Landau / SÜW
Patientin klagt über Zwei-Klassen-Gesellschaft beim Kardiologen
In der Regel geben Hausärzte ihren Patienten Listen mit möglichen Fachärzten an die Hand, wenn eine Spezialuntersuchung ansteht. So war es auch in diesem Fall. Die Patientin bekam von ihrer Hausärztin eine Überweisung für eine Herz-Ultraschall-Untersuchung. Sie wählte das Herzzentrum Dr. Stille in Landau aus. Die Kardiologische Praxis befindet sich im Städtischen Klinikum, ist aber rechtlich eigenständig. Unsere Patientin rief dort an und bekam zur Antwort, dass der nächstmögliche Termin im Januar oder Februar 2022 wäre. Sie habe zuerst an einen Scherz geglaubt, erzählt die Frau im Gespräch mit der RHEINPFALZ. „Was kann eigentlich alles in der Zwischenzeit mit den Patienten passieren? Wird das bei der Terminvergabe überhaupt bedacht?“
Schnellerer Termin für Privatversicherte
In der Südpfalz kommen auf 286.000 Einwohner zwölf Kardiologen in sechs Praxen. In den nahegelegenen Städten Speyer und Neustadt kommen neun beziehungsweise 14 Herzspezialisten hinzu. Bei anderen Einrichtungen wurden ihr ähnlich lange Wartezeiten in Aussicht gestellt, sagt sie. Als die Südpfälzerin schließlich offenbarte, dass sie bei einer privaten Kasse versichert sei, sei es doch ganz schnell gegangen.
Den Ärger der Frau lindert der frühere Termin allerdings nicht. Im Gegenteil: „Mir wurde vor Überraschung fast übel, denn was sagt mir diese Vorgehensweise: Wir haben in unserem Gesundheitssystem eine Zwei-Klassen-Gesellschaft. Ist denn ein Privatversicherter mehr wert als ein Pflichtversicherter?“ Weil sie noch einige Termine in der Praxis wahrzunehmen hat, möchte die Leserin ihren Namen nicht nennen.
Was sagen Arzt und Kassenärztliche Vereinigung?
Eine derart große Kluft zwischen den Terminen für gesetzlich und für privat Versicherte ist bemerkenswert. Regt sich die Leserin zu Recht auf? Die RHEINPFALZ hat bei der Kardiologiepraxis von Dr. Stille und der Kassenärztlichen Vereinigung nachgefragt, ebenso bei Thomas Gebhart, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesgesundheitsminister und CDU-Bundestagsabgeordneter aus Jockgrim.
Für Michael Stille sind solche Vorfälle systembedingt. „Ihre Leserin beschreibt einen bei uns täglichen Ärger, für den wir der falsche Adressat sind“, sagt der Mediziner. Für die ambulante ärztliche Versorgung von gesetzlich versicherten Patienten gebe es seit den 1990er-Jahren eine Bedarfsplanung, die festlegt, wie viele Kassenarztsitze in einer bestimmten Region notwendig sind. „Diese Bedarfsplanung war und ist so ,gut’, dass es in der gesamten Südpfalz sowie bis Dahn und Hauenstein im Jahr 2002 keinen einzigen Kardiologen gab und die Notwendigkeit dafür vom zuständigen Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung bestritten wurde.“
Wieso die Wartezeiten länger werden
Nur wegen der Hartnäckigkeit seines Teams in einem von 2002 bis 2005 dauernden Rechtsstreit gebe es überhaupt eine kardiologische Praxis in Landau, und zwar auf Grundlage eines Sonderbedarfs. „Wenn wir dies damals nicht durchgefochten hätten, gäbe es bis heute keine ambulante kassenärztliche Kardiologie in Landau“, versichert Stille. Bedingt durch den demografischen Wandel und sicherlich auch die größere Anspruchshaltung der Bevölkerung sei die Nachfrage seit 2005 ununterbrochen gestiegen.
Gleichzeitig sei das Budget, das auf den Kassenarztsitz entfalle, aber gleich geblieben. Laut Stille ist also nur eine festgelegte Anzahl von Patienten pro Arztsitz erlaubt. Darüber hinaus gebe es keinerlei Vergütung für die Behandlung. So seien die Wartezeiten über Tage und Wochen bis zu mehreren Monaten angestiegen. „Seit 2015 haben wir daher immer wieder versucht, bei den entsprechenden Stellen in Neustadt und Mainz eine Budget-Erhöhung für Landau zu erreichen. Es wurde jedes Mal abgelehnt mit der Begründung, es bestehe kein Bedarf“, erklärt der Kardiologe.
Wie erhalten Versicherte frühere Termine?
Aber was sollen gesetzlich Versicherte machen, wenn ihnen eine unzumutbar lange Wartezeit angeboten wird? Rainer Saurwein, Pressesprecher der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Rheinland-Pfalz, verweist auf die Telefonnummer 116117. Die Nummer ist spätestens seit der Corona-Pandemie den meisten Menschen bekannt, kann aber auch für andere Fragen rund um Gesundheit und Gesundheitswesen genutzt werden. „Wenn tatsächlich eine Dringlichkeit vorliegt, die auch vom Hausarzt bescheinigt wurde, dann ist die KV gesetzlich verpflichtet, innerhalb von vier Wochen einen Termin zu vermitteln“, sagt Saurwein.
Notfälle würden ohnehin immer sofort behandelt – egal, ob der Patient gesetzlich oder privat versichert ist. Die Fachärzte, die ein Patient bei größerer Dringlichkeit von der KV vermittelt bekommt, sollen nicht weiter als 60 Autominuten vom ausgebuchten nächstgelegenen Facharzt entfernt sein. Wenn also ein Patient aus Rohrbach beispielsweise zum Kardiologen muss, zählt nicht der Abstand zum Eigenheim, sondern der zum Herzzentrum in Landau. „Es kann in Einzelfällen durchaus vorkommen, dass der Patient auch mal anderthalb Stunden fahren muss“, räumt Saurwein ein.
„Kürzeste Wartezeit weltweit“
Thomas Gebhart hat als Parlamentarischer Staatssekretär von Gesundheitsminister Jens Spahn viel mit der Patientenversorgung zu tun. Die Wartezeiten für privat und gesetzlich Versicherte könnten zwar variieren, hätten sich in den vergangenen Jahren aber zunehmend einander angeglichen. Der Christdemokrat legt dazu einige beschwichtigende Zahlen vor: „Im Jahr 2019 haben 29 Prozent der gesetzlich Versicherten und 30 Prozent der privatversicherten Patienten sofort einen Termin erhalten. Zudem mussten nur zwölf Prozent der privatversicherten Patienten und 15 Prozent der gesetzlich Versicherten länger als drei Wochen auf einen Termin warten. Wir haben in Deutschland nicht nur freie Arztwahl, sondern weltweit mit die kürzesten Wartezeiten.“
Zum von Stille angesprochenen gedeckelten Budget erklärt Jasper Wiese, persönlicher Referent Gebharts, dass das ärztliche Honorar durch jährliche Verhandlungen auf verschiedenen Ebenen festgelegt werde. Auf der obersten Ebene werde von der Vertretung der Versicherten, dem GKV-Spitzenverband, und der Vertretung der freiberuflichen Ärzte und Psychotherapeuten (Kassenärztliche Bundesvereinigung) eine Preis- und eine Mengenkomponente ausgehandelt. „Diese setzt sich aus den diagnosebedingten und demografischen Veränderungsraten zusammen und wird regional nach Gewichtung ermittelt“, so Wiese.
Medizinermangel auch ein Problem
Die Regierung habe in dieser Legislaturperiode mehrere Maßnahmen ergriffen, um einen gleichwertigen und schnellen Zugang zur ambulanten Versorgung zu gewährleisten, versichert Gebhart. Zur Wahrheit gehöre aber auch, dass in Deutschland seit einigen Jahren zu wenige Mediziner ausgebildet würden. „Dies holt uns zunehmend ein. Der Medizinermangel, den es an einigen Stellen gibt, hängt damit zusammen, dass es in den letzten Jahren deutschlandweit zu wenige Medizinstudienplätze gegeben hat. Zuständig für die Bereitstellung von Studienplätzen sind die Bundesländer. Diese müssten 5000 zusätzliche Studienplätze schaffen, damit genügend Nachwuchs ausgebildet wird“, sagt der Staatssekretär.