Offenbach / Landau RHEINPFALZ Plus Artikel Prozess: Sachverständiger sieht „ohne Therapie keine Erfolgsaussichten“

Ein junger Südpfälzer wehrt sich gegen eine angeordnete Drogentherapie.
Ein junger Südpfälzer wehrt sich gegen eine angeordnete Drogentherapie.

Gewalt, Sucht, eine zerrüttete Familie: Ein junger Mann aus Offenbach will lieber im Gefängnis bleiben, als eine Therapie zu machen. Dafür legte er sogar Revision ein.

Seine Kindheit war ein Alptraum. Seine Traumata hat er versucht, im Drogenrausch zu ersticken. Und doch will er lieber im Gefängnis bleiben, als eine Therapie zu machen.

Im vergangenen September standen zwei junge Südpfälzer wegen einer ganzen Reihe schwerer Straftaten vor Gericht, die sie zwischen 2020 und 2024 begangen haben. Autoaufbrüche und ein Betrugsversuch auf einer Online-Plattform zählten zu den harmloseren Vergehen. Im Zentrum des Verfahrens stand das erschütternde Bild einer zerrütteten Familie. Einer der beiden Angeklagten hat seine Mutter und seinen Stiefvater wiederholt bedroht und körperlich angegriffen. Der Verdacht, er habe versucht, das Mehrfamilienhaus, in dem seine Familie lebt, in Brand zu setzen, stand im Raum – ein Vorwurf, der jedoch nicht bewiesen werden konnte.

Gemeinsam mit seinem Mitangeklagten hatte er aber seinen Stiefbruder unter einem Vorwand in eine Wohnung in Bad Bergzabern gelockt. Angeblich sollten dort Streitigkeiten über Schulden und gestohlene Gegenstände geklärt werden. Beide Männer haben jedoch den jungen Mann schwer verprügelt und ihm gedroht, das Bein zu brechen. Sie haben den Stiefbruder gezwungen, seine EC-Karte mitsamt PIN herauszugeben. Doch das Konto war leer.

Schuldspruch rechtskräftig

Der Hauptangeklagte wurde zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Nach einem Jahr und drei Monaten sollte er für zwei Jahre in den Maßregelvollzug verlegt werden – eine Einrichtung, in der Menschen, die aufgrund psychischer Erkrankungen oder Suchterkrankungen straffällig geworden sind, therapeutische Unterstützung erhalten. Gegen eben diese Unterbringung setzt sich der Angeklagte aber nun juristisch zur Wehr. Gegen das Urteil der Jugendkammer des Landgerichtes hat er beim Bundesgerichtshof Revision eingelegt.

„Bei der Revision ging es zunächst darum, dass wir eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht erreichen wollten“, erklärt Verteidiger Markus Ovdiienko. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte letztlich kaum etwas an dem Urteil aus Landau auszusetzen. Schuldspruch und Strafmaß sind rechtskräftig. Nur die Frage, wo der Täter seine Strafe zu verbringen hat, wurde an die niedrigere Instanz nach Landau zurückverwiesen. Dieser Aspekt wurde am Dienstag neu verhandelt.

Jugend voller Gewalt

Die Biografie des Angeklagten zeigt eindrücklich, wie er auf die schiefe Bahn geraten konnte. Seine Mutter brachte ihn im Alter von 16 Jahren zur Welt und kämpfte jahrelang mit einer Alkoholsucht. Den Kontakt zu seinem Vater verlor er mit sechs Jahren. In seiner Kindheit zog die Familie häufig um, und der Junge musste sich immer wieder an die wechselnden Partner seiner Mutter gewöhnen. Zwischen acht und zwölf Jahren erlebte er mehrfach, wie ein damaliger Partner der Mutter sie körperlich misshandelte.

Als die Mutter mit seinem späteren Stiefvater zusammenkam, zog die Familie in eine Vier-Zimmer-Wohnung in Offenbach – ein Zuhause, das alles andere als Stabilität bot. Die Bewohner: Mutter, Stiefvater, der Angeklagte, seine jüngere Schwester, vier Kinder des Stiefvaters aus einer früheren Beziehung sowie ein weiteres gemeinsames Kind des Paares. Ein eigenes Zimmer hatte der Angeklagte nie. Zeitweise teilte er sich den Raum mit jenem Stiefbruder, den er später so brutal misshandeln sollte.

Schon früh begann der Angeklagte, Cannabis zu konsumieren, was zunehmend zu Konflikten mit seiner Familie führte. Schließlich endete dies in seinem Rauswurf aus der Wohnung, begleitet von Drohungen und Gewalt gegenüber seiner Mutter und seinem Stiefvater. 2021 unternahm er einen Suizidversuch und wurde daraufhin für einige Zeit im Pfalzklinikum behandelt. Außer Cannabis experimentierte er mit Amphetaminen und anderen Substanzen. „Es hat mich beruhigt und mir die schlimmen Gedanken aus dem Kopf gebracht“, erklärte er dem Gericht. Die Autoeinbrüche habe er begangen, um seinen Drogenkonsum zu finanzieren.

Im Gefängnis will der Angeklagte nun nach eigener Aussage einen Neuanfang wagen. Die Haftanstalt bescheinigt ihm ein vorbildliches Verhalten: Dem Gefängnispersonal und seinen Mithäftlingen gegenüber trete er stets ruhig und freundlich auf, halte seine Zelle sauber, und gehe stets gewissenhaft seiner Arbeit in der Küche nach. „Es war ein Kulturschock, von 100 auf 0“, beschreibt er die ersten Tage seines Drogenentzugs in Haft. Zwar denke er noch oft ans Kiffen und spüre weiterhin Suchtdruck, doch bislang sei er clean geblieben. „Man könnte leicht an das Zeug kommen, man sieht ja auf dem Hof, wie die Leute es sich zuschieben“, berichtet er. Stattdessen habe er gelernt, mit Sport gegen die „bösen Gedanken“ anzukämpfen.

Trotz dieser positiven Ansätze zeigt der Angeklagte wenig Einsicht, wenn es um die Therapie geht. Anders als im ursprünglichen Verfahren angegeben, lehnt er inzwischen eine therapeutische Behandlung ab. „Ich merke, dass ich es auch ohne schaffe“, erklärte er der Richterin Claudia Kurtze. Wenn er es im Gefängnis schaffe, drogenfrei zu bleiben, werde ihm das auch in Freiheit gelingen – schließlich gebe es dort mehr Ablenkung.

Ermahnungen der Richterin sowie von der Sachverständigen Petra Schwitzgebel zeigten keine Wirkung. Schwitzgebel, Fachärztin für Jugendpsychiatrie, prognostizierte ihm ohne Therapie „keine positiven Erfolgsaussichten.“ Das Urteil wird in der kommenden Woche erwartet.

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