Landau Richter sieht Versäumnisse bei erster Anwältin

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Seit über sieben Jahren kämpft Karl-Heinz Stöffler, dessen Gesundheit in der Vinzentius-Klinik durch einen ärztlichen Kunstfehler ruiniert wurde, um eine angemessene Entschädigung – bisher ohne nennenswerten Erfolg. Nun schlägt ein Richter vor, dass die erste Anwältin, die Stöffler falsch beraten habe, ihrem ehemaligen Mandanten 80.000 Euro zahlen soll. Zu wenig, findet Stöfflers heutiger Rechtsanwalt Peter Becker.

Über die tragische Geschichte des Mannes aus Rheinzabern haben wir mehrfach berichtet: Karl-Heinz Stöffler war 2009 von einem in der Südpfalz niedergelassenen Facharzt an der Wirbelsäule operiert worden. Der Mediziner nahm dabei nicht nur das falsche Bandscheibenfach unters Messer, er beschädigte auch Rückenmarkshäute. Der ärztliche Kunstfehler hatte dramatische Folgen: Der 55-jährige Familienvater, der als Berufskraftfahrer gearbeitet hat, kann heute kaum mehr laufen und leidet trotz einer Schmerzpumpe ständig unter starken Schmerzen. Er lebt von einer kleinen Erwerbsunfähigkeitsrente. Bei einem Gütetermin im September 2016 vor der Zivilkammer des Landgerichts Landau ging es um den Versuch, Stöfflers erste Anwältin zur Verantwortung zu ziehen. Der Kläger wirft ihr vor, dass sie ihn 2013 bei einer Verhandlung gegen den Arzt und das Krankenhaus falsch beraten habe. Deswegen habe er seinerzeit einem Vergleich in Höhe von 7500 Euro zugestimmt – eine Summe, die noch nicht einmal die Verfahrenskosten deckte. Die beklagte Anwältin bestreitet die Falschberatung vehement. Vorsitzender Richter Holger Beger hatte beim Gütetermin im vergangenen Jahr einen neuerlichen Vergleich angeregt. Er werde beiden Parteien schriftlich einen Vorschlag machen. Dieser liegt nun vor. Danach sollen die Anwältin und ein Kollege, mit dem sie zusammenarbeitet, dem Kläger 80.000 Euro zahlen, wodurch „sämtliche wechselseitigen Forderungen abgegolten“ wären. Beger weist unter anderem darauf hin, dass ein Rechtsanwalt verpflichtet sei, seinem Mandanten alle Vor-und Nachteile eines Vergleichs darzulegen. Man könne im Fall Stöffler vermuten, „dass der Mandant dem Vorschlag des Anwalts, von einem Vergleichsschluss abzusehen, gefolgt wäre“. Die Beweislast liege allerdings auf Seiten des Klägers. Von den Kosten des Rechtsstreits, so Richter Begers Vorschlag weiter, soll Karl-Heinz Stöffler vier Fünftel, die Gegenseite ein Fünftel tragen. Begründet wird das mit einer „sinnlosen Fortführung des Rechtsstreits über drei Instanzen“. Dies bezieht sich auf die Tätigkeit einer zweiten Anwältin, die heute keine Zulassung mehr für diesen Beruf hat. In einer Stellungnahme zum Vergleichsvorschlag hat Stöfflers heutiger Rechtsanwalt Peter Becker die Klageanträge neu formuliert. Er beantragt ein Schmerzensgeld, „dessen Höhe nicht unter 100.000 Euro liegen soll“. Außerdem sollen die beklagten Anwälte Verdienstausfall und Einkommensverlust Stöfflers in einer Gesamthöhe von rund 120.000 Euro zahlen und die Rentenlücke ausgleichen. Die Kosten des Rechtsstreits sollen ausschließlich zu Lasten der Beklagten gehen. Becker weist darauf hin, dass Stöfflers ehemalige Anwältin nicht dafür gesorgt habe, dass alle Personen und Institutionen, die möglicherweise Schuld an den Geschehnissen hatten, verklagt worden seien. Sie habe es versäumt, auf der Anhörung eines Gutachters zu bestehen, der vor dem Prozess mehrere Behandlungsfehler dokumentiert habe. Der Rechtsanwältin sei bekannt gewesen, dass der Familienvater seinen Beruf nicht mehr ausüben könne. Sie habe „die notwendigen Sorgfaltspflichten entweder gar nicht wahrgenommen, nur teilweise oder sogar fehlerhaft“, resümiert Anwalt Becker. Von der Gegenseite war dazu keine Stellungnahme zu erhalten. Termin Der nächste Gütetermin ist am Donnerstag, 11. Mai, um 11 Uhr in Saal 201 des Gerichts angesetzt.

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