Landau
Landau und Bornheim hoffen auf mehr Gewerbesteuern
Die geplante Erweiterung des Michelin-Reifenlagers im Landauer Industriegebiet würde sich positiv auf den Landauer Haushalt auswirken. Und das, obwohl die Stadt die Gewerbesteuereinnahmen von Michelin künftig mit Bornheim teilen müsste. Offen bleibt, was die Erweiterung für den Umweltschutz bedeuten würde.
Der Bornheimer Ortsbürgermeister Karl Keilen (CDU) hat es eilig. Schon Anfang Februar hatte er die Stadt Landau angeschrieben und um eine verbindliche Erklärung gebeten, dass sie die Gewerbesteuern künftig mit Bornheim teilen werde. Keilen will Sicherheit, bevor seine Gemeinde aufwendige Verwaltungsschritte unternimmt, um die von Michelin gewünschte Betriebserweiterung auf den Weg zu bringen. Der Hauptausschuss ist dieser Bitte am Dienstag gefolgt, nahezu ohne Diskussion. Lediglich die Grünen lehnten eine Erweiterung des Reifenlagers auf Naturschutzflächen grundsätzlich ab.
Wie viel Gewerbesteuer der Reifenhersteller in Landau entrichtet, fällt unter das Steuergeheimnis. Fakt ist jedoch, dass Michelin mit den knapp 25 Hektar Fläche, die das Zentrallager auf Mörlheimer Gemarkung einnimmt, nicht mehr hinkommt. Das Unternehmen will deshalb weitere 6,3 Hektar auf der unmittelbar nördlich angrenzenden Bornheimer Gemarkung nutzen. Dadurch bekommt auch Bornheim Anspruch auf einen Anteil.
Steuer wird nach Fläche verteilt
Bisher wurde zur Berechnung der Gewerbesteuer die Summe der Arbeitslöhne im Landauer Zentrallager ins Verhältnis zu den Arbeitslöhnen gesetzt, die an alle Beschäftigten bei allen Michelin-Betriebsstätten gezahlt werden. Wenn die Betriebserweiterung kommt, soll nach Rücksprache der städtischen Steuerabteilung mit dem zuständigen Finanzamt Karlsruhe die für das Landauer Werk anfallende Gewerbesteuer flächenbezogen verteilt werden. Nach der Erweiterung wäre das Lager knapp 31 Hektar groß. Davon liegen etwa 80 Prozent auf Landauer Gemarkung, 20 Prozent lägen auf Bornheimer Gemarkung. Folglich soll künftig Bornheim über den Daumen 20 Prozent der Gewerbesteuern bekommen, Landau 80.
Weil mit der Erweiterung die Anzahl der Mitarbeiter im Lager von 300 auf 390 steigen soll und entsprechend mehr Gewerbesteuer anfallen dürfte, sieht Landau das Teilen gelassen. Die steigende Summe der Arbeitslöhne werde sich positiv auswirken, heißt es in der Vorlage für den Hauptausschuss. Das ist logisch, denn ein Zuwachs von 90 Mitarbeitern entspricht einem Drittel. Wenn Landau 20 Prozent Steuern abtreten muss, ist das immer noch ein gutes Geschäft.
Wertvolle Ökoflächen betroffen
Ob die Erweiterung überhaupt kommt, ist offen. Denn dabei hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd in Neustadt mehr als nur ein Wörtchen mitzureden, weil die Erweiterungsflächen in ökologischen Schutzgebieten liegen. Es handelt sich um ein Vogelschutz- und ein Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH). Zur Erinnerung: Michelin wollte schon einmal auf Bornheimer Gemarkung erweitern, aber der Gemeinderat hatte das abgelehnt. Daraufhin prüfte das Unternehmen 2014 eine Erweiterung auf Landauer Gemarkung, in den Horstwiesen. Doch die sind Wasserschutzgebiet, FFH-Gebiet und Vogelschutzgebiet. Damals hatte sich zwar die Stadt für die Pläne ausgesprochen, das Umweltamt der Stadt als Untere Naturschutzbehörde und die SGD als Obere Naturschutzbehörde hatten sie jedoch abgelehnt (wir berichteten am 19. Dezember 2014).
Am Dienstagabend hat der Offenbacher Bürgermeister Axel Wassyl (parteilos) im Verbandsgemeinderat erklärt, die Eingriffe in die Natur wären ökologisch betrachtet überschaubar. Wichtig sei vor allem der Erhalt der schon vorhandenen 300 Arbeitsplätze. „Wir wollen den bestehenden Betrieben in der Verbandsgemeinde mit unserer Entscheidung auch vermitteln, das wir gesamtwirtschaftlich denken und damit nicht an Gemeindegrenzen haltmachen, wenn es um Entwicklungsmöglichkeiten geht“, betonte Wassyl.
Bis es soweit ist, sind noch verschiedene Verfahrensschritte notwendig. Beispielsweise muss die Verbandsgemeinde Offenbach den Flächennutzungsplan ändern, und sie muss ein Zielabweichungsverfahren beantragen, weil die Erweiterung gegen den Regionalen Raumordnungsplan und das Landesentwicklungsprogramm verstößt. Außerdem muss ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Viel Arbeit für Verwaltungen. Die Gemeinde Bornheim und die Verbandsgemeinde Offenbach haben ihre Zustimmung daher davon abhängig gemacht, dass sie von der Erweiterung des Unternehmens profitieren.