Landau RHEINPFALZ Plus Artikel Landau: Muss der Stellplatz wieder weg?

Steine des Anstoßes: Das rote Pflaster des als Stellplatz genutzten Vorgartens von Familie Maag in der Landauer Südstadt.  Foto:
Steine des Anstoßes: Das rote Pflaster des als Stellplatz genutzten Vorgartens von Familie Maag in der Landauer Südstadt.

In der Straße Im Guldengewann in der Landauer Südstadt sind Parkplätze knapp. Familie Maag hat für Abhilfe im Vorgarten gesorgt, aber das ist der Stadt gar nicht recht. Warum der Fall heute vor das Verwaltungsgericht Neustadt kommt.

Im Artikel „Auto im Vorgarten verboten“ berichtete die RHEINPFALZ bereits vor zwei Jahren unter Rubrik „Was Bürger ärgert“ über Familie Maag und ihr sprichwörtliches Parkproblem. Weil in der schmalen Straße der Parkraum knapp ist, legte Familie Maag einen Stellplatz vor dem Haus an. Dort, wo früher mal ein Vorgarten war. Doch seither fordert die Stadtverwaltung den Rückbau und beruft sich auf die Innenstadtsatzung, die das historische Stadtbild schützen soll. Damals wie heute ist das unverständlich für die Familie. Denn: vor zwei Jahren gab es etwa zeitgleich das gleiche Problem im Landauer Fliegerviertel. Dort wurden die Bewohner explizit von der Stadt aufgefordert, Stellplätze auf dem eigenen Grundstück zu schaffen, nachdem sie das Parken auf Bürgersteigen verboten und den Parkraum mit eingezeichneten Parkbuchten drastisch verknappt hatte (wir berichteten mehrfach). Doch dort griff die Innenstadtsatzung zum Erhalt des historischen Stadtkerns nicht, da das Fliegerviertel außerhalb des Geltungsbereich liegt.

„Historisches Stadtbild gibt es nicht mehr“

Genau diesen Punkt bemängelt auch Familie Maag, die wenig später einen Anwalt einschaltete und seither gegen den Rückbau klagt. „Da kann keine Rede von Gleichberechtigung sein“, sagen Manuel und Katharina Maag, die vor zwei Jahren wie heute darauf verweisen, dass von einem historischen Stadtbild im Guldengewann keine Rede mehr sein kann.

Besonders ärgerlich für die Maags und einer der Hauptpunkte ihrer Klage: Die Versiegelung der Vorgartenfläche geschah insofern in Absprache mit der Stadtverwaltung, als ein Mitarbeiter vor dem Bepflastern vor Ort gewesen sei. Dieser habe gefordert, den Stellplatz mit einer Entwässerungsrinne zu versehen und an das städtische Kanalnetz anzuschließen, da sich sonst Oberflächenwasser bilden und nicht richtig abfließen könne. Dem ist Manuel Maag unter finanziellem Aufwand auch nachgekommen.

Die Stadt stellt das in einem Schreiben an Maags Anwalt nicht infrage, sondern spricht vielmehr davon, dass der Mitarbeiter „tatsächlich die Anwendbarkeit der Satzung in der Straße Guldengewann übersehen“ hatte. An der Gültigkeit des kommunalen Ortsrechts ändere das aber nichts, schreibt die Stadt weiter, die mündliche Aussage habe eben keine Bindungswirkung. Für Familie Maag sei dies bedauerlich, führe aber nicht zu einer anderen Bewertung der Sache. Maags Anwalt verneint, dass das Übersehen der Satzung zu Lasten der Kläger gehen könne. Eine verzwickte Situation.

Macht das Gericht einen Ortstermin?

Anstatt eines kompletten Rückbaus soll die Entwässerungsrinne nun bestehen bleiben und nur der gepflasterte Teil des Stellplatzes wieder in eine Grünfläche verwandelt werden, fordert die Stadt.

Ob und wie der Guldengewann tatsächlich im Geltungsbereich der Satzung liegt, inwiefern dort noch von einem historischen Stadtbild die Rede sein kann und wie sich das ursprüngliche Übersehen der Satzung auswirkt, wird heute vor Gericht geklärt. Die Maags rechnen sich allerdings geringe Chancen in einer schnellen Sitzung aus. Als Zeugen sind sie nicht geladen, und „für eine Ortsbesichtigung des Richters wird die Sache wohl zu geringfügig sein“, fürchten die Betroffenen.

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