Edenkoben Stadt stellt Bäume unter besonderem Schutz

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In der Stadt Edenkoben dürfen Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 90 Zentimetern künftig erst nach Genehmigung gefällt werden. Wenn mehr als zwei Bäume so nebeneinanderstehen, dass sich ihre Kronen berühren und somit eine Baumgruppe bilden, ist der Antrag für eine Fällung schon dann nötig, wenn einer der Stämme einen Umfang von mindestens 60 Zentimeter hat. In der vom Stadtrat kürzlich beschlossenen Reglung, auf die Stadtratsmitglied Helmut Schwehm (Grüne) hinweist, gibt es aber Ausnahmen. So deckt die Satzung beispielsweise keine Obstbäume auf privaten Grundstücken ab. Und bei Fichten, Douglasien, Pappeln und Weiden darf der Stammumfang größer als die besagten 90 Zentimeter sein. Der Beschluss des Stadtrats geht auf einen Antrag der Grünen-Fraktion zurück, die dadurch zum einen die für das Stadtbild prägende Bäume unter besonderem Schutz gestellt haben will. Zum anderen hat die Satzung den Zweck, Bäume zu erhalten, was dem Klimaschutz dient. Abgesehen von den ökologischen Funktionen, die sie übernehmen.

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