Landau Schockanruf-Bande: Kuriere zu Haftstrafen verurteilt
Mit Haftstrafen endete der Prozess wegen bandenmäßigen gewerbsmäßigen Betrugs gegen zwei junge Männer aus Polen. Das Landgericht Landau verurteilte den einen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde, den anderen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. In dessen Fall ist eine Aussetzung zur Bewährung nicht möglich.
Die beiden jungen Männer waren als Kuriere für eine Bande tätig gewesen, die mit sogenannten Schockanrufen vor allem ältere Menschen dazu bringt, hohe Geldbeträge als angebliche Kaution für Familienmitglieder zu übergeben, die einen schweren Verkehrsunfall verursacht haben sollen. Im hier angeklagten Fall war einem Mann aus dem Kreisgebiet eine solche Botschaft mit glaubwürdig klingenden persönlichen Details telefonisch übermittelt worden. Er übergab daraufhin dem angekündigten „Kurier“ Goldmünzen und Schmuck im Wert von etwa 200.000 Euro. Die Münzsammlung konnte bei der Festnahme der jungen Männer fast vollständig sichergestellt und zurückgegeben werden.
Weniger Glück hatte eine Frau aus Stuttgart, die um mehr als 37.000 Euro geprellt worden war. Diese Summe war bereits an die Hintermänner weitergegeben worden. Die beiden Angeklagten müssen jedoch für den Schaden aufkommen. Ihrer wurde die Justiz habhaft, sie gelten rechtlich als Mittäter und nicht nur als Gehilfen.
Erkennbare Reue
Zu Beginn der Verhandlung hatten sich die Prozessbeteiligten in einem Rechtsgespräch auf einen unteren und oberen Rahmen des Strafmaßes geeinigt. Deshalb konnten sich Staatsanwältin und Verteidiger in ihren Plädoyers weit annähern. Beiden Angeklagten wurden ihr umfangreiches Geständnis und ihre erkennbare Reue zugutegehalten. Darüber hinaus hatte der ältere der beiden gegenüber der Polizei Angaben zu den Drahtziehern der Bande gemacht.
Bei ihm musste allerdings auch berücksichtigt werden, dass er bereits zwei Vorstrafen wegen ähnlicher Delikte hatte und dass er es gewesen war, der auf das Angebot der Bande eingegangen war und seinen Freund zum Mitmachen überredet hatte. Deshalb könne in seinem Fall der Haftbefehl nicht aufgehoben werden, wie die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung erklärte.
Sie gab der Hoffnung Ausdruck, dass der andere junge Mann von der erlittenen Untersuchungshaft so beeindruckt worden sei, dass er in Zukunft keine weiteren Straftaten mehr begehen werde. In ihrem letzten Wort entschuldigten sich die beiden jungen Männer, die selbst keinerlei finanziellen Vorteil aus ihren Straftaten gezogen hatten, noch einmal ausdrücklich bei allen Beteiligten für ihr Verhalten.