Salz gibt, die die Ankaufpläne der Stadt kritisch sieht. Beide Sprecher der Stadtbild-Regionalgruppe, Joachim Weißmann und Mario Albers, sind bei Pfeffer&Salz aktiv.
Architekt Weißmann hatte sich gerade zusammen mit der P&S-Fraktionsvorsitzenden Gertraud Migl skeptisch über die Bauqualität des Hauses geäußert. Albers und er schreiben nun, dass ihr Verein das Haus schon länger als Ärgernis empfinde, weil es „ein klassisches Lehrstück für mangelnde, sanierungsanfällige Bauqualität“ sei, aber auch von einem unzureichenden Umgang der städtischen Verwaltung mit den eigenen geltenden Gestaltungssatzungen zeuge.
Zweifel an Genehmigung
Das Boardinghouse befinde sich in einer Zone, für die es eine Gestaltungssatzung zum Schutz der gründerzeitlichen Stadterweiterung gebe. Im Satzungsvorwort sei das klare Ziel formuliert, „ein lebendiges und unverwechselbares Stadtbild in der Landauer Innenstadt zu sichern“. Dazu solle sich „Neues dem Bestehenden harmonisch einzufügen, sich in das Stadtbild integrieren und damit das Gebiet der gründerzeitlichen Ringstraßenerweiterung unter Wahrung seines spezifischen Charakters behutsam weiterentwickeln“.
Dieses Gestaltungsziel sei beim Boardinghouse nicht hinreichend berücksichtigt worden, so Albers. Die mangelhafte Integration des Baus verändere das Stadtbild negativ „und lässt uns erheblich an der Genehmigung des Gebäudes zweifeln“.
Wenn Gewerbegebietsarchitektur in die Innenstadt vordringe, werde überdeutlich, dass Gestaltungssatzungen dringend verändert werden müssten. Der Verein Stadtbild schlägt als ersten Schritt vor, das Ziel der „harmonischen Einfügung“ aus den Präambeln herauszunehmen und es stattdessen in den Rang eines ersten Paragrafen der Satzungen zu erheben. Investorenprojekte wie das Boardinghouse bedürften einer sorgfältigen, städtebaulichen Einschätzung auf ihre Verträglichkeit.
„Nicht für längeres Wohnen geeignet“
Allerdings gibt es das Einfügungsgebot auch im Baugesetz, im Paragrafen 34. Dort wird gefordert, dass sich, wenn es keinen Bebauungsplan gibt, der auch Fragen des Aussehens regelt, ein Neubau in seine Umgebung einfügen muss. Doch auch in solchen Fällen gibt es immer wieder Streit, ob das gelungen ist beziehungsweise wie restriktiv man dies auslegen kann.
Der Stadtbild-Verein schließt zudem aus den Gästebewertungen des Boardinghouses, dass dieses nur zum kurzzeitigen Wohnen als akzeptabel bezeichnet werde. Für einen längeren Aufenthalt sei es wegen trostloser Ausblicke und der „vollständig zugepflasterten Einöde“ des Innenhofs ungeeignet. Das Grundstück sei übernutzt, also zu dicht bebaut.