Edenkoben Nach Suff-Unfall ausfällig geworden: Urteil gegen 77-Jährigen gefallen
„Dieser Tag war im wahrsten Sinne des Wortes kein Ruhmesblatt für Sie.“ So beginnt Richterin Claudia Steinel ihre Urteilsbegründung. Der Angeklagte, ein 77-Jähriger aus Edenkoben, stimmt der Vorsitzenden da voll und ganz zu. Er hat seine Taten vollumfänglich gestanden und sich bei den Betroffenen entschuldigt.
Am Abend des 28. Juli 2024 hatte er sich trotz seines üppigen Alkoholpegels ans Steuer gesetzt. In der Ramberger Hauptstraße rammte er beim Versuch, sein Fahrzeug zu parken, einen Mauerpfosten. Sachschaden: knapp 3000 Euro. Doch dabei blieb es nicht. Als die Anwohner herauskamen, um den Mann zur Rede zu stellen, wurde es hässlich: Der Betrunkene beschimpfte die Geschädigten als „dreckige Ausländer, die in Deutschland nichts zu suchen haben.“
Polizist als „Arschloch“ beschimpft
Es bildete sich eine Menschentraube, zu der auch einige Verwandte des Angeklagten gehörten. Einen hinzugeeilten Polizisten beschimpfte dieser mehrfach als „Arschloch“. Weil auch die Ingewahrsamnahme des Mannes nicht ganz problemlos vonstattenging, kam als dritter Anklagepunkt neben Trunkenheit im Straßenverkehr und Beleidigung noch Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte hinzu.
Wegen der gefallenen Beleidigungen möchte sich der Rentner bei der Verhandlung in aller Form entschuldigen. „Meine Lebenspartnerin ist Ausländerin und ich hatte viele Polizisten in der Familie“, lässt er das Gericht wissen. Trinken würde er selten und seit dem Vorfall keinen Schluck mehr. Leider habe er den Fehler begangen, sich nach zwei Schorlen ins Auto zu setzen. „Also mit Verlaub, dafür bin ich zu lange im Geschäft“, unterbricht ihn Richterin Steinel an der Stelle. „Mit zwei Schorle sind sie nicht auf die 1,42 Promille gekommen, die man bei Ihnen festgestellt hat.“
Widerstand gegen die Fesselung
Umstritten ist der Moment, als dem Angeklagten Handschellen angelegt werden sollten. Das Gericht sichtet die Bodycam-Aufnahme des Beamten. Es ist lautes Geschrei zu hören, eine chaotische Gesamtlage um die beiden Polizisten lässt sich erahnen. Als der Angeklagte fixiert werden soll, hält eine Frau ihn schützend fest. Das Anlegen der Fesseln will zunächst nicht gelingen, weil er seine Arme anspannt. Schließlich greift der zweite Polizist zu, verdreht den Arm und fordert ihn laut auf, keinen Widerstand mehr zu leisten.
Auf der Anklagebank gibt er an, er habe seinen Arm bei der Arbeit in einem Viehtransporter verletzt und könne ihn seitdem nicht mehr gut bewegen. Während der Fesselung habe er sich nur kurz geschüttelt, weil sein Arm von den Polizisten schmerzhaft verdreht worden sei.
Zu einer Geldstrafe verurteilt
Wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung, Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt Steinel den Mann zu einer Strafe von 1275 Euro, zahlbar in 85 Tagessätzen zu je 15 Euro. Außerdem darf er den Führerschein, den er nach dem Vorfall verloren hatte, für weitere drei Monate nicht wieder beantragen. In ihrer Erklärung stellte sie klar, dass bereits eine „Sperrung“, wenn etwa die Arme nicht freiwillig hinter dem Rücken verschränkt werden, vom Gesetzgeber als Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte bewertet wird.
Das Geständnis des Angeklagten, die Entschuldigungen und der Umstand, dass er in 77 Lebensjahren zuvor nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten war, sprachen für die Richterin bei der Strafzumessung für den Edenkobener.