Landau
Lehrerin aus Landau soll aus Schuldienst entfernt werden
Angefangen hat alles mit dem Mord im Dezember 2017 an einer 15-Jährigen in Kandel durch einen afghanischen Geflüchteten. Die ehemalige AfD-Stadträtin, die ihr Mandat nach etwas über einem Jahr im Oktober 2015 im Zuge einer öffentlichen Debatte über die Flüchtlingspolitik der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) niedergelegt hatte, tritt zunächst bei Demonstrationen in Kandel mit einem „Frauenbündnis“ auf, richtet auch das Wort an die Demonstranten. Die Bienwaldstadt wird ab diesem Zeitpunkt regelmäßig zur Pilgerstätte für Nazis und Rassisten, die den Staat und dessen Werte ablehnen und dies lautstark deutlich machen. Später verlegen sich die Rechten auf Demos in Landau.
Die Landauerin profiliert sich als „Stimme von Kandel“ auch in rechtsextremen Kreisen und äußert sich mehrfach rassistisch. Mit ihrer schrillen Stimme wird sie schnell zu einem der Aushängeschilder der rechtsextremen Szene in der Region. Sie wettert gegen Ausländer, beschimpft Andersdenkende und Richter, hetzt gegen die Presse.
Zivilgesellschaft begehrt auf
Die ehemalige Projektmanagerin ist mittlerweile Förderschullehrerin. Der Schock in Landau ist groß, als die damals 42-Jährige zum neuen Schuljahr 2020/2021 von einer Neustadter Schule nach Landau an die Förderschule im Nordring versetzt und von dort an zwei Grundschulen in Landau abgeordnet wird. Das hebt die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier nach Protesten von Eltern, Lehrern und Öffentlichkeit wieder auf. Doch der Geist ist aus der Flasche, die Wogen lassen sich nicht mehr glätten.
Auch die Politik bezieht Position: Ende August 2020 beschließt der Landauer Stadtrat eine Resolution: Der Rat unterstütze Eltern und Lehrer bei deren Protest gegen die Lehrerin, heißt es darin. „Wir bezweifeln, dass eine Lehrkraft, die ihre rechtsradikale Einstellung populistisch in der Öffentlichkeit vertritt, gleichzeitig den demokratischen Erwartungen der Gesellschaft an unseren Bildungseinrichtungen gerecht werden kann und an einer Schule als Pädagogin eingesetzt werden sollte.“ Der Rat appelliert an Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD), die Frau dauerhaft von Landauer Schulen zu entfernen. Sie ist noch nicht lange Beamtin.
Nicht mehr vor Schülern
Kurz zuvor hat die ADD mitgeteilt, dass die Pädagogin bis auf Weiteres nicht mehr vor Schülern stehen wird. Der Schulfrieden an der Nordringschule sei gestört. Die Frau erhalte andere Aufgaben, bis ihr Verhalten und ihre Aussagen von der ADD disziplinarrechtlich geprüft sind. Sollte dabei ein beamtenrechtliches Fehlverhalten festgestellt werden, würden weitere Schritte eingeleitet. „Wir werden mit aller Sorgfalt prüfen“, sagt ein ADD-Sprecher im August 2020. Ab diesem Zeitpunkt ist die „Stimme von Kandel“ öffentlich verstummt. Es werden keine weiteren Verlautbarungen bekannt. Aus presserechtlichen Gründen nennt die RHEINPFALZ deshalb den Namen der Frau nicht mehr.
Es hat zwei Jahre gedauert, bis die Ermittlungen der ADD jetzt abgeschlossen wurden. Die Mitarbeiter der Aufsichtsbehörde haben fünf Gigabyte Daten mit über 1000 Dateien gesichtet und ausgewertet – Videomaterial über mehrere Stunden, Social-Media-Postings auf verschiedensten Plattformen, Internetseiten und natürlich Veröffentlichungen in Print. Das Verfahren habe durch weitere gewonnene Erkenntnisse mehrfach erweitert werden müssen, teilt ADD-Sprecherin Eveline Dziendziol auf Anfrage der RHEINPFALZ mit. Dadurch seien immer wieder gesetzliche Anhörungsfristen ausgelöst worden. Außerdem hätten Beweisanträge des Bevollmächtigten der Beamtin Ermittlungen mit Auslandsbezug erforderlich gemacht.
Aus Dienst entfernen
Die ADD hat Disziplinarklage beim Verwaltungsgericht Trier eingereicht. Die Disziplinarkammer ist für alle Fälle dieser Art in Rheinland-Pfalz zuständig. In der mündlichen Verhandlung werde beantragt werden, dass die Beamtin aus dem Dienst zu entfernen sei, informiert die Sprecherin der ADD. Wann die mündliche Verhandlung sein wird, steht noch nicht fest, heißt es weiter. Die Lehrerin war für eine Stellungnahme gegenüber der RHEINPFALZ nicht zu erreichen.
Im Januar des vergangenen Jahres wurde ein Interview mit ihr auf der Internetseite der Publikation „Die Deutsche Stimme“ veröffentlicht, dem Presseorgan der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD). „Ich bin mir bewusst, dass ich im Detail nicht alles richtig gemacht habe, bin mir jedoch sicher, grundsätzlich das Richtige getan zu haben“, wird die heute 46-Jährige zitiert.
Gewähr der Verfassungstreue
Erst im März hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz ein Urteil der Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Trier bestätigt, wonach einer pensionierten Lehrerin das Ruhegehalt aberkannt worden ist. Die Frau habe sich im Ruhestand gegen die freiheitliche Grundordnung betätigt, indem sie das mit der Verfassungstreuepflicht nicht zu vereinbarende Gedankengut der „Reichsbürgerbewegung“ verinnerlicht und nach außen getragen habe, heißt es in der Mitteilung des OVG in Koblenz.
In einem anderen Fall hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg im Mai 2021 die Kündigung eines Lehrers bestätigt, der mit rechtsextremen Tattoos beim Sommerfest einer Oberschule vor Schülern protzte. Zur Eignung eines Lehrers gehöre auch die Gewähr der Verfassungstreue, unterstrich das Gericht in einer Mitteilung.