Landau
Stadt stellt Bebauungsplan für Fitter Campus auf
Der Fitter-Campus an der Paul-von-Denis-Straße rückt offenbar näher. Das Bauamt der Stadt hat am Montagabend in einer öffentlichen Infoveranstaltung über den Bebauungsplan informiert, den sie für das Areal aufstellen will. 17 Besucher nahmen daran teil. Das Projekt war in der Nachbarschaft umstritten.
Was sieht der Bebauungsplan vor?
Aus dem ursprünglich geplanten Mischgebiet wird ein Urbanes Gebiet. Das bedeutet, dass verschiedene Nutzungen wie Wohnen und Gewerbe nicht annähernd gleich stark sein müssen. Das größere, langgestreckte Grundstück an der Paul-von-Denis-Straße darf zu 60 Prozent bebaut werden, das kleinere an der Mozart-Straße zu 45 Prozent. Eine Tiefgarage darf größer werden. Erlaubt sind je drei Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss. Die Gesamthöhe der Neubauten darf 13,50 Meter Höhe betragen.
Die Höhe war umstritten, oder?
Ja, und daran dürfte sich nichts geändert haben. Im ersten Bebauungsplan 2014 waren 13 Meter vorgesehen. Ein Streitpunkt mit der Nachbarschaft war eine aufgeständerte Fotovoltaikanlage auf dem obersten Geschoss, die wie eine Art Pergola Platz lassen sollte für eine Nutzung des Daches beispielsweise für eine Laufbahn, andere sportliche Aktivitäten, Aufenthaltsmöglichkeiten im Freien sowie eine gastronomisch genutzte Dachterrasse. Nach Darstellung der Stadt ist nun klar, dass die Fotovoltaikanlage bei der Gesamthöhe nicht mitzählt, also genehmigungsfähig ist.
Wie steht es um die Baufenster?
Damit ist der Bereich eines Grundstücks gemeint, der bebaut werden darf. Das Baufenster an der Paul-von-Denis-Straße ist tiefer als im ersten Bebauungsplan, das Gebäude kann also breiter werden. An der Mozartstraße ist derzeit nur ein Baufenster eingetragen, obwohl die Nachbarschaft gegen die dort ursprünglich geplante Sporthalle protestiert hatte. Daraufhin sollten zwei kleine Baufenster vorgesehen werden, die der Größe eines benachbarten Wohnhauses entsprechen. Kerstin Weinbach, Abteilungsleiterin Stadtplanung und Stadtentwicklung, und Klaus Zimmermann vom Planungsbüro ISU aus Bitburg sagten, dies könne man wieder ändern.
Wird es laut?
Nein, sagt die Stadt. Ein Lärmgutachten sei in Arbeit. Zum einen werde der Neubau Bahnlärm abschirmen, zum anderen sei auch denkbar, dass beispielsweise eine Dachnutzung ausgeschlossen werden müsste.
Wie skeptisch sind die Nachbarn?
Sie stellten fest, dass Investor Fritz Grünewalt sehr konstruktiv und kompromissbereit gewesen sei. Der Bebauungsplan sei aber nun sehr viel weiter gefasst, als es Grünewalt benötigen würde. Jetzt wäre der „Worst Case“, der schlimmste Fall, wieder möglich. Das Bauamt sagt, es handele sich nicht um einen vorhabenbezogenen Plan für ein bestimmtes Projekt, sondern um einen generellen Plan.
Ist Gastronomie möglich?
Grundsätzlich ja, aber die Stadt könnte aufgrund des Lärmgutachtens Auflagen zu Schließzeiten oder Außengastronomie machen. Die Technische Anleitung (TA) Lärm gibt das her, so Zimmermann.
Wird das Projekt schön?
Das ist Geschmackssache. Der Vorsitzende des Vereins Stadtbild Mario Albers sprach von „katastrophaler Parkgaragenarchitektur“, einer Zumutung und „billiger Investorenarchitektur“, die auf möglichst viel Profit ausgelegt sei. Zudem vermisst er Bäume. Architekt Joachim Weißmann plädierte dafür, die Dachnutzung zu untersagen. Weinbach verbat sich eine Architekturdebatte. Über Gestaltung und Geschmack könne man streiten, aber das sei nicht das Thema des Abends.
Kann man mitreden?
Ja, der Bebauungsplanvorentwurf liegt bis 14. April im Baubürgerbüro in der Königstraße 21 aus und kann auf der Internetseite der Stadt unter „öffentliche Auslegungen“ eingesehen werden. In diesem Zeitraum können sich Bürger zu den Planungen äußern.
