Landau Nachgehakt: Muss der Patient zahlen?

Eine Frage zu unserem Artikel „Viel Blaulicht um nichts“ vom 11. Mai hat unser Leser Jürgen Wittmer aus Edenkoben. Er möchte wissen, ob eine Zuzahlung des Patienten bei Krankentransporten fällig werden kann und ob hierfür vom Rettungsdienst ein Attest ausgestellt werden muss.
Eine Nachfrage bei Jürgen See, dem Leiter des DRK-Rettungsdienstes in Landau, ergab Folgendes: Wenn bei einem Krankentransport die medizinische Notwendigkeit gegeben sei − wie das etwa bei Rettungsfahrten der Fall ist −, bezahle die Krankenkasse den Einsatz. Der Arzt, der den Patienten einweist, stelle den Rettungsdiensten in diesem Fall eine Transportbescheinigung aus. Auf deren Basis rechnen die Retter die Kosten dann mit der Krankenkasse ab. Dies geschehe nach einem für alle Krankenkassen einheitlichen Tarif. Sollte keine medizinische Notwendigkeit vorliegen, etwa wenn ein Patient in ein Pflegeheim gefahren wird, müsse bei der Krankenkasse nachgefragt und geklärt werden, ob und in welcher Höhe diese die Kosten für den Transport trägt. (bed)